EU-ETS II: Was Unternehmen und Kommunen jetzt wissen sollten
09.07.2026 | C. Wilhelm – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Mit dem EU-ETS II wird der Emissionshandel auf Gebäude und Verkehr ausgeweitet. Der Beitrag erklärt, warum dieser Schritt im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets erfolgt, wie das Cap-and-Trade-Prinzip funktioniert und welche Unternehmen direkt oder indirekt betroffen sind. Zudem lesen Sie hier einen Überblick über den Zeitplan der Einführung sowie die Rolle des Sozialen Klimafonds.
Inhaltsverzeichnis
- Warum wurde ETS II eingeführt?
- Wer ist vom EU-ETS 2 betroffen?
- Wie funktioniert ETS II?
- Wann kommt ETS II?
- Ausblick und Fazit zum ETS II
- FAQ – häufige Fragen zum ETS II
Warum wurde ETS II eingeführt?
Das europäische Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS II, „European Union Emissions Trading System“) gehört zur Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie, die im Zusammenhang mit dem europäischen „Fit for 55“-Paket ins Leben gerufen wurde. Mit seiner Einführung sollen die CO2 Emissionen reduziert werden, die aus Gebäuden und Verkehr resultieren und bisher nicht über den EU-ETS erfasst wurden. Die entsprechenden Maßnahmen unterstützen eine Klimaneutralität bis 2050. Dabei regelt Art. 30c der EU-Emissionshandelsrichtlinie das jährliche Absinken der Obergrenze. Infolgedessen werden die Zertifikate schrittweise knapper.
Ebenso wie es schon beim Emissionshandel der Fall ist, soll der ETS II ein CO2-Preissignal setzen. Investitionen in energieeffiziente Gebäude, eine erneuerbare Wärmeversorgung und emissionsarme Mobilität könnten auf diese Weise in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiver werden.
Wer ist vom EU-ETS 2 betroffen?
Von den Verpflichtungen, die mit dem ETS II einhergehen, sind vor allem Unternehmen betroffen, die Brenn- oder Kraftstoffe in den steuerlich freien Verkehr bringen. Hierzu gehören unter anderem Lieferanten von Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. Sie erfassen die Emissionen der von ihnen in den Verkehr gebrachten Brenn- und Kraftstoffe und müssen im Rahmen des EU-ETS II Emissionszertifikate erwerben und abgeben.
Allerdings sind indirekt auch Kommunen, die Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Facility Manager und Unternehmen, die größere Immobilien oder Fahrzeugflotten betreiben, betroffen.
Sie werden wahrscheinlich mit steigenden CO2 Kosten im Zusammenhang mit Energie und Kraftstoffen konfrontiert werden und sich in Zukunft gegebenenfalls eher mit Maßnahmen und Entscheidungen für mehr Nachhaltigkeit auseinandersetzen.
Veranstaltungsempfehlung
Mit dem Start des EU-ETS II ab 2027 steigen die Anforderungen an Unternehmen und Kommunen im Bereich Energiemanagement und CO2-Bilanzierung deutlich. Der dreitägige Online-Live-Lehrgang „DEKRA-zertifizierte/r Energiemanagementbeauftragte/r“ vermittelt kompakt und praxisnah alle zentralen Kompetenzen zur Entwicklung und Implementierung moderner Energiemanagementsysteme gemäß ISO 50001:2018 – inklusive optionaler DEKRA-Zertifizierungsprüfung.
So sichern Sie sich und Ihrem Unternehmen frühzeitig das Fachwissen, um steigende CO2-Kosten zu steuern und gesetzliche Berichtspflichten sicher zu erfüllen.
Wie funktioniert ETS II?
Sowohl EU-ETS als auch ETS II basieren auf dem „Cap-and-Trade-Prinzip“. Dabei wird eine Obergrenze für die zulässigen Emissionen festgesetzt. Für jede Tonne CO2 müssen Unternehmen Emissionszertifikate erwerben. Diese werden vor allem über Auktionen vergeben. Danach wird mit ihnen gehandelt.
Wie hoch der CO2-Preis am Ende ist, hängt vom Markt ab. Das Prinzip schafft Anreize, Emissionen zu vermeiden. Ergänzend hierzu sind weitere Maßnahmen vorgesehen, mit denen allzu starken Preisschwankungen vorgebeugt wird. In den ersten beiden Jahren nach dem Start können zusätzliche Zertifikate freigegeben werden, wenn der Preis 45 Euro (Preisniveau 2020, inflationsbereinigt) überschreitet beziehungsweise der Preis zu schnell ansteigt.
Nach den jüngsten Reformen des ETS II wurde dieser Mechanismus erweitert. So können in Zukunft bei einem Überschreiten der Preisschwelle nicht mehr nur (wie ursprünglich vorgesehen) 20 Millionen, sondern bis zu 40 Millionen zusätzliche Zertifikate pro Freigabe bereitgestellt werden.
Wann kommt ETS II?
ETS II wird schrittweise eingeführt. Seit 2025 läuft die Implementierungs- beziehungsweise Berichtsphase. In diesem Zeitraum sind die Unternehmen, die schon jetzt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teilnehmen, das über das Brennstoffemissionsgesetz (BEHG) geregelt wird, dazu verpflichtet, die jeweiligen Emissionen zu überwachen, zu dokumentieren und Monitoring-Pläne zu erstellen.
Diese Einführungsphase wird 2028 abgeschlossen sein. Ab dann müssen verpflichtete Unternehmen jedes Jahr verifizierte Emissionsberichte einreichen und ausreichend Zertifikate für ihre Emissionen abgeben.
Ursprünglich war der Start für 2027 vorgesehen, wurde jedoch 2025 auf 2028 verschoben, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben und angesichts hoher Energiepreise soziale Härten abzufedern.
Sozialer Klimafonds und Verwendung der Einnahmen
Ein Teil der Einnahmen, die aus dem EU-ETS II generiert werden, fließt in den Sozialen Klimafonds der Europäischen Union. Ergänzend hierzu sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die jeweiligen Summen für Klima- und Sozialmaßnahmen einzusetzen, und Bericht zu erstatten.
Der Soziale Klimafonds verfolgt das Ziel, vor allem soziale und wirtschaftliche Belastungen abzufedern und fördert gleichzeitig unter anderem nachhaltige Investitionen.
Ausblick und Fazit zu ETS II
Über ETS II soll die Dekarbonisierung in den Bereichen Gebäude und Verkehr beschleunigt werden. Auf der Grundlage der weiteren, schrittweisen Einführung werden die regulatorischen Entwicklungen für Kommunen, Unternehmen und Gebäudeverantwortliche immer relevanter.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der europäische Emissionshandel weiterentwickelt und ob sich Investitionsentscheidungen und Planungen in Zukunft verändern werden. Die Aufgabe des ETS II wird es sein, ein europaweit einheitliches CO2 Preissignal zu schaffen, und so den Umstieg auf klimafreundliche Technologien weiter zu unterstützen.
Mit ETS II erweitert die EU den Emissionshandel auf weitere, emissionsintensive Bereiche. Brenn- und Kraftstofflieferanten sind unmittelbar von den Verpflichtungen betroffen, aber die Kosten für CO2 haben Auswirkungen auf die komplette Wertschöpfungskette.
Für Kommunen, aber auch für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft und Unternehmen werden Faktoren wie die Entwicklung der Preise, langfristige Investitionsentscheidungen und neue regulatorische Anforderungen damit zunehmend relevant.
FAQ – häufige Fragen zum ETS II
Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Wer als „EU-ETS-2-Verantwortlicher“ gilt, muss mehrere administrative und finanzielle Pflichten erfüllen:
- Emissionsgenehmigung beantragen: unverzüglich, spätestens bei Aufnahme der ETS-2-Tätigkeit; der Antrag musste bis 30. Juni 2025 zusammen mit einem Überwachungsplan bei der DEHSt eingereicht werden.
- Überwachungsplan (Monitoring Plan) erstellen und genehmigen lassen, der Grundlage für die Ermittlung der Emissionen ist.
- Jährliche Emissionsberichterstattung: bis zum 30. April des Folgejahres über die im Vorjahr freigesetzten Emissionen berichten.
- Verifizierung der Daten durch eine zugelassene Prüfstelle vor der Meldung.
- Parallele Berichtspflichten im nEHS: bis der EU-ETS II vollständig etabliert ist, müssen Unternehmen zusätzlich weiterhin nach dem BEHG berichten – also faktisch doppelt.
- Ab der Hauptphase (voraussichtlich 2028): Erwerb und Abgabe von Emissionszertifikaten (EUA-2) entsprechend der verursachten Emissionen. Die erstmalige Abgabe gilt für das Berichtsjahr 2028. Sie ist fällig bis 31. Mai 2029. Eine Nichtabgabe wird sanktioniert.
- Bericht zur Kostenweitergabe: Die Verpflichtung beginnt mit dem ersten abgabepflichtigen Berichtsjahr (voraussichtlich 2028) und wird erstmals 2029 fällig, jeweils bis zum 30. April, für drei aufeinanderfolgende Jahre bis zum Bericht über 2030 (fällig 30. April 2031). Die konkreten europäischen Vorgaben zur Ausgestaltung dieses Berichts stehen laut DEHSt noch aus
Warum wird der ETS II schrittweise eingeführt?
Bevor der eigentliche Handel mit Emissionszertifikaten beginnt, startet der ETS II mit der Berichtsphase. Auf diese Weise sollen verpflichtete Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, die nötigen Prozesse zu etablieren.
Warum gibt es einen Preisstabilisierungsmechanismus?
Der Preisstabilisierungsmechanismus wurde ins Leben gerufen, um starke Preisschwankungen, gerade zu Beginn, begrenzen zu können. Wenn der Preis für Zertifikate zum Beispiel in den ersten Jahren über eine festgelegte Schwelle hinausgeht (oder generell zu stark ansteigt), besteht die Möglichkeit, zusätzliche Zertifikate bereitzustellen.
Welche Rolle spielt die European Energy Exchange, kurz: EEX?
Die Versteigerung der Emissionszertifikate erfolgt über die European Energy Exchange in Leipzig. Nach dem Ende der jeweiligen Auktionen können die Zertifikate dann gehandelt werden.
Warum braucht es überhaupt ein europaweit einheitliches CO2-Preissignal?
Mit einem europaweiten einheitlichen Preissignal sollen Investitionen in klimafreundliche Technologien auf dem Kontinent gefördert werden. Zudem hilft der ETS II dabei, die Rahmenbedingungen für die entsprechenden Sektoren innerhalb der EU gleichzuhalten.
Quellen: Umweltbundesamt; European Commission; bdew; Bundesministerium Finanzen;