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IDW S1: Ablauf, Kosten & Neufassung 2026 im Überblick

16.09.2026 | L. Gschnitzer – Online Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

IDW S1: Person in weißem Hemd und Krawatte prüft und unterschreibt Dokumente an einem Schreibtisch neben Taschenrechner, Lupe und Laptop.
© Hanna – stock.adobe.com

Nach 18 Jahren hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) seinen Standard für Unternehmensbewertungen überarbeitet. Seit dem 8. April 2026 gilt der IDW S1 in neuer Fassung. Mit diesem lässt sich ein durch Dritte nachvollziehbarer und belegbarer objektivierter Wert des Unternehmens berechnen. Doch wie läuft eine Bewertung nach dem Standard genau ab, was kostet ein IDW S1 Gutachten und was hat sich durch die Neufassung 2026 geändert?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein IDW S1 Gutachten?
  2. Wann brauchen Unternehmen ein IDW S1 Gutachten?
  3. Was ist der neue IDW S1 Neufassung 2026?
  4. Wie läuft eine Unternehmensbewertung nach IDW S1 ab?
  5. Wer darf ein Gutachten nach IDW S1 erstellen?
  6. Was kostet ein IDW S1 Gutachten?

Was ist ein IDW S1 Gutachten?

Ein IDW S1 Gutachten ist ein standardisiertes Verfahren, um nachvollziehbare und objektivierte Unternehmenswerte zu ermitteln. Der Standard wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt – unter dem Titel „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“.

Wann brauchen Unternehmen ein IDW S1 Gutachten?

Ein IDW S1 Gutachten ist in verschiedenen Situationen erforderlich oder zumindest empfehlenswert.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unternehmensverkäufe und M&A-Transaktionen
  • Umwandlungsvorgänge
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Erbrechtliche und familienrechtliche Fälle (zum Beispiel Pflichtteilsberechnungen)
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen

Was ist der neue IDW S1 Neufassung 2026?

Seit 2008 hatte sich am IDW S1 kaum etwas verändert. Erst 2026 hat der zuständige Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) den Standard neu überarbeitet.

Der Anlass für die Neufassung: Die Bewertungspraxis hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Dabei soll der neue Standard diese Erfahrungen aufgreifen und die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters stärken.

Ziel der Überarbeitung ist es, dass sich eine Bewertung stärker danach richtet, aus welchem Grund sie überhaupt in Auftrag gegeben wurde (zum Beispiel bei einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme oder im Rahmen einer Transaktion). Je nach Anlass soll dann klar erkennbar sein, wie intensiv die zugrunde liegende Unternehmensplanung geprüft werden muss.

Hinweis: Der IDW S1 ist zu finden unter „IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1 i.d.F. 2026)“.

Was sind die wichtigsten Änderungen im Überblick?

1.      Die Funktion des Wirtschaftsprüfers ist mit dem Umfang der Plausibilitätsbeurteilung verknüpft

Der Standard unterscheidet nun grundsätzlich zwischen einer vollumfänglichen und einer ausreichenden Plausibilitätsbeurteilung. Welche davon zum Einsatz kommt, hängt von der Funktion ab, in der der Wirtschaftsprüfer auftritt:

Funktion des Wirtschaftsprüfers

Art der Plausibilitätsbeurteilung

Ergebnis

Beispiel

Neutraler Gutachter

Vollumfänglich

Gutachten

Ermittlung von Abfindungswerten

Neutraler Sachverständiger

Ausreichend

Stellungnahme

Fälle, in denen keine vollumfängliche Prüfung nötig oder wegen eingeschränkter Informationslage nicht möglich ist

Berater

 

Keine oder keine ausreichende Plausibilitätsbeurteilung

Wertberechnung

Ermittlung von Entscheidungswerten (zum Beispiel Grenzpreise bei Kauf-/Verkaufsentscheidungen)

Beim Umfang der Plausibilitätsbeurteilung verweist der Standard auf den IDW Praxishinweis 02/2017 mit drei Beurteilungsmaßstäben:

  • Rechnerische und formelle Plausibilität
  • Materielle, interne Plausibilität
  • Materielle, externe Plausibilität
2.      Der Wirtschaftsprüfer trägt mehr Verantwortung für die Zukunftserfolgsplanung

Neu ist außerdem eine klare Trennlinie zwischen der Planung, die das Management liefert, und der eigentlichen Zukunftserfolgsplanung, auf der die Bewertung am Ende beruht. Reicht die Managementplanung dafür nicht aus, muss der Prüfer sie selbst anpassen oder ergänzen.

→ Bisher wurde von einem Zweiphasenmodell ausgegangen – einer Detailplanungsphase und einer daran anschließenden „ewigen Rente“. Der neue Standard fügt dazwischen eine Übergangsphase ein, in der mittel- und langfristige Entwicklungen und Umbrüche berücksichtigt werden müssen. Damit ist es nicht mehr zulässig, das letzte Planjahr unverändert in die Zukunft fortzuschreiben.

3.      Der plausibilisierte Entscheidungswert wird als neues Wertkonzept eingeführt

Wenn ein Wirtschaftsprüfer aus der Sicht eines atomistischen Anteilseigners bewertet, entsteht nach wie vor der objektivierte Unternehmenswert. Geht es dagegen um die individuelle Perspektive eines bestimmten Entscheidungsträgers, wird der plausibilisierte Entscheidungswert ermittelt. Auch hier gelten die Grundsätze zur Plausibilitätsbeurteilung.

→ Ein atomistischer Anteilseigner ist ein Eigenkapitalgeber ohne individuellen Einfluss auf das Unternehmen. Er verfolgt ausschließlich finanzielle Interessen.

4.      Synergien werden berücksichtigt

Die frühere Unterscheidung in echte und unechte Synergien gibt es nicht mehr. Stattdessen zählt nur noch, ob eine Synergie aus Sicht informierter Marktteilnehmer realistisch zu erwarten und plausibel begründbar ist.

Ab wann gilt der neue Standard?

Die Neufassung des IDW S1 gilt seit 8. April 2026 für alle Bewertungen mit Stichtag ab diesem Datum.

Wie läuft eine Unternehmensbewertung nach IDW S1 ab?

Das IDW S1 erkennt zwei Bewertungsverfahren an:

  • Ertragswertverfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren

Ertragswertverfahren vs. Discounted-Cash-Flow-Verfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine der gängigen Methoden, um ein Unternehmen zu bewerten.

Hier wird angenommen, dass sich der Wert eines Unternehmens aus den Erträgen ergibt, die es voraussichtlich in Zukunft erwirtschaftet. Diese künftigen Erträge werden mit einem Kapitalisierungszinssatz auf ihren heutigen Wert abgezinst.

Beim Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) ist die Grundlogik ähnlich. Hier wird jedoch nicht der Jahresüberschuss berechnet, sondern der Cashflow als Berechnungsgröße herangezogen.

Da eine sehr detaillierte Datenbasis benötigt wird, kommt dieses Verfahren vor allem bei größeren und börsennotierten Unternehmen zum Einsatz.

→ Mehr zu den Bewertungsmethoden lesen Sie in unserem Beitrag „Unternehmensbewertung: Methoden im Überblick“

Was gehört in ein IDW S1 Gutachten?

Damit ein Gutachten dem IDW S1 entspricht, sollte es bestimmte Inhalte aufweisen:

  • Bewertungsaufgabe: Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und aus welchem Anlass?
  • Angewandte Methode: Welches Verfahren (Ertragswert oder DCF) und welche Bewertungsgrundsätze wurden genutzt?
  • Beschreibung des Unternehmens: Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundlagen
  • Grundlagen der Bewertung: Auswertung der vergangenen Geschäftsjahre, die verwendete Planungsrechnung samt zugrunde liegender Annahmen, Verfügbarkeit und Qualität der Ausgangsdaten sowie deren Plausibilitätsbeurteilung
  • Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens: Herleitung der erwarteten finanziellen Überschüsse, Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes und des Barwertes der Überschüsse
  • Gesonderte Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
  • Unternehmenswert: Ausgewiesener Wert bzw. Wertspanne, ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung des Bewertungsergebnisses
  • Abschließende Feststellungen

Im Zentrum jeder Unternehmensbewertung steht dabei die Planungsrechnung. Hier wird für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren eine Ertragsplanung vorgenommen. Diese basiert auf einer Analyse der vergangenen Jahre kombiniert mit realistischen Zukunftsannahmen.

Wer darf ein Gutachten nach IDW S1 erstellen?

Der IDW S1 ist ein Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer und richtet sich entsprechend an Wirtschaftsprüfer. Sie sind es, die in den im Standard beschriebenen Rollen tätig werden (neutraler Gutachter, neutraler Sachverständiger oder Berater).

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Was kostet ein IDW S1 Gutachten?

Die Kosten für ein IDW S1 Gutachten können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie:

  • Größe und Komplexität des Unternehmens
  • Anlass der Bewertung
  • Qualität der vorliegenden Unterlagen

Beispiele für die Kosten eines IDW S1 Gutachtens je nach Anlass:

Anlass

Mögliche Preisspanne

Einfachere Bewertungsfälle

ca. 4.000 – 5.000 Euro

Festpreis-Gutachten für mittelständische Unternehmen

ca. 4.000 – 9.000 Euro

Vollgutachten

ab ca. 8.000 Euro

Quellen: https://www.idw.de/presse/pressemeldung/idw-veroeffentlicht-neufassung-des-bewertungsstandards-idw-s-1.html; https://www.idw.de/news/neufassung-des-idw-standards-grundsaetze-zur-durchfuehrung-von-unternehmensbewertungen-idw-s-1-i-d-f-2026.html; https://www.roedl.com/insights/neufassung-des-idw-s-1-die-wichtigsten-neuerungen-im-blick/; https://www.rosepartner.de/idw-s1-ertragswert-unternehmensbewertung.html