Pflegekompetenzgesetz: Aktueller Stand, Zusammenfassung und Änderungen für Pflegekräfte
02.03.2026 | L. Gschnitzer – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Das Pflegekompetenzgesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Für Pflegeeinrichtungen und Pflegefachpersonen bringt es zwei zentrale Neuerungen: mehr Eigenverantwortung für Fachkräfte und weniger Bürokratie. Was genau sich ändert, wann die Regelungen greifen und was das für die Praxis bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Pflegekompetenzgesetz in Deutschland?
- Wann tritt das Pflegekompetenzgesetz in Kraft?
- Was das neue Pflegekompetenzgesetz bringt und was sich damit ändert
- Gibt es Kritik am Pflegekompetenzgesetz?
- Was bedeutet das Pflegekompetenzgesetz für Ihre Pflegeeinrichtung?
Was ist das Pflegekompetenzgesetz in Deutschland?
Das Pflegekompetenzgesetz erweitert die Kompetenzen von Pflegefachpersonen und entlastet bürokratische Abläufe in Pflegeeinrichtungen. Dadurch dürfen Pflegefachkräfte eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben übernehmen, die bislang nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Gleichzeitig verbringen Einrichtungen weniger Zeit mit Formularen und Prüfverfahren.
Ziel des Pflegekompetenzgesetzes ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu machen sowie die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Gut zu wissen: Das Gesetz wurde ursprünglich unter der Ampel-Regierung als Pflegekompetenzgesetz erarbeitet. Als die neue Bundesregierung das Vorhaben übernahm, benannte sie es in „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ um. In der Praxis ist der Name „Pflegekompetenzgesetz“ jedoch nach wie vor gebräuchlich.
Wann tritt das Pflegekompetenzgesetz in Kraft?
Das Pflegekompetenzgesetz gilt seit dem 1. Januar 2026. Ursprünglich hatte die Ampelkoalition ihren Entwurf für das Gesetz bereits am 18. Dezember 2024 im Kabinett verabschiedet. Durch den Bruch der Regierung wurde es allerdings nie im Bundestag behandelt. Die jetzige Bundesregierung nahm das Vorhaben wieder auf und brachte es zum Abschluss.
Aktueller Stand: Meilensteine im Überblick
| 6. August 2025 | Kabinett beschließt den Gesetzentwurf. |
| 6. November 2025 | Bundestag verabschiedet das Gesetz. |
| 19. Dezember 2025 | Bundesrat erteilt seine finale Zustimmung. |
| 29./30. Dezember 2025 | Verkündung im Bundesgesetzblatt. |
| 1. Januar 2026 | Gesetz tritt in Kraft. |
Welche Neuerungen mit dem Gesetz einhergehen, zeigt die folgende Zusammenfassung.
Was das neue Pflegekompetenzgesetz bringt und was sich damit ändert
Das Gesetz baut auf zwei Säulen auf, die den Pflegealltag betreffen. Einerseits erweitert es die Befugnisse von Pflegefachpersonen und andererseits entlastet es Pflegeeinrichtungen bei bürokratischen Abläufen.
Hier sind die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte
Pflegefachpersonen dürfen bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anweisung ausüben. Welche Leistungen das konkret sind und wie diese vergütet werden, wird in Verträgen durch die Selbstverwaltung festgelegt.
Aktuell nennt das Gesetz folgende Beispiele als Aufgabenbereiche:
- Versorgung chronischer Wunden
- Versorgung von Menschen mit Diabetes
- Betreuung von Menschen mit Demenz
Voraussetzung für die erweiterten Befugnisse ist der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kompetenzen. Dies kann durch folgende Möglichkeiten erfolgen:
- Reguläre Pflegefachkraftausbildung
- Pflegestudium
- Einschlägige Berufserfahrung, die durch eine staatliche Kompetenzfeststellung der Bundesländer nachgewiesen wird
- Bundeseinheitliche, staatlich anerkannte Weiterbildung
Gut zu wissen: Im Pflegekompetenzgesetz ist die Entwicklung eines „Scope of Practice“ vorgesehen. Das ist ein Katalog, der bundeseinheitlich festlegt, welche Tätigkeiten Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürfen und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind.
Entbürokratisierung für Pflegeeinrichtungen
Die zweite Säule des Pflegekompetenzgesetzes zielt darauf ab, bürokratische Abläufe zu verschlanken.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Dokumentation: Die Pflegedokumentation wird auf das notwendige Maß reduziert. Der Fokus liegt auf Inhalten, die für Versorgung, Nachvollziehbarkeit und Prüfung tatsächlich erforderlich sind.
- Prüfintervalle: Ambulante und teilstationäre Einrichtungen, die bei der Qualitätsprüfung ein hohes Qualitätsniveau nachweisen, werden nur noch alle zwei Jahre geprüft statt bisher jährlich.
- Prüfankündigungen: Prüfungen des Medizinischen Dienstes werden früher angekündigt und soweit möglich mit der Heimaufsicht koordiniert, um Doppelprüfungen zu vermeiden.
- Digitale Pflegeanwendungen: Anerkennungs- und Abrechnungsverfahren werden vereinfacht.
- Formulare und Anträge: Formulare werden ebenfalls vereinfacht und Abläufe bei Antragstellung und Kommunikation vereinheitlicht.
Gibt es Kritik am Pflegekompetenzgesetz?
Auch wenn das Pflegekompetenzgesetz grundsätzlich positiv aufgenommen wird, gibt es von manchen Seiten Kritikpunkte. So begrüßt der Deutscher Pflegerat das Gesetz etwa als wichtigen Schritt. Gleichzeitig mahnt dieser aber an, dass Deutschland im Gesundheitswesen noch immer zu stark auf ärztliche Strukturen ausgerichtet sei.
Der AOK-Bundesverband steht dem Gesetz ebenfalls positiv gegenüber, sieht allerdings einen kritischen Punkt: Pflegefachpersonen dürften heilkundliche Aufgaben allein auf Basis einer pflegerischen Diagnose übernehmen. Das setze jedoch ein einheitliches Diagnosesystem voraus, was bislang in Deutschland fehle.
Was bedeutet das Pflegekompetenzgesetz für Ihre Pflegeeinrichtung?
Das Gesetz ist seit Januar 2026 in Kraft und bietet Pflegeeinrichtungen einige Chancen: Pflegefachkräfte können mehr Verantwortung übernehmen und ihre Kompetenzen stärker einbringen. Das macht den Pflegeberuf attraktiver und eröffnet neue Möglichkeiten, die Versorgungsqualität zu verbessern.
Für Pflegeeinrichtungen lohnt es sich, eine Bestandsaufnahme zu machen: Welche Pflegefachkräfte verfügen über welche Qualifikationen? Wer kommt für erweiterte Befugnisse infrage? Welche konkreten Leistungen das sein werden, wird sich zeigen, sobald der Scope of Practice-Katalog erarbeitet ist. Bis dahin gilt es, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen und in die Weiterbildung der Beschäftigten zu investieren.
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Quellen: BGBl. 2025 I Nr. 371 vom 29.12.2025, bundesregierung.de, Deutscher Pflegerat, AOK-Bundesverband