Forum Logo

EU AI Act 2026: Pflichten, Fristen und Umsetzung für Unternehmen

27.03.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Roboterhand ordnet Holzklötze mit Buchstaben so an, dass das Wort „AI TRAINING“ entsteht.
© Frank H. – stock.adobe.com

Der EU AI Act ist seit dem 2. August 2026 in weiten Teilen anwendbar. Er regelt, welche Anforderungen für Anbieter, Betreiber, Händler und Produkthersteller gelten. Der Beitrag erklärt Fristen, Schulungspflicht, KI-Kennzeichnungspflichten und die schrittweise Anwendung bis 2028. Lesen Sie, welche Vorgaben bereits gelten, wie sie KI-Systeme rechtssicher, transparent und verantwortungsvoll einsetzen können und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist der EU AI Act?
    1. Für wen gilt der EU AI Act?
    2. EU AI Act: Wann tritt die EU-KI-Verordnung in Kraft?
    3. Für Hochrisiko-KI gelten verlängerte Übergangsfristen
  2. EU AI Act: Welche Kennzeichnungspflicht gilt ab 2026 für KI-Inhalte?
  3. Welche Anforderungen stellt der EU AI Act?
  4. EU AI Act Schulungspflicht
  5. FAQ – Häufige Fragen zum EU AI Act
  6. Fazit zum EU AI Act: Herausforderungen, Chancen und langfristige Perspektiven für Unternehmen

Was ist der EU AI Act? 

Der EU AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko ein und legt je nach Einsatzgebiet und Unternehmensrolle unterschiedliche Pflichten fest. So sollen sichere und vertrauenswürdige KI gefördert, Grundrechte geschützt und Innovationen ermöglicht werden.

Aktueller Stand

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzvorschriften des EU AI Act und die behördliche Durchsetzung hat begonnen. Die besonderen Regeln für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Der offizielle Name lautet „Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“. Neben„EU AI Act“ werden im Deutschen auch die Begriffe KI-Verordnung (KI-VO), KI-Gesetz oder EU-KI-Verordnung verwendet. EU AI Act, ist die erste umfassende rechtliche Regelung für künstliche Intelligenz weltweit. Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen in der Europäischen Union.

Grundlage ist ein risikobasierter Ansatz: Je größer die möglichen Gefahren einer KI-Anwendung für Sicherheit und Grundrechte sind, desto umfangreicher fallen die regulatorischen Anforderungen aus. Bestimmte Praktiken sind verboten, während für Hochrisiko-KI unter anderem Vorgaben zu Risikomanagement, Dokumentation, Datenqualität und menschlicher Aufsicht gelten. Bei Chatbots und generierten Inhalten stehen insbesondere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im Vordergrund.

Für wen gilt der EU AI Act?

Der EU AI Act gilt nicht nur für Entwickler von künstlicher Intelligenz. Betroffen sind auch Unternehmen, die KI-Systeme

  • im eigenen Betrieb einsetzen,
  • in die Europäische Union importieren,
  • vertreiben oder
  • in andere Produkte integrieren.

Wann tritt die EU-KI-Verordnung in Kraft?

Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Vorschriften der europäischen KI-Verordnung gelten jedoch nicht alle seit diesem Datum, sondern werden schrittweise anwendbar. Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, welche Regelung ab welchem Stichtag greift.

Seit dem 2. Februar 2025 gelten erste Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken. Dazu zählen unter anderem bestimmte manipulative Systeme, Social Scoring und die Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Die ursprünglich eingeführten Anforderungen zur KI-Kompetenz wurden durch den 2026 in Kraft getretenen AI Omnibus vereinfacht (Europäische Kommission).

Am 2. August 2025 wurden die Governance-Regeln und die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, sogenannte GPAI-Modelle, anwendbar.

Seit dem 2. August 2026 gelten große Teile des EU AI Act und die behördliche Durchsetzung hat begonnen. Unternehmen müssen seitdem insbesondere die Transparenzvorschriften beachten: Nutzer müssen beispielsweise erkennen können, wenn sie mit einem Chatbot interagieren. Auch für KI-generierte und manipulierte Inhalte können Kennzeichnungspflichten bestehen (Europäische Kommission).

Für Hochrisiko-KI gelten verlängerte Übergangsfristen

Die besonderen Vorschriften des EU AI Act für Anwendungen nach Anhang III, etwa in Personalmanagement, Bildung, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur, gelten ab dem 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte wie Maschinen, Spielzeug oder Aufzüge integriert ist, gilt der 2. August 2028 als maßgeblicher Termin (EU AI Act Service Desk).

EU AI Act: Welche Kennzeichnungspflicht gilt ab 2026 für KI-Inhalte?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Sie sehen keine pauschale sichtbare Kennzeichnung aller KI-Inhalte vor, sondern unterscheiden zwischen Pflichten der Anbieter und der professionellen Betreiber von KI-Systemen:

Anbieter generativer KI-Systeme müssen technisch sicherstellen, dass erzeugte oder manipulierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte maschinenlesbar markiert und als KI-generiert oder KI-manipuliert erkennbar sind. Die Markierung muss wirksam, zuverlässig, robust und interoperabel sein. Eine Ausnahme gilt insbesondere für Systeme, die lediglich unterstützende Standardbearbeitungen vornehmen und Eingabedaten oder deren Bedeutung nicht wesentlich verändern.

Professionelle Betreiber müssen folgende Inhalte gegenüber dem Publikum sichtbar offenlegen und klar kennzeichnen: 

  • Deepfakes in Form von KI-generierten oder manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalten;
  • KI-generierte oder bearbeitete Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

→ Bei Texten entfällt die sichtbare Kennzeichnungspflicht, wenn eine wirksame menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt ist und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke genügt eine angemessene Offenlegung, die den Genuss des Werkes nicht beeinträchtigt.

Die Information muss spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar, eindeutig und barrierefrei erfolgen. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Für bestimmte bereits zuvor in Verkehr gebrachte generative KI-Systeme gilt hinsichtlich der technischen Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Welche Anforderungen stellt der EU AI Act?

Welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt insbesondere von seiner gesetzlichen Rolle, dem Verwendungszweck und der Risikoklasse des KI-Systems ab.

Anbieter von KI-Systemen

Als Anbieter gilt, wer ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke auf den Markt bringt. Ob das System verkauft oder kostenlos bereitgestellt wird, spielt keine Rolle.

Anbieter tragen besonders umfangreiche Verantwortung. Bei Hochrisiko-KI können dazu unter anderem

  • Risikomanagement,
  • technische Dokumentation,
  • Protokollierung,
  • Konformitätsbewertung,
  • menschliche Aufsicht und
  • Überwachung nach der Markteinführung gehören.

Betreiber und anwendende Unternehmen

Ein Betreiber ist ein Unternehmen, eine Behörde oder eine andere Organisation, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Damit können bereits Unternehmen betroffen sein, die beispielsweise KI im Personalwesen, in der Kundenkommunikation, bei Kreditentscheidungen oder zur automatisierten Qualitätskontrolle einsetzen.

Für Betreiber von Hochrisiko-KI gelten besondere Anforderungen. Sie müssen das System entsprechend der Betriebsanleitung verwenden, eine geeignete menschliche Aufsicht gewährleisten, seinen Betrieb überwachen und mögliche Risiken oder schwerwiegende Vorfälle melden.

Einführer von KI-Systemen

Als Einführer gilt ein in der EU ansässiges Unternehmen, das ein KI-System eines außerhalb der Europäischen Union ansässigen Anbieters erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Einführer müssen bei betroffenen Systemen unter anderem prüfen, ob der ausländische Anbieter die erforderlichen Konformitätsverfahren und Dokumentationspflichten erfüllt hat.

→ Die bloße Nutzung eines KI-Dienstes eines außereuropäischen Anbieters macht ein Unternehmen jedoch nicht automatisch zum Einführer. Entscheidend sind die konkrete Bereitstellung und die Position des Unternehmens innerhalb der Lieferkette.

Händler und Vertriebspartner

Händler stellen KI-Systeme innerhalb der Europäischen Union bereit, ohne selbst Anbieter oder Einführer zu sein. Vor dem Vertrieb eines Hochrisiko-KI-Systems müssen sie unter anderem prüfen, ob die erforderliche

vorliegen.

Bestehen Zweifel an der Konformität, darf das Hochrisiko-KI-System nicht weiter bereitgestellt werden. Händler können außerdem zu Korrekturmaßnahmen und zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verpflichtet sein.


Produkthersteller


Auch Hersteller klassischer Produkte können unter den EU AI Act fallen, wenn KI als Sicherheitsbauteil in ein reguliertes Produkt integriert wird. Wird das KI-System gemeinsam mit dem Produkt unter dem Namen des Herstellers in Verkehr gebracht, kann der Produkthersteller als Anbieter gelten.

Dies betrifft beispielsweise

  • Maschinen,
  • Medizinprodukte,
  • Fahrzeuge,
  • Spielzeug oder
  • Aufzüge.

Die besonderen Hochrisiko-Vorschriften für KI in regulierten Produkten sollen nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 2. August 2028 gelten (Europäische Kommission).

Welche Risikoklassen unterscheidet der EU AI Act?

Mehr zur Risiko-Klassifizierung von KI-Systemen lesen Sie in unserem Fachbeitrag „Der AI Act: Erste europaweite Regularien beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz“.

Veranstaltungsempfehlung

Bereiten auch Sie Ihre Belegschaft optimal auf die neuen gesetzlichen Vorgaben vor – mit den Inhouse-Schulungen zu Künstlicher Intelligenz der AKADEMIE HERKERT. Jetzt hier anmelden! 

EU AI Act Schulungspflicht

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und alle, die in ihrem Auftrag tätig sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Schulungspflicht ist nicht als strenge Verpflichtung formuliert, sondern besitzt einen appellativen Charakter. Das bedeutet, dass Verstöße gegen diese Regelung nicht mit Sanktionen belegt sind.

Bedeutung der KI-Schulungspflicht

Auch wenn Verstöße gegen Artikel 4 nicht unmittelbar bestraft werden, bleiben Unternehmen für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI verantwortlich. Entsteht beispielsweise durch eine falsche Bedienung oder eine unzureichende Bewertung von Risiken ein Schaden, kann dies als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden. Dann müssen Unternehmen nachweisen können, dass sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben. Dazu gehören auch Schulungen, die Mitarbeitende in die Lage versetzen, KI-Systeme sicher und sachgerecht zu nutzen.

→ Unternehmen sollten die Vorgaben des Artikels 4 daher ernst nehmen und frühzeitig in die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden investieren. Regelmäßige Schulungen helfen nicht nur dabei, Risiken zu reduzieren und Haftungsfälle zu vermeiden, sondern stärken auch das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern in den verantwortungsvollen Einsatz von KI.

Fokus auf KI-Kompetenz

Die KI-Verordnung definiert „KI-Kompetenz“ in Artikel 3 Absatz 56 als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Anwendern und Betroffenen ermöglichen:

  • KI-Systeme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung in Kenntnis der Sachlage einzusetzen.
  • Sich über die Chancen und Risiken von KI und mögliche Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Dies kann zum Beispiel erfolgen durch:

  • Technische KI-Schulung: Verständnis der Funktionsweise von KI-Algorithmen und Maschinellem Lernen.
  • Regulatorische KI-Schulung: Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben der KI-Verordnung und ethische Prinzipien.
  • Anwendungsspezifische KI-Schulung: Fähigkeit, KI sicher und effektiv in spezifischen Branchen einzusetzen.

Diese KI-Schulungen sollten regelmäßig aktualisiert werden, um neue Entwicklungen und Änderungen in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Zudem sollte ein effektives Schulungskonzept alle relevanten Personengruppen einbeziehen, darunter:

  • Operative Mitarbeitende, die direkt mit KI-Systemen arbeiten und diese warten
  • Führungskräfte, die strategische Entscheidungen zur Implementierung von KI treffen
  • Externe Dienstleister und Leiharbeitnehmer, die ebenfalls über die notwendigen Kompetenzen verfügen müssen.
desc

Produktempfehlung

Künstliche Intelligenz birgt Risiken. Das Mitarbeiter-Merkblatt „Sicherer Umgang mit KI-Chatbots“ hilft Unternehmen dabei, den Umgang mit KI-Chatbots zu regeln und Mitarbeitende vor Fallstricken zu schützen.

Datenschutz, Urheberrecht, Sicherheit – wer hier Fehler macht, riskiert teure Klagen und Imageschäden. Eindeutige Regeln und praxisnahe Tipps sorgen für Klarheit: Jetzt direkt hier bestellen!

FAQ – Häufige Fragen zum EU AI Act

Wann tritt der EU AI Act in Kraft?

Die Umsetzung des EU AI Acts erfolgt schrittweise:

  • 1. August 2024: Inkrafttreten der Verordnung
  • 2. Februar 2025: Verbot bestimmter KI-Praktiken und Inkrafttreten von Artikel 4
  • 1. August 2025: Verpflichtungen für KI-Systeme für allgemeine Zwecke
  • August 2026: Verpflichtende Bewertungen für Hochrisiko-KI-Systeme
  • 2027: Vollständige Anwendung der Verordnung

Gilt die KI-Verordnung nur für große Unternehmen?

Nein, alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder bereitstellen, sind betroffen – unabhängig von der Größe.

Wann wird ein Unternehmen selbst zum Anbieter?

Ein Händler, Einführer oder Betreiber kann rechtlich zum Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems werden, wenn er:

  • das System unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke anbietet,
  • eine wesentliche Veränderung am System vornimmt oder
  • den vorgesehenen Verwendungszweck so verändert, dass daraus ein Hochrisiko-KI-System wird.

In diesen Fällen können die umfassenderen Anbieterpflichten auf das Unternehmen übergehen.[ai-act-service-desk.ec.europa]

Gilt der EU AI Act auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja. Der EU AI Act kann auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erfassen. Das gilt insbesondere, wenn sie KI-Systeme oder KI-Modelle auf dem EU-Markt anbieten oder die von ihren Systemen erzeugten Ergebnisse innerhalb der EU verwendet werden.

Damit folgt die Verordnung einem Marktortprinzip. Der Unternehmenssitz allein entscheidet nicht darüber, ob die Vorschriften anwendbar sind.

Welche Nutzungen sind ausgenommen?

Eine rein persönliche und nicht berufliche Verwendung macht eine Person nicht zum Betreiber im Sinne des EU AI Act. Darüber hinaus enthält die Verordnung besondere Ausnahmen, etwa für bestimmte militärische, verteidigungsbezogene, wissenschaftliche oder rein vor der Markteinführung stattfindende Forschungsaktivitäten.

Müssen alle Mitarbeiter geschult werden?

Nur diejenigen, die mit Hochrisiko-KI-Systemen arbeiten.

Welche Unternehmen müssen den EU AI Act einhalten?

Alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen, müssen den EU AI Act beachten – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht.

Fazit zum EU AI Act: Herausforderungen, Chancen und langfristige Perspektiven für Unternehmen

Die KI-Verordnung und insbesondere der EU AI  Act Artikel 4 stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für eine verantwortungsvolle und innovative Nutzung von KI. Der Aufbau von KI-Kompetenz durch KI Schulung wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Unternehmen, die frühzeitig in Kompetenzaufbau investieren, können von den Chancen der KI-Revolution profitieren und gleichzeitig Risiken minimieren.

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die praktische Umsetzung der Verordnung gestaltet und welche Auswirkungen sie auf die KI-Landschaft in Europa haben wird. Für Unternehmen ist es entscheidend, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und flexibel auf neue Anforderungen zu reagieren.

Langfristige Perspektiven

Langfristig wird die KI-Verordnung wahrscheinlich zu einer globalen Standardisierung von KI-Regulierungen beitragen. Unternehmen, die sich frühzeitig an die europäischen Vorgaben anpassen, werden in der Lage sein, sich auch auf andere Märkte zu orientieren, da ähnliche Regulierungen weltweit erwartet werden.

Produktempfehlung

Vergessen Sie stundenlange Recherchen in Paragrafen: Die „FORUM Arbeitsschutz KI“ verspricht nicht nur blitzschnelle, rechtssichere Antworten auf alle Fragen rund um Arbeitsstätten-  und Betriebssicherheit, sondern auch Compliance: Angesichts des kommenden EU AI Act, der strenge Regeln für KI-Systeme festlegt, ist ein Tool, das rechtssichere Auskünfte gibt, wichtiger denn je. So vermeiden Unternehmen teure Bußgelder und beweisen, dass sie KI verantwortungsvoll einsetzen.

Ein digitaler Experte, der Unternehmen Zeit und Nerven spart – und im besten Fall vor teuren Fehlern bewahrt. Bestellen Sie direkt hier!

Quellen: „Infodienst Datenschutz für Praktiker“; ai-act-law.eu; Europäische Kommission;