Zoll und Export
Auf der Suche nach Informationen zu Zoll- und Exportkontrolle oder Logistik? Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH bietet aktuelles Fachwissen zu Zollvorschriften, die Import- und Exportorganisation sowie das Lieferkettenmanagement. Es unterstützt Fachkräfte im internationalen Handel bei der Einhaltung von Zollvorschriften und der Optimierung von Exportprozessen.
Am 1. März 2024 beginnt die dritte Umsetzungsphase des neuen Meldesystems „ICS2“. Es ersetzt schrittweise das zuvor geltende ICS1 und soll die Sicherheit bei Importkontrollen erhöhen. Das ICS2 verpflichtet Unternehmen, genauere Angaben frühzeitig an die zuständigen Zollbehörden zu übermitteln. So müssen alle Unternehmen, die Waren aus einem Drittland in die EU importieren will, künftig mit diesem System arbeiten. Welche Anforderungen kommen jetzt auf die Betroffenen zu?
Am 30.11.2023 endete die Übergangsphase auf die neue Version ATLAS 9.1 / AES 3.0. Teilnehmer müssen ihre ATLAS- bzw. AES-Software entsprechend anpassen, da die Regelungen zur Ausfuhr über ATLAS nun umfangreich an die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK) angeglichen wurden. Welche Änderungen kommen auf Teilnehmer und Hersteller zu?
Auch der Arbeitsmarkt für Angestellte im Bereich Zoll- und Außenwirtschaft hat mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Zollabteilungen immer anspruchsvoller. Für viele Unternehmen ist das Grund genug, ihre Zollabwicklung an eine Zollagentur auszulagern. Doch was ist bei der Suche nach einem solchen Zolldienstleister zu beachten und wann lohnt sich die Auslagerung?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird von der Zollbehörde bei gewerblichen Einfuhren aus dem Drittland in die Europäische Union (EU) erhoben. Das gilt für große Wirtschaftsunternehmen, genauso wie für kleinere private Lieferungen. Aber was genau ist die Einfuhrumsatzsteuer, wer zahlt sie und wie wird sie berechnet?
Egal ob Waren aus einem Drittland in die EU importieren oder dorthin exportiert werden sollen – überall kommen bestimmte Zollverfahren zum Einsatz. International tätige Unternehmen müssen wissen, wann welches Verfahren in Frage kommt und welche Besonderheiten sie dabei beachten müssen. Eine passende Übersicht bietet der folgende Beitrag.
Jedes Unternehmen, das im internationalen Warenverkehr tätig ist, kann regelmäßig einer Zollprüfung unterzogen werden. Dabei untersucht das Zollamt unterschiedliche Sachverhalte, z. B. die gezahlten Einfuhrabgaben oder mögliche Schwarzarbeit im Unternehmen. Wie können sich Betriebe auf eine Zollprüfung vorbereiten, welche Unterlagen prüft der Zoll und wie lange dauert die Untersuchung?
Um die Sicherheit im (internationalen) Handel sicherzustellen, stehen Unternehmen in der Verantwortung, regelmäßig Sanktionslistenprüfungen durchzuführen. Dabei vergleichen sie die Adressen von Geschäftskontakten und Mitarbeitern mit den Einträgen der einschlägigen Sanktionslisten. Aber was ist die Rechtsgrundlage zur Sanktionslistenprüfung, wer muss sie durchführen und welche passende Software gibt es?
Seit Jahren weist die Logistikbranche einen anhaltenden Fachkräftemangel auf. Fast 50 % der Unternehmen haben derzeit mit fehlendem Personal zu kämpfen. Aktuelle Statistiken zeigen zudem, dass sich die Lage in den nächsten Jahrzehnten noch verschlimmern könnte. Daher sollten sich Logistikunternehmen frühzeitig mit den Gründen beschäftigen, die für die anhaltende Notlage verantwortlich sind – inklusive geeigneter Maßnahmen, die den Fachkräftemangel in der Logistik verringern.
Der Titel „zugelassener Versender“ fungiert als eine von zahlreichen Bewilligungen des deutschen Zolls. Damit erleichtern sich Wirtschaftsbeteiligte die Abwicklung von Unionsversandverfahren, insbesondere hinsichtlich der Gestellung, Dokumentation und Kommunikation mit den Zollbehörden. Doch welche Anforderungen müssen zugelassene Versender erfüllen und inwiefern unterscheidet sich diese von anderen Bewilligungen?
Wie muss eine Ware in den europäischen Zolltarif eingereiht werden? Das können Unternehmen mithilfe einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) herausfinden. Die Entscheidung muss vorab beantragt werden und gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. In dieser Zeit genießen die Wirtschaftsbeteiligten jedoch einige Vereinfachungen bei der Abfertigung. Welche Vorteile das sind und worauf bei der Antragstellung zu achten ist, zeigt der folgende Beitrag.