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Ab 01.08.2022 gilt das neue Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Gleichzeitig soll ein ergänzender Entwurf mit weiteren Vorgaben in Kraft treten. Beide Regelwerke beinhalten Anforderungen an den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht. Damit werden die rechtlichen Weichen gestellt, um z. B. Kapitalgesellschaften wie die AG oder GmbH künftig online gründen zu können. Die neuen Vorgaben unterscheiden sich jedoch teils deutlich von den bisher geltenden Regelungen im deutschen Registerwesen. Worauf müssen Unternehmer jetzt achten? [Mehr lesen]
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