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"Bestandsschutzregelung nach § 8 ArbStättV läuft Ende 2020 aus"


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Bestandsschutzregelung nach § 8 ArbStättV läuft Ende 2020 aus

© Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Bis Ende 2020 müssen alle Betriebe die im Jahr 2016 verschärften Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) umgesetzt haben. Denn dann laufen die Bestandsschutzregelungen, also die Übergangsvorschriften für ältere Arbeitsstätten nach § 8 ArbStättV aus.

Übergangsfristen nach § 8 ArbStättV laufen Ende 2020 aus  

Die Übergangsfristen für ältere Arbeitsstätten (sog. Bestandsschutz) laufen am 31.12.2020 aus und eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe sowie Arbeitsstätten im öffentlichen Bereich die novellierte Arbeitsstättenverordnung umgesetzt haben. Die Ausnahmevorschriften in § 8 Abs. 1 ArbStättV werden dann ersatzlos aus der Arbeitsstättenverordnung entfallen. Nach dieser Frist können Betriebe in begründeten Einzelfällen jedoch weiterhin eine Ausnahmegenehmigung von den Anforderungen der ArbStättV nach § 3a Abs. 3 bei den zuständigen Länderbehörden beantragen. 

Die Übergangsfristen in § 8 Abs. 1 ArbStättV waren mit einer Übergangszeit von 17 Jahren (2004 bis 2021) und einer festen Übergangsfrist, mit einem Vorlauf von fünf Jahren (2016 bis 2021), zeitlich bemessen. In dieser Zeit wurde allen Betrieben die Möglichkeit gegeben, notwendige bauliche oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen. 

Mit dem Wegfall der Bestandsschutzregelung gilt ab dem 01.01.2021 für alle Arbeitsstätten ein einheitlicher Anforderungskatalog sowie ein einheitliches Schutzniveau. Welche Anforderungen die Betriebe umsetzen müssen, zeigt ausführlich das Werk „Die neue Arbeitsstättenverordnung“. Das Praxishandbuch liefert nützliche Hinweise und Arbeitshilfen zur Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenverordnung: Definition 

Die Arbeitsstättenverordnung definiert Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Deutschland. Konkret enthält die Verordnung Mindestvorgaben an die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten, wie z. B. Vorgaben zu Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Räumen oder die Gestaltung von Arbeitsplätzen hinsichtlich Barrierefreiheit oder Ergonomie. 

Betroffen von der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsräume in Gebäuden, Arbeitsplätze im Freien auf dem Betriebsgelände, Baustellen und Verkaufsstände im Zusammenhang mit Ladengeschäften. 

Die letzte Neufassung der Arbeitsstättenverordnung ist seit dem 12.08.2004 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz bieten die Audio-Schulungen von „fachtutorials – Channel Arbeitsschutz“. Wählen Sie aus über 60 Vorträgen, in denen Ihnen Experten in jeweils 5 bis 10 Minuten erklären, wie Sie die jeweiligen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben einhalten – kompakt, verständlich und praxisnah! Dazu gibt es für jedes Fachtutorial eine schriftliche Zusammenfassung sowie hilfreiche Vorlagen zur praktischen Umsetzung.

→ Erfahren Sie jetzt in 10 Minuten alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Unternehmen mit den Audio-Schulungen von „fachtutorials“!

Quellen: Deutscher Bundestag, Forum Verlag Herkert GmbH  

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