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"Arbeitssicherheit im Außendienst und Vertrieb"


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Arbeitssicherheit im Außendienst und Vertrieb

© Bernd Leitner – stock.adobe.com

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Unternehmer verpflichtet, Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Außendienstmitarbeiter zu organisieren und zu gewährleisten. Diese Tatsache sollte jeder Arbeitgeber sehr ernst nehmen, denn nach schweren Unfällen kann der Vorgesetzte auch privatrechtlich belangt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Gefährdungsfaktoren existieren im Außendienst? 
  2. Gefährdung des Außendienstmitarbeiters durch seine Reisetätigkeit
  3. Gefährdung des technischen Vertriebsmitarbeiters beim Kunden
  4. Wie kann ein sicherer Arbeitsplatz im Außendienst bewerkstelligt werden?
  5. Exkurs: Der ideale Arbeitsplatz

Welche Gefährdungsfaktoren existieren im Außendienst?

Der Außendienstmitarbeiter ist durch seine häufigen Ortswechsel mehr als andere Beschäftigte von gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen betroffen, hauptsächlich

  • durch die Teilnahme am Straßenverkehr
  • durch spezielle Anforderungen beim Kunden
  • durch Sicherheitsmängel im häuslichen Arbeitsbereich

Gefährdung des Außendienstmitarbeiters durch seine Reisetätigkeit

Außendienstmitarbeiter sind in der Regel viel unterwegs, reisen oft und verbringen viel Zeit im Straßenverkehr. Mehr als die Hälfte der tödlichen Arbeitsunfälle sind Verkehrsunfälle, deren Hauptauslöser zu hohe Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt und ungenügender Sicherheitsabstand sind.

Um schweren Unfällen vorzubeugen sollte deshalb eine Art regelmäßige Verkehrserziehung stattfinden und vor allem Übermüdung vermieden werden. Da die Lenk- und Ruhezeiten für Außendienst-Mitarbeiter aber nicht genau in den Gesetzen festgeschrieben sind, ist es von Vorteil diese in der Gefährdungsbeurteilung klar zu definieren. Dabei sollte man maximale Reisezeiten und die erforderlichen Pausen während dieser Reisetätigkeit festlegen. Ideal wären maximal 12 Stunden inkl. 1,5 Stunden Pause. Bei mehr als 12 Stunden sollte der Außendienst-Mitarbeiter eine Übernachtung buchen und die Fahrt am nächsten Tag fortzusetzen. Vernünftig wäre es auch, mit der Versicherung abzuklären, ab wie vielen Arbeitsstunden der Versicherungsschutz erlischt.

Gefährdung des technischen Vertriebsmitarbeiters beim Kunden

Im technischen Vertrieb sind die Verkäufer beim Kunden oft besonderen Umständen ausgesetzt, deshalb muss der Arbeitgeber sich vermehrt mit der Sicherheit seiner Außendienstmitarbeiter auseinandersetzen. Manche Betriebe händigen Besuchern vor Betreten des Geländes eine Sicherheitsunterweisung aus oder verlangen sogar, dass man einen kleinen Test ausfüllt. Jedes Unternehmen hat seine eigene Hausordnung, die sowohl aus Höflichkeit, als auch zur Vermeidung von Unfällen respektiert werden muss.

Als kleine Hilfestellung hier eine Checkliste für einen sicheren Besuch beim Kunden:

  • Für den Notfall vorsorgen (Notfallapotheke, Kommunikationsmittel etc.) Standort des Erste Hilfe Materials, Feuermeldeeinrichtung, Feuerlöscher, Notrufnummer, Fluchtwege, Sammelplätze eruieren.
  • Den Mitarbeitern die beim Kunden notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen wie Sicherheitsschuhe, Helm, Schutzbrille etc.
  • Die Betriebssicherheit und Wartung der Arbeitsmittel prüfen
  • Spezielle Gefährdungen beim Kunden erfragen. Jeder Betrieb hat andere Gefahrenpotenziale, die zu beachten sind. Dazu ist
    natürlich eine gute Kommunikation und Koordination mit dem Kundenunternehmen wichtig.
  • Den Servicetechniker oder Monteur darüber unterrichten, dass er bei unzumutbaren Gefährdungen und Belastungen die Arbeit einstellen muss.
  • Kunden und deren Mitarbeiter über Gefahren, die mit der Tätigkeit des Vertriebsmitarbeiters verbunden sind und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen informieren.
  • Gefährliche Bereiche, wenn möglich, nicht betreten
  • Gebots-, Verbots- und Warnzeichen beachten
  • Auf Fahrzeuge am Gelände, wie z. B. Gabelstapler achten.

Wie kann ein sicherer Arbeitsplatz im Außendienst bewerkstelligt werden?

Um seine Sicherheit am Arbeitsplatz dennoch zu gewährleisten wurden vom Gesetzgeber bestimmte Regelungen getroffen. Die Verantwortlichen, also die Vorgesetzten der Außendienstmitarbeiter sind demgemäß verpflichtet einige festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen wie z.B.:

  • Regelmäßige Unterweisung zu den speziellen Gefährdungen im Außendienst.
  • Nötige Sicherheitsstandards bei der Ausrüstung von Außendienstmitarbeitern und deren Arbeitsmittel zu garantieren und diese regelmäßig zu prüfen, z.B. Pkw, Mobiliar, elektronische Geräte, etc.
  • Bei Bedarf Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
  • Einsatz von ergonomischen Arbeitsmitteln
  • Informationen über Verhalten in einer Notsituation
  • Informationen über rechtliche, körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen für die gefahrlose Durchführung der Tätigkeiten im Außendienst
  • Zeitnahe Meldung und Untersuchung von Unfällen

Nach §6 ArbSchG müssen diese Punkte ab 10 Beschäftigte in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden. Da nach einem schweren Unfall die Beweisführung ohne schriftliche Unterlagen äußerst schwierig ist, wird auch Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten empfohlen, am besten gemeinsam mit den Mitarbeitern, eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Von Vorteil wäre es, hierfür professionelle Berater hinzuzuziehen, denn viele Unterschriften auf der Gefährdungsbeurteilung machen immer einen guten Eindruck und erschweren die Entscheidung der Schuldfrage im Rechtsstreit. Am Wichtigsten ist allerdings die Unterschrift der Firmenleitung auf dem Dokument, da dies von Gerichten als Hinweis gewertet wird, dass Arbeitssicherheit einen sehr hohen Stellenwert im Unternehmen hat. Für den Außendienst ergibt es Sinn, auch die Sicherheit im Straßenverkehr in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. 

Doch nicht nur die Unfallvermeidung gehört zu den Verpflichtungen eines Arbeitgebers gegenüber seinen Außendienstmitarbeitern, sondern auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Exkurs: der ideale Arbeitsplatz

Bei der richtigen Sitzposition liegen die Oberschenkel waagrecht auf der Sitzfläche, die Unterschenkel bilden zu den Oberschenkeln einen 90° Winkel. Die ganze Sitzfläche sollte genutzt und der Rücken gerade gehalten werden. Die Oberarme hängen locker herab und bilden mit den Unterarmen ebenfalls einen 90° Winkel, wobei die Unterarme waagerecht zur Tastatur auf der Tischfläche liegen. Um die Bandscheiben weniger zu belasten, sollte die Sitzhaltung ab und zu geändert werden, bzw. wird empfohlen manche Tätigkeiten zwischendurch stehend oder gehend auszuführen.

Zwischen dem Bildschirm und den Augen sollten ca. 50 cm Abstand sein. Die Großbuchstaben haben idealerweise eine Höhe von 3 mm und für Schreibvorlagen sollte ein Vorlagenhalter vorhanden sein. Die Bildschirmoberkante befindet sich etwa in Augenhöhe, damit der Blick leicht nach unten gerichtet ist. Für genügend Bewegungsfreiheit der Beine unter dem Schreibtisch muss gesorgt sein und die Arbeitsfläche sollte reflexionsfrei und nicht zu hell sein. Die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz wäre mit ca. 500 Lux ideal und die Bildwiederholfrequenz mit ca. 85 Hz. Optimal ist eine Raum-Temperatur von ca. 21° Celsius, im Sommer bis maximal 26° und eine Luftfeuchtigkeit von 30-65 Prozent. Der permanente Lärmpegel sollte 55-70 Dezibel nicht überschreiten, da es bereits ab 40 Dezibel zu Konzentrationsstörungen kommt.

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