Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Chemikaliengesetz soll durch neuen Gesetzentwurf geändert werden"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich bin einverstanden, dass die Forum Verlag Herkert GmbH die von mir mitgeteilten Daten speichert und mich regelmäßig über ihre aktuellen, themenbezogenen, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post informiert. Meine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, indem ich den in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink nutze, eine E-Mail an [email protected] oder einen Brief an Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) sende. Ausführliche Informationen dazu und allgemein zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finde ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Chemikaliengesetz soll durch neuen Gesetzentwurf geändert werden

© totojang 1977 – Fotolia.com

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat auf Grund zahlreicher Entwicklungen im Chemikalienbereich einen Entwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes und weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften vorgelegt.

Wozu der Bundesrat in seiner 956. Sitzung am 31.03.2017 Stellung bezogen hat (Beschlussdrucksache 166/17(B)). Hauptziel des Änderungsentwurfs ist es, das nationale Recht an das europäische Chemikalienrecht anzupassen. Die Novelle soll in Form eines Artikelgesetzes erfolgen, welches die erforderlichen Änderungen mit den hierauf bezogenen Folgeänderungen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften verbindet.

Hauptgründe für den Änderungsentwurf des Chemikaliengesetzes 

Der Ablauf der Übergangsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) bringt Anpassung der chemikalienrechtlichen Vorschriften auf das Begriffssystem der CLP-Verordnung mit sich.

Einführung des neuen Anhangs VIII der CLP-Verordnung machte eine Umstellung der bisherigen Giftinformationsvorschriften auf das neue, EU-weit harmonisierte System notwendig.

Übergangsregelungen für Biozid-Produkte wurden teilweise geändert und ausgeweitet auf Produkte, die durch die Biozid-Verordnung erstmals von europäischen Regelungen erfasst sind.

Auf Grund der schwierigen Vollziehbarkeit des für bestimmte Gemische geregelten Verbots des Versandhandels, soll das Verbot zukünftig bereits in der Phase des Anbietens greifen. Hierdurch soll eine sachgerechte Überwachung des vermehrten Internethandels durch die Länder gewährleistet werden.

Gesetzesänderung tritt in zwei Stufen in Kraft

Ab sofort in Kraft treten die Anpassung des Gefährlichkeitsbegriffs nach § 3a ChemG und der auf ihn Bezug nehmenden Vorschriften an den Gefährlichkeitsbegriff der CLP-Verordnung, die Anpassung der Kennzeichnungsvorschriften des § 13, die Änderung der Übergangsvorschriften des § 28 zu Bioziden sowie die vom Bundesrat angeregte Änderung zu den Abgabevorschriften.

Die Umstellung der Giftinformationsvorschriften ist zeitgleich mit dem Wirksamwerden der neuen, dann unmittelbar geltenden EU-Regelungen, zum 01.01.2020 vorgesehen.

Nach Chemiekaliengesetz folgen noch weitere Änderungen

Zusätzlich zu dem Chemikaliengesetz werden als Folge dessen das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, die Giftinformationsverordnung, die Chemikalien-Verbotsverordnung und die Chemikalien-Sanktionsverordnung geändert.

Quelle: www.bundesrat.de/

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.