Ergonomie: Lösungen für Arbeitsplätze
Um ergonomische Gestaltungsmöglichkeiten festlegen zu können, müssen die Belastungsfaktoren Mensch, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation betrachtet werden.
Der Mensch im Sinne der Ergonomie
Bei der Planung der Arbeitsstätte müssen Ingenieure, Architekten und Konstrukteure beachten, dass es beim Menschen nicht veränderbare Merkmale wie Körpergröße, Alter, Geschlecht, Konstitution und Physiologie gibt. Aber auch veränderbare Merkmale wie Ausbildungsstand, Geschicklichkeit und Erfahrung.
Durch Ausbildung, Schulung und Training kann sich der Mensch in gewissem Maße an die Aufgabe anpassen. Das ist natürlich nicht bei jeder Aufgabe realisierbar, sodass ergonomische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ressource Mensch zu schonen.
Körpermaße für verschiedene Haltungen können der DIN 33402-2 entnommen werden.
Ergonomischer Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz sowie die Arbeitsmittel richten sich bei der Gestaltung hinsichtlich der Abmessungen nach den Körpermaßen und der Physiologie.
- Bewegungsflächen: Als Arbeitsräume dürfen nur Räume mit einer Grundfläche von mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz genutzt werden. Zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz. Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ist folgendermaßen geregelt:
- Die Bewegungsfläche muss mindestens 1,50 m2 groß sein.
- Weder Tiefe noch Breite der Bewegungsfläche darf weniger als 1,00 m betragen.
- Bei stehender, nicht aufrechter Körperhaltung muss eine Arbeitsplatztiefe von mindestens 1,20 m eingehalten werden.
- Nebeneinanderliegende Arbeitsplätze müssen jeweils mindestens 1,20 m breit sein.
- Die lichte Höhe von Arbeitsplätzen muss mindestens 2,50 m betragen.
Sind Beschäftigte ständig anwesend, muss der Luftraum mindestens 12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit, 15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit und 18 m3 bei schwerer körperlicher Arbeit aufweisen.
- Heben und Tragen: Das Heben und Tragen belastet die Lendenwirbelsäule. Geeignete Maßnahmen gegen diese Belastung sind:
- Das Verwenden von Hebe- und Tragehilfen (Tragegurte, Lifter)
- rückenfreundliches Greifen und Heben der Last
- Griffhöhe beim Anheben und Ansetzen bei ca. 50 bis 75 cm
- Heben nah am Körper, Vermeiden ruckartiger Bewegungen
- Lasttransport mit geradem Rücken
- Oberkörper nicht verdrehen
Ergonomische Arbeitsmittel
Arbeitsmittel müssen für den Zweck, den sie erfüllen sollen, geeignet und gut zugänglich sein. Bedienelemente befinden sich idealerweise dort, wo sie der Beschäftigte intuitiv vermuten würde. Hierbei müssen die Körpermaße des Anwenders beachtet werden, um erzwungene Körperhaltungen zu vermeiden.
Arbeitsmittel gelten zudem als mangelhaft, wenn sie zu kleine oder fehlerhafte Kennzeichnungen sowie fehlende oder schlecht wahrnehmbare Warnsignale haben.
Geeignete Maßnahmen der ergonomischen Gestaltung und Anordnung der Arbeitsmittel:
- Die Leistungsgrenzen der menschlichen Informationsverarbeitung müssen berücksichtigt werden (z. B. hinsichtlich der Antwortzeit für erwartete Signale).
- Akustische und optische Signale sollten auf ein Minimum reduziert werden.
- Anzeigen sollten im zentralen Blickfeld des Beschäftigten angeordnet werden und ausreichend groß, scharf und kontrastreich sein.
- Griffe und Bedienteile sollten ergonomisch geformt sein.
- Es sollte eine ergonomisch günstige Körperhaltung möglich sein, die durch richtige Sitzhöhe und Möglichkeit zum Abstützen der Füße, höhenverstellbare Tische und Bedienpulte, Gewährleisten der Greifräume sowie genügend Beinfreiheit begünstigt wird.
- Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen sollte verhindert werden.
Ergonomische Arbeitsumgebung
Die ergonomischen Faktoren im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung werden speziell in den Arbeitsstättenregeln ASR A1.8 "Verkehrswege", ASR A3.4 "Beleuchtung", ASR A3.5 "Raumtemperatur" und ASR A3.6 "Lüftung" geregelt.
Vorschriften bezüglich Lärm und Vibration sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nachzulesen, bezüglich Strahlung in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung.
Arbeitsaufgabe ergonomisch gestalten
Hinsichtlich der Arbeitsaufgabe entstehen Probleme, wenn z. B. die Aufgabe inhaltlich nicht klar beschrieben ist, nötige Informationen fehlen und nicht nachgefragt werden können, der Zeitrahmen unklar ist, Kompetenzen und Verantwortung nicht festgelegt sind oder die mit der Aufgabe betraute Person nicht ausreichend qualifiziert ist. Hinzu kommen unzureichende Handlungsspielräume und das Zusammenspiel mit Kollegen.
Physische Belastungen resultieren aus körperlich schweren oder einseitig belastenden Tätigkeiten und auch aus hoher physischer Belastung durch Monotonie, Sättigung, Ermüdung und Stress.
Ergonomische Maßnahmen sind z. B.:
- klare, eindeutige Arbeitsanweisungen geben
- gleichzeitige parallele Aufgabenbearbeitung vermeiden
- Informationen eindeutig darstellen
- Zeitdruck vermeiden und ein selbstbestimmtes Arbeitstempo ermöglichen
- Aufgabenvielfalt erhöhen
- bei monotonen Tätigkeiten Möglichkeit für körperliche Aktivitäten schaffen
- Kommunikation der Beschäftigten ermöglichen (Mikropausen)
Ergonomische Arbeitsorganisation
Die Arbeitsorganisation umfasst im Prinzip alles, was für die Realisierung des Betriebszwecks erforderlich ist. Die Beschäftigten benötigen Anweisungen zur produktions-, qualitäts- und termingerechten Ausführung und zum sicherheitsgerechten Umgang mit den Arbeitsmitteln.
Ergonomische Maßnahmen können z. B. sein:
- Schichtpläne ergonomisch gestalten
- Taktarbeit vermeiden
- einförmige Bedingungen wie Akustik, Raumklima und Farben vermeiden
- eine der Aufgabe angemessene Beleuchtung anbringen
- Zwangshaltungen vermeiden
Psychische Belastungen werden durch Lob, Wertschätzung und Anerkennung vermieden. Denn sie sind Voraussetzung für Wohlbefinden, Motivation und Leistungsbereitschaft. Entscheidungsspielräume und die Möglichkeit, den Arbeitsablauf mitbestimmen zu können, steigern zudem die Kreativität und das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Beschäftigten.
Eine wichtige Rolle spielen außerdem die Faktoren Überforderung und Unterforderung. Unterforderung führt zu Abstumpfung, Aufmerksamkeitsabnahme, Demotivation und Unzufriedenheit. Abhilfe schaffen Aufgabenwechsel oder Aufgabenerweiterung. Überforderung führt zu Stress sowie dem Gefühl, etwas nicht bewältigen zu können. In diesem Fall sollte versucht werden, Anforderungen und Fähigkeiten des Beschäftigten in Einklang zu bringen.
Die Ergonomie ist nur ein Teil der neuen Arbeitsstättenverordnung. Wenn Sie alle Schutzziele, die in der Arbeitsstättenverordnung neu geregelt wurden, umsetzen möchten, gelingt Ihnen dies mit dem Praxishandbuch "Die neue Arbeitsstättenverordnung". Dieses Werk liefert praktische Hinweise und Arbeitshilfen zur gesetzeskonformen Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten.
Quelle: "Die neue Arbeitsstättenverordnung"
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Fakten zur Ergonomie kurz und kompakt auf den Punkt gebracht
Fakten zur Ergonomie kurz und kompakt auf den Punkt gebracht.
Hier kann jeder einen ersten groben Überblick für die Gestaltung von Arbeitsplätzen finden. Für einen langfristig die Gesundheit nicht gefährdenden Arbeitsplatz sind natürlich tiefgreifendere Informationen und Beratungen nötig. Denn nicht nur die hier hauptsächlich genannten Verhältnisse müssen ergonomisch passend und abgestimmt sein, sondern auch das Verhalten muß entsprechend ergonomisch geschult und angewendet sein.
Aber dafür gibt es dann die internen und externen Berater. :-) by-chrometz.de, Mit herzlichen Grüßen Annette Chrometz