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Gefahrstoffbeauftragter: Aufgaben der fachkundigen Person gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gefahrstoffbeauftragte sorgen für die betriebliche Sicherheit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffverordnung definiert konkrete Anforderungen an eine solch fachkundige Person. Aber ist die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten verpflichtend und welche Aufgaben hat er?

Inhaltsverzeichnis

  1. Gefahrstoffbeauftragter: Gesetzliche Grundlage
  2. Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht?
  3. Was macht ein Gefahrstoffbeauftragter? – Aufgaben und Anforderungen
  4. Wie wird man Gefahrstoffbeauftragter? – Schulung

Gefahrstoffbeauftragter: Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage des Gefahrstoffbeauftragten ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zwar wird dieser Titel dort nicht explizit genannt, da die Verordnung lediglich von einer „fachkundigen Person“ spricht, die der Unternehmer zu benennen hat. Allerdings regelt die GefStoffV, welche Aufgaben und Voraussetzungen diese Person zu erfüllen hat. Für diese Verantwortung hat sich die Bezeichnung „Gefahrstoffbeauftragter“ etabliert.

Daneben gibt es jedoch auch den sogenannten Gefahrgutbeauftragten.

Gefahrstoffbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter: Unterschied

Während sich der Gefahrstoffbeauftragte um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen innerhalb des Unternehmens kümmert, ist der Gefahrgutbeauftragte für den Transport solcher Stoffe, etwa an die Kundschaft oder andere externe Parteien, zuständig. Der Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgütern.

Allerdings gibt es ebenso Überschneidungen zwischen den Beauftragten: So verfolgen beide das gemeinsame das Ziel eines sicheren Gefahrstoffmanagements im Betrieb. Außerdem müssen beide entsprechendes Hintergrundwissen zu den einschlägigen Rechtsvorschriften im Gefahrstoffmanagement (zum Beispiel GefStoffV und REACH-Verordnung) aufweisen.

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Weitere Fachinformationen zur REACH-Verordnung bietet das „REACH-Handbuch“ anhand umfangreicher Leitfäden, Checklisten und Vorlagen. Jetzt informieren!

Grundkenntnisse in diesen Bereichen sind unerlässlich. Doch wann muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht?

Die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten kann als Pflicht angesehen werden, wenn der Arbeitgeber nicht über ausreichende Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen verfügt. Denn laut § 6 GefStoffV muss der Unternehmer prüfen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, muss er regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, für die er die notwendige Fachkunde benötigt.

Besitzt der Arbeitgeber die Expertise, kann er die Aufgabe selbst übernehmen. Fehlt ihm die Fachkunde, kann er einen Gefahrstoffbeauftragten – oder „fachkundige Person“ – benennen. Insofern gilt die Benennung bzw. Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten als Pflicht, sobald der Arbeitgeber nicht selbst die nötigen Kompetenzen besitzt, um die Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen.

 Verstößt der Arbeitgeber gegen diesen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, drohen ihm nach § 27 Chemikaliengesetz (ChemG) Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen.

Doch der Gefahrstoffbeauftragte übernimmt noch mehr Aufgaben als die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.

Was macht ein Gefahrstoffbeauftragter? – Aufgaben und Anforderungen  

Kernaufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist es, dem Arbeitgeber sowie den Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen beratend zur Seite zu stehen.

Sein Aufgabengebiet umfasst in der Regel folgende Tätigkeiten

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Arbeitsplatzmessungen 
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern 
  • Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und im Verhalten bei Unfällen
  • Verantwortung für die sichere innerbetriebliche Lagerung der Gefahrstoffe
  • Kenntnis der für Gefahrstoffe relevanten Vorschriften und Verordnungen (zum Beispiel REACH, CLP-Verordnung, GHS) 

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss ein Gefahrstoffbeauftragter folgende Voraussetzungen an die Fachkunde nach § 2 Abs. 16 GefStoffV erfüllen:

  • Entsprechende Berufsausbildung für die oben genannten Tätigkeiten
  • Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit
  • Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Insbesondere die Fortbildungsveranstaltungen sind wichtig, um den Erhalt der Fachkunde sicherzustellen.

Wie wird man Gefahrstoffbeauftragter? – Schulung

Für die Bestellung zum Gefahrstoffbeauftragten ist eine vorherige Ausbildung erforderlich. Diese kann zum Beispiel im Rahmen eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erfolgen.

Die AKADEMIE HERKERT bietet eine solche Schulung für Gefahrstoffbeauftragte an, in der die Teilnehmenden in nur zwei Tagen alle relevanten Kompetenzen zum Umgang mit Gefahrstoffen erlernen. Am Ende müssen sie eine Abschlussprüfung in Form eines Online-Multiple-Choice-Tests bestehen, um am Ende ein entsprechendes Zertifikat als„Gefahrstoffbeauftragte/r“ zu erhalten. Das Dokument dient als direkter Nachweis der gesetzlich geforderten Fachkenntnisse nach §§  6, 7 GefStoffV.

Hinweis: Die in der Schulung vermittelten Themen können und müssen im Rahmen von regelmäßigen Schulungen aufgefrischt werden.

Wie oft muss ein Gefahrstoffbeauftragter geschult werden?

Fortbildungen und Schulungen zum Erhalt der Fachkunde als Gefahrstoffbeauftragter sollten alle zwei bis drei Jahre erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verantwortlichen stets über einen aktuellen Wissensstand im Umgang mit Gefahrstoffen verfügen und keine relevanten rechtlichen Änderungen verpassen. Auch hierfür bietet die AKADEMIE HERKERT passende Fortbildungen an.

Veranstaltungsempfehlungen

Finden Sie Ihre passende Schulung im Bereich „Gefahrstoffe und REACH“ der AKADEMIE HERKERT oder buchen Sie eine individuelle Inhouse-Schulung für Gefahrstoffbeauftragte. Jetzt informieren!

Quellen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), AKADEMIE HERKERT

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Schlagwörter

Gefahrstoffe REACH

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