Hintergrund: Gesundheitsrisiken belegt
Neuen Studien zufolge sind elektronische Zigaretten und E-Shishas – mit oder ohne Nikotin – mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Denn auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas können Krebs auslösen oder die Lungenfunktion beeinträchtigen – aber auch dazu anregen, auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Ziel des Gesetzes ist es, gerade Minderjährige besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Denn bisher war es ihnen problemlos möglich, elektronische Zigaretten und Shishas zu erwerben
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits jeder fünfte der zwischen 12- und 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert.
Was wird sich ändern?
Bei den in elektronischen Zigaretten und Shishas enthaltenen Liquids handelte es sich bisher nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), wodurch die darin geregelten strikten Verbote für diese Produkte bislang nicht galten. Mit dem verabschiedeten Gesetz wird das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren auf E-Zigaretten und Shishas ausgedehnt. Damit dürfen sowohl Tabakwaren als auch E-Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden.
Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz ist betroffen
Auch das aushangpflichtige Jugendarbeitsschutzgesetz wurde entsprechend angepasst. Damit dürfen Arbeitgeber weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder Shishas an Jugendliche weitergeben.
Das Abgabeverbot und die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie, die am 25.02.2016 vom Bundestag beschlossen worden ist, sind Teil eines Tabak-Präventions-Pakets, mit dem Bundesernährungsminister Christian Schmidt „Deutschland im Verbraucherschutz einen großen Schritt nach vorne“ bringen will.