Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Definition und Ziel
Hersteller von Maschinen, EU-Importeure und Aufsichtsbehörden müssen seit dem 29. Dezember 2009 die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. deren nationalen Umsetzungsvorschriften anwenden. Um abstrakte Formulierungen verständlicher zu machen und eine Uneinheitlichkeit bei der Auslegung der Maschinenrichtlinie zu vermeiden, wurde zudem ein „Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ herausgegeben. So soll eine einheitliche Auslegung der Maschinenrichtlinie sichergestellt werden.
Hinweis: Aus dem Leitfaden können keine Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Rechtsverbindlich ist alleine die Maschinenrichtlinie.
Dieser Leitfaden wurde seither mehrmals ergänzt. Die wichtigsten Inhalte, die sich mit der Version 2.1 geändert haben, finden Sie auf Deutsch und übersichtlich abschnittsweise gegliedert im „Praxisratgeber Maschinensicherheit“. Das Handbuch enhält zudem viele relevante Informationen zur Maschinenrichtlinie sowie zur Maschinensicherheit im Allgemeinen.
Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Neue Abschnitte in der Version 2.1
§ 411 | Safety fences as safety component under the Machinery Directive |
§ 412 | Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery |
§ 413 | Emergency stop devices |
§ 414 | Guards for drilling machines |
§ 415 | Manually loaded trucks for the collection of household refuse |
§ 416 | Interchangeable equipment for lifting persons and equipment used with |