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Neu gefasste TRGS: Das sind die Ergebnisse der 63. Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)

© endostock – stock.adobe.com

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat in seiner 63. Sitzung am 14. November 2018 Technische Regeln für Gefahrstoffe verabschiedet, die ab Februar 2019 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten sollen. Lesen Sie, welche TRGS neu gefasst und welche geändert wurden.

Diese TRGS hat der AGS neu gefasst

Der AGS hat in seiner letzten Sitzung für das Jahr 2018 mehrere TRGS neu gefasst: 

  • TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“
  • Die Inhalte der TRBS 2152 Teil 3 sollen auch in die TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ übernommen werden. 
  • Die Regeln der TRBS 2152 Teil 4 sind künftig auch in der TRGS 724 „Gefährliche explosionsfähige Gemische - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes“ zu finden. 
  • TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“

Änderungen und Ergänzungen der TRGS 

In den folgenden TRGS sollen Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden: 

  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
  • TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“
  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Die Begründungspapiere zu den veröffentlichten Beschlüssen des AGS sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nachzulesen. Fundierte Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen sowie praxisorientierte Leitfäden zur Umsetzung der TRGS enthält das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“.  

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Definition  

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den aktuellen Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe wider, der beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und Chemikalien und beim Umgang mit diesen einzuhalten ist. 

Die TRGS sind also Ausführungen des AGS zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die vom zuständigen Ministerium veröffentlicht werden. Seit 2004 (Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung) kann der Anwender ungeprüft davon ausgehen, dass alle Schutzziele der Gefahrstoffverordnung eingehalten werden, wenn er strikt den Regeln einer TRGS folgt. Voraussetzung ist, dass die betreffende TRGS für die betreffende Tätigkeit erstellt wurde. (juse)   

Quellen: BAuA, „Die Gefahrstoffverordnung“

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Gefahrstoffe TRGS

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