Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Neufassung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“: Bedeutung, Änderungen und Gefährdungsbeurteilung"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich bin einverstanden, dass die Forum Verlag Herkert GmbH die von mir mitgeteilten Daten speichert und mich regelmäßig über ihre aktuellen, themenbezogenen, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post informiert. Meine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, indem ich den in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink nutze, eine E-Mail an [email protected] oder einen Brief an Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) sende. Ausführliche Informationen dazu und allgemein zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finde ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Neufassung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“: Bedeutung, Änderungen und Gefährdungsbeurteilung

© littlewolf1989 – stock.adobe.com

Am 20.03.2023 wurden Neuerungen in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gegeben. Sicherheitsverantwortliche im Arbeitsschutz müssen diese Änderungen und grundlegenden Inhalte der TRGS 900 kennen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die TRGS 900? – Bedeutung
  2. TRGS 900 aktuell: Änderungen und neue Grenzwerte
  3. Tabelle zu Arbeitsplatzgrenzwerten und Kurzzeitwerten
  4. Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 900 erstellen

Was ist die TRGS 900? – Bedeutung

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 gehört zu den Technischen Regeln des Ausschusses für Gefahrstoffe. Sie beinhaltet den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen. 

Merkmal der TRGS 900 sind die konkreten Grenzwerte für Arbeitsstätten. Als Arbeitsplatzgrenzwerte gelten gem. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Werte, die die durchschnittliche Luftkonzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz aufzeigen. 

Das Einhalten der Grenzwerte soll die Beschäftigten vor Gefährdungen durch orale Exposition mit Gefahrstoffe schützen.

Für die Inhalte der TRGS 900 ist der Ausschuss für Gefahrstoffe zuständig. Er erstellt die Grenzwerte der Technischen Regel und passt sie ggf. an neue Entwicklungen an. Nach Zusammenstellen der Werte veröffentlicht das BMAS die Technische Regel im Gemeinsamen Ministerialblatt, wie zuletzt im März bzw. April 2023.

TRGS 900 aktuell: Änderungen und neue Grenzwerte

Seit ihrer erstmaligen Veröffentlichung im Januar 2006 wurde die TRGS 900 immer wieder ergänzt und angepasst. Der folgende Abschnitt gibt daher einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen der letzten Jahre.

Neuerungen aus 2023

Am 20.04.2023 erschienen Änderungen der TRGS 900 im Gemeinsamen Ministerialblatt. Sie wurden bereits am 20.03.2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben und sind vorrangig als Ergänzung zu betrachten.

Konkret gibt es folgende Neuerungen:

Liste der AGW (Abschnitt 3)

Die Liste der verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) wurde angepasst. So wird der bisherige Eintrag zu 1,2-Dibromethan entfernt und in die TRGS 910 aufgenommen. Ebenfalls enthält die Liste seit März 2023 folgende Stoffe:

Stoffidentität Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegrenzung Bemerkungen
Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr. ml/m3 (ppm) mg/m3 Überschreitungsfaktor
Acrylsäure 201-177-9 79-10-7 10 30 1(I); =2= DFG, EU, Y
Cumol 202-704-5 98-82-8 10  20 4 (II) AGS, DFG, EU, H, X, Y
1,4-Dioxan 204-661-8 123-91-1 20  73 2 (I) DFG, EU, H, X, Y, 29
2-Ethylhexan-1-ol 203-234-3 104-76-7 5,4   EU, Y, 11

Hinzu kommen einige Berichtigungen zu Einträgen in der Grenzwertliste:

  • Aus Heptan (alle Isomere) wird n-Heptan, hinzugefügt werden die EG-Nr. 205-563-8 und die CAS-Nr. 142-82-5.
  • Bei Kieselgut gelten die neue EG-Nr. 262-373-8 und die CAS-Nr. 60676-86-0.
  • Anstelle von 2-Methylpropanol-2 wird 2-Methylpropan-2-ol beschrieben.
  • Der Stoff Morpholin erhält zusätzlich die Bemerkung EU.
  • Die CAS-Nr. 23255-03-0 bei Nitrilotriessigsäure und ihren Natriumsalzen wird zu 23255-03-3.
  • Bei Pentanole (alle Isomere) bezieht sich die Bemerkung EU nur auf den Stoff 3-Methylbutan-1-ol.
  • Bei Terphenyl, hydriert kommt die neue die Angabe 2 ml/m3 (ppm).

Verzeichnis der CAS-Nummern (Abschnitt 4)

Im Verzeichnis der CAS-Nummern wurden sowohl Einträge gestrichen als auch ergänzt.

  CAS-Nummer Bezeichnung
gestrichen 23255-03-3 s. Nitrilotriessigsäure und ihre Natriumsalze
106-93-4 1,2-Dibromethan
7699-41-4 Kieselgut
ergänzt 142-82-5 n-Heptan
23255-03-0 s. Nitrilotriessigsäure und ihre Natriumsalze
60676-86-0 Kieselgut

Neben der TRGS 900 müssen Sicherheitsverantwortliche andere Regeln wie die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“ berücksichtigen. Umso wichtiger ist es, dass sich Verantwortliche im Arbeitsschutz regelmäßig über Neuerungen von Technischen Regeln informieren.

Einen Überblick über aktuell geänderte TRGS mit ausführlichen Erläuterungen zu ausgewählten Technischen Regeln finden Sicherheitsverantwortliche im Praxishandbuch Die Gefahrstoffverordnung. Sie erhalten mit dem Werk zusätzliche Handlungsempfehlungen sowie Arbeitshilfen für die reibungslose Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Betrieb. 

 

TRGS 900: Änderungen 2021

Auch am 02.07.2021 gab das BMAS im Gemeinsame Ministerialblatt Änderungen in der TRGS 900 bekannt. Davor wurden bereits im März 2021 Neuerungen zur TRGS beschlossen worden. Abgesehen von einigen redaktionellen Anpassungen sind für Arbeitgeber und andere Sicherheitsverantwortliche folgende Änderungen wichtig:

Neue Einträge für Gefahrstoffe

Die TRGS 900 umfasst seit dem 02.07.2021 zusätzlich neue bzw. angepasste Gefahrstoffe. Auch im März 2021 sind einige neue Gefahrstoffe hinzugekommen oder abgeändert worden. 

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Neuerungen von 2021:

Datum Stoffidentität Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegrenzung
Gefahrstoff EG-Nr. CAS-Nr. ml/m3 (ppm) mg/m3 Überschreitungsfaktor Bemerkungen
02.07.2021 Bis(2-methoxyethyl)ether 203-924-4 111-96-6 1 5,56 8 (II) DFG, H, Z
Cadmium und anorganische Cadmium Verbindungen 231-152-8 7440-43-9   0,002 (E) 8 (II) AGS, X, 10, 39
2-Methylpropan-2-thiol 200-890-2 75-66-1 3,7 2 (II) DFG, H, Sh, Y 
N-1-Naphthylanilin 201-983-0 90-30-2   2 E  2 (II) DFG, Y, Sh
Toluol 203-625-9 108-88-3  50 190 2 (II) DFG, EU, H, Y
Triphenylphosphat 204-112-2 115-86-6   12,5 E   2 (II) DFG, Y
O,O,O-Triphenylthiophosphat 209-909-9 597-82-0   20 2 (II) DFG 
24.03.2021 Chlormethan 200-817-4  74-87-3 21 10  1 (II) DFG, EU
Hartholzstaub     2 E     EU, 28, 38
Hexachlorethan 200-666-4 67-72-1 9,8 1 2 (II) Y, H, DFG, 11
Methylvinylether 203-475-4 107-25-5 120 50 2 (I) Y, AGS
1,1,2,2-Tetrachlorethan 201-197-8 79-34-5 7 2 (II) AGS, DFG, H
2,4,6-Trichlor-1,3,5- triazin 203-614-9 108-77-0 0,0076 0,001 2 (I) Y, Sh, DFG, 11
Tritolylphosphat,
Isomere,
„frei von o-Isomeren“
201-105-6 209-241-8 215-548-8 78-32-0 563-04-2 1330-78-5 5 E    2 (II) Y, H, DFG

Daneben hat das BMAA am 02.07.2021 noch gesondert neue CAS-Nummern verkündet.

Geänderte CAS-Nummern

In Abschnitt 4 der TRGS 900 gibt es künftig folgende neue CAS-Nummer:

CAS-Nummer Bezeichnung
75-66-1 2-Methylpropan-2-thiol
90-30-2 N-1-Naphthylanilin
115-86-6 Triphenylphosphat
597-82-0 O,O,O-Triphenylthiophosphat
7440-43-9 Cadmium 
8042-47-5 Weißes Mineralöl (Erdöl)

Die CAS-Nummer „593-60-2“ für Bromethylen (Vinylbromid) entfällt dafür zukünftig.

Vor Juli und März 2021 erschienen im Oktober 2020 Neuerungen zur TRGS 900. Welche Änderungen damals in Kraft traten, zeigt der folgende Abschnitt.

Geänderte Vorgaben von 2020

Das BMAS hatte bereits am 27.10.2020 und 02.10.2020 aktualisierte Fassungen der TRGS 900 veröffentlicht. Zusammengefasst gab es im Oktober 2020 folgende Neuerungen:

Datum Änderung Stelle in der TRGS
02.10.2020
  • Geänderte Bedeutung des Kürzels „H“ in der Grenzwert-Tabelle:
    Mit „H" markierte Stoffe sind gem. § 4 GefStoffV als gesundheitsschädigend einzustufen, wenn sie die Haut berühren. Die Regel erneuert die akut toxischen und spezifisch zielorgantoxischen Kategorien.
Nummer 2.6 Abs. 3, Nr. 2
  • Weitere Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen:
    Mischexposition mit Eisenverbindungen (Fe-NTA-Bildung).
Nummer 3 (Liste der Grenzwerte)
  • Die Tabelle zu Arbeitsplatzgrenzwerten ändert bzw. ergänzt sich um weitere Gefahrstoffe.
  • Neue Einträge im Verzeichnis der CAS-Nummern. 
Nummer 4 (Verzeichnis der CAS-Nummern)
27.10.2020
  •  Zusätzliche Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen:
    Formale Umsetzung der Richtlinie 2019/1831/EU und der Richtlinie 2019/130/EU.

Nummer 3 (Liste der Grenzwerte)

  • Weitere bzw. geänderte Gefahrstoffe in der Grenzwert-Tabelle.
  • Neue Verzeichnisse bei den CAS-Nummern. 

Nummer 4 (Verzeichnis der CAS-Nummern)

Tabelle zu Arbeitsplatzgrenzwerten und Kurzzeitwerten

Hauptbestandteil der TRGS 900 ist eine Übersicht der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte zu verschiedenen chemischen sowie biologischen Gefahrstoffen. Die Stoffe sind nachfolgenden Kriterien sortiert:

  • Alphabetische Reihenfolge anhand chemischer Bezeichnungen der Gefahrstoffe
  • EG-Nummer: Registriernummer des „European Inventory of Existing Chemical Substances“
  • Listen-Nummer: Zuordnung von Nummern aus Vorregistrierung oder Registrierung gem. „EU-REACH-Verordnung“.
  • CAS-Nummer: Registriernummer des „Chemical Abstract Service“

Grundsätzlich gelten alle Arbeitsplatzgrenzwerte aus der TRGS 900 als Schichtmittelwerte. Sie richten sich nach einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden täglich an 5 Arbeitstagen pro Woche.

Formel für Arbeitsplatzgrenzwerte

Als Einheit listet die Technische Regel die Arbeitsplatzgrenzwerte sowohl in ml/m3 als auch in mg/m3 auf. Allerdings müssen Sicherheitsverantwortliche das Volumen (ml) des Dampfes berücksichtigen, nicht das der Flüssigkeit.

Um die Einheiten umzurechnen, stellt die TRGS 900 folgende Formel auf:

Formel-TRGS-900-Arbeitsplatzgrenzwerte-Berechnung

Das Ergebnis der Formel gilt bei einer Temperatur von 20 °C und einem Druck von 101,3 kPa. Neben dieser Formel gibt es noch eine zusätzliche Formel für Kohlenwasserstoffgemische.

Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische

Die TRGS 900 stellt spezielle Anforderungen an Kohlenwasserstoffgemische. Die Gemische zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • C-Zahlen bis C14
  • Siedebereich bis ca. 250 °C
  • Benzolgehalt: < 0,1 Gew.-%
  • Keine kohlenwasserstofffremden Additive.

Für solche Kohlenwasserstoffgemische gibt die Technische Regel eine gesonderte Formel vor. Sie lautet:

Formel-TRGS-900-Arbeitsplatzgrenzwerte-Kohlenwasserstoffgemische

In der Formel bedeuten die einzelnen Bestandteile:

AGWGemisch
  • Arbeitsplatzgrenzwert des Kohlenwasserstoffgemischs.
Fraktiona,b…n
  • Massenanteil (w/w) der jeweiligen RCP-Gruppe
    des Kohlenwasserstoffgemisches.

 AGWa,b…n
  • Gruppengrenzwert der jeweiligen Fraktion (a, b…..n) oder
  • RCP-Grenzwert des Kohlenwasserstoffgemisches oder
  • stoffspezifischer Arbeitsplatzgrenzwert.

Die Formel greift auch für solche Kohlenwasserstoffe, denen in der Liste der TRGS 900 bereits ein spezifischer Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist.

Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 900 erstellen

Sicherheitsverantwortliche nutzen die Arbeitsplatzgrenzwerte aus der TRGS 900, um festzustellen, ob Gefahrstoffe die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Die Erkenntnisse aus der Analyse hat der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu berücksichtigen.

Speziell bei der Gefährdung durch Gefahrstoffe müssen Verantwortliche folgende Faktoren aus der TRGS 900 berücksichtigen:

• unterschiedliche Eigenschaften der einzelnen Gefahrstoffe

Beim Beurteilen der Gefährdungen müssen Verantwortliche nicht nur die riskante Wirkung der einzelnen Stoffe beachten, sondern auch Konzentration, Expositionszeit und Partikelgestalt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigten i. d. R. nur einen kleinen Teil der Gesamtpartikelmenge einatmen.

• Gefährdungen durch Staub, Rauch und Nebel

Die TRGS 900 bezieht sich bei ihren Grenzwerten v. a. auf Gefährdungen durch Schwebstoffe. Die Eigenschaften von Schwebstoffen wie Staub, Rauch und Nebel sind in der Technischen Regel jedoch allesamt unterschiedlich beschrieben.

Die Technische Regel definiert die einzelnen Begriffe wie folgt:

Begriff Definition nach TRGS 900
Staub Feste Stoffe, die sich in der Luft fein zerstreuen und durch mechanische Prozesse oder Aufwirbelung entstehen.
Rauch Feste Stoffe, die sich in der Luft verteilen und durch thermische und/oder chemische Prozesse aufkommen.
Nebel Flüssige Stoffe, die sich in der Luft ausbreiten und durch Kondensation oder Dispersion hervortreten.

• Konzentrationsschwankungen der Gefahrstoffe

So schnell sich die generelle Zusammensetzung der Atemluft in Arbeitsstätten ändert, so unterschiedlich hoch ist auch der Anteil von Gefahrstoffen in der Luft über längere Zeit. Zur Orientierung teilt die TRGS 900 den einzelnen Gefahrstoffen neben den Arbeitsplatzgrenzwerten auch Kurzzeitwerte zu. Die Kurzzeitwerte ergeben sich aus dem jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwert und dem Überschreitungsfaktor des Grenzwerts. Der Faktor kann zwischen 1 und 8 liegen.

• hautresorptive Stoffe

Bei Gefahrstoffen, die die Beschäftigten leicht durch die Haut aufnehmen können (=hautresorptiv), müssen Sicherheitsverantwortliche nicht nur die Arbeitsplatzgrenzwerte beachten. Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten vollumfänglich zu gewährleisten, gilt bei hautresorptiven Stoffen zusätzlich die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“. Hautresorptive Stoffe sind in der Liste der TRGS 900 mit einem „H“ markiert.

Quellen: TRGS 900, baua.de, „Die Gefahrstoffverordnung

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.