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"Umgang mit Gefahrstoffen: So gelingt die Unterweisung im Betrieb"


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Umgang mit Gefahrstoffen: So gelingt die Unterweisung im Betrieb

© Me studio – stock.adobe.com

Die Arbeit mit gefährlichen Stoffen und Arbeitsmitteln gehört zum beruflichen Alltag. Sicherheitsfachkräfte (SiFas) sind verpflichtet, den konsequent sicheren Umgang mit Gefahrstoffen durch Unterweisungen sicherzustellen. Doch welche Inhalte muss eine Unterweisung zu Gefahrstoffen abdecken? Welchen Vorschriften unterliegt die Gefahrstoffunterweisung und wie können sich Sicherheitsverantwortliche rechtlich absichern?

Inhaltsverzeichnis

  1. Umgang mit Gefahrstoffen: Formale Kriterien zur Unterweisung
  2. Gesetzliche Vorgaben nach GefStoffV und TRGS
  3. Checkliste: 10 Punkte für die Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen
  4. Wie Unternehmen den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen sicherstellen

Umgang mit Gefahrstoffen: Formale Kriterien zur Unterweisung

Eine vollständige und rechtssichere Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen muss einige Kriterien erfüllen. Folgende Punkte sollten bei jeder Gefahrstoffunterweisung berücksichtigt werden:

1. Inhalte einer Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen

Grundsätzlich muss die Gefahrstoffschulung abgestimmt auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich, Arbeitsplatz und zu erfüllende Aufgaben der Beschäftigten sein. Außerdem muss sie regelmäßig stattfinden – mindestens einmal im Jahr – und „in verständlicher Form und Sprache“ ablaufen. So lässt sich sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Inhalte der Schulung verstehen und sie ihnen geläufig sind.

Inhaltlich muss die Gefahrstoffunterweisung diese Punkte abdecken:

  • Aufzeigen der Gefahrstoffe, ihrer Einstufung und Kennzeichnung
  • Informieren über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Erläutern des richtigen Verhaltens im Verletzungsfall sowie bei Störungen, Unfällen etc.

Aus formaler Sicht sind darüber hinaus folgende Schritte erforderlich:

  • Die Unterweisung zu den Gefahrstoffen ist mündlich durchzuführen. Damit prüft der Verantwortliche, ob alle Teilnehmenden den Inhalt verstanden haben.
  • Es ist eine Betriebsanweisung für den Gefahrstoffumgang zu erstellen. Sie dient als Grundlage für die Unterweisung.
  • Alle Beschäftigten müssen die Inhalte der Gefahrstoffunterweisung schriftlich bestätigen.

2. Vorgaben zum Aufbau

Weitere Vorgaben zum Aufbau finden Verantwortliche in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“. Sie wurde im Jahr 2017 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aktualisiert.

Folgende Faktoren sind bei der Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zu beachten:

  • Ausbildungs- und Erfahrungsstand der zu unterweisenden Beschäftigten
  • Lernpsychologische und arbeitspädagogische Methoden, z. B. das Durchführen praktischer Übungen
  • Elektronische Medien als Ergänzung, sie können die mündliche Unterweisung nicht ersetzen

3. Regelmäßige Gefahrstoffunterweisungen sind verpflichtend

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Der Umgang mit Gefahrstoffen und potenziell gefährlichen Arbeitsmitteln ist je nach Aufgabenbereich unterschiedlich. Es empfiehlt sich, ergänzend zu vorbereiteten Unterweisungen auch spontane Gespräche zum Umgang mit Gefahrstoffen und Unterweisungen direkt am Arbeitsplatz durchzuführen.
Bild: © industrieblick – stock.adobe.com

§ 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sieht vor, eine Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen zu folgenden Zeitpunkten durchzuführen:

  • Einstellung und vor Aufnahme der Beschäftigung eines Angestellten
  • Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Im Anschluss ist die Gefahrstoffunterweisung mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchzuführen.

In der Praxis bemühen sich Unternehmen häufig, zentrale Gefahrstoffschulungen für die gesamte Belegschaft abzuhalten. Das scheitert jedoch oft bereits bei der Terminfindung an Herausforderungen wie

  • externen Terminen,
  • Krankheitsfällen,
  • Urlaub,
  • Teilzeitarbeit oder
  • Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitenden und Teams.

Dieser Ansatz vernachlässigt jedoch zwei wesentliche Aspekte:

Zum einen soll der generische Aufbau meist möglichst viele Personen ansprechen, wirkt allerdings wie ein Vortrag. In diesem Format lässt sich nicht zuverlässig prüfen, ob der Inhalt erfasst und verstanden wurde. Genau dieser Punkt ist jedoch Pflicht für Unternehmen.

Zum anderen ist eine jährliche Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen lediglich das gesetzliche Minimum. Die Praxis zeigt: Häufige und spontan durchgeführte Gespräche zur Gefahrstoffunterweisung sind deutlich effektiver.

Gesetzliche Vorgaben nach GefStoffV und TRGS

Verschiedene Gesetze, Vorgaben und Richtlinien sind bei der Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen zu berücksichtigen. Der folgende Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche.

Wichtige Gesetzestexte zum Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitslatz

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur regelmäßigen Unterweisung und Betriebsanweisung für Gefahrstoffe sowie deren Umgang sind:

  • GefStoffV
  • TRGS 555

Weitere Gesetze und Technische Regeln für verwendete Gefahrstoffe sind:

Um die Schulung fachgerecht durchzuführen und rechtssicher zu handeln, muss der Umgang mit Gefahrstoffen mündlich besprochen werden. Unterweisungen dürfen durch elektronische Medien oder schriftliches Material lediglich ergänzt, jedoch niemals ersetzt werden.

Abschließend benötigen die Verantwortlichen die

  • Kontrolle, dass die Inhalte verstanden wurden sowie
  • eine schriftliche Bestätigung über Zeitpunkt der Durchführung und Inhalt der Unterweisung.

Die Bestätigung ist für 40 Jahre aufzubewahren und idealerweise der Personalakte beizulegen. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass eine Betriebsanweisung zu den Gefahrstoffen, ihren gefährlichen Eigenschaften und vorgegebenen Schutzmaßnahmen vorliegt.

Welche Arten der Unterweisung zu Gefahrstoffen sind vorgeschrieben?

Die GetStoffV schreibt beim Einsatz von Gefahrstoffen eine Unterweisung sowie weitere Formen der Unterrichtung vor. Für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten, ist im Rahmen der Unterweisung eine allgemeine arbeitsmedizinisch toxikologische Beratung durchzuführen.

Je nach Stoff ergeben sich zusätzliche Pflichten. Das ist z. B. bei der Arbeit mit sog. „CMR-Stoffen“ der Fall. Das Akronym steht für:

  • Cancerogen (krebserzeugend)
  • Mutagen (erbgutverändernd)
  • Reprotoxic (fortpflanzungsgefährdend)

Beispiele: Was sind Gefahrstoffe, die eine Unterweisung erfordern?

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Die Lagerung ist essenziell für den richtigen Umgangs mit Gefahrstoffen. Abgestimmte Abläufe und Unterweisungen direkt am Arbeitsplatz bilden unverzichtbare Grundlagen, die lückenlos zu dokumentieren sind.
Bild: © industrieblick – stock.adobe.com

Gefährliche Stoffe führen im direkten Kontakt durch Einatmen, Verschlucken, Berühren o. Ä. zu gesundheitlichen Schäden. Dazu gehören nicht nur ätzende Stoffe und Gemische, sondern auch geläufigere Stoffe wie Benzin und bestimmte Arten von Staub oder Rauch.

Unter Gefahrstoffe fallen per Definition selbst chemische Stoffe, die frei verkäuflich sind. Auch im Alltag sind auf Behältnissen entsprechende Warnsymbole und Kennzeichnungen für Gefahrstoffen angebracht. Eine Herausforderung ist insbesondere das fehlerfreie Identifizieren nach CLP- und alter Kennzeichnung.

Checkliste: 10 Punkte für die Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen

Das fachgerechte Wissen ist entscheidende Grundlage für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen. Die folgende Checkliste zeigt Verantwortlichen und SiFas, wie sie ihre nächste Unterweisung vorbereiten sollten:

1. Kein Vorlesungsstil: Stattdessen klare und verständliche Sprache verwenden sowie Beispiele und Übungen integrieren.
2. Anwesenheit des Vorgesetzten: Eine Unterweisung ist eine Weisung und damit von der Führung zu stützen.
3. Dokumente und Vorlagen: Auf Vollständigkeit achten, einschließlich Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation der Inhalte und Teilnahme.
4. Korrektes Verhalten: Eigenschaften von gefährlichen Stoffen sowie Beachtung von Schutzmaßnahmen, Verfahren, technischen Abläufen etc. darlegen.
5. Alle Themen abdecken: Individuelles berücksichtigen. Dazu gehören arbeitsrelevante Neuerungen, Beschränkungen und Verbote sowie aktuelle Unfälle und Ereignisse im Umgang mit Gefahrstoffen.
6. Ergänzungen: Geeignete schriftliche und elektronische Medien einsetzen.
7. Kontrolle: Bei der mündlichen Gefahrstoffunterweisung Verständnis abfragen.
8. Mehr Gespräche: Besonders effektiv sind monatliche Gespräche an wechselnden Arbeitsplätzen. Das heißt: Auch vor Ort das Gespräch suchen, nach Schutzmaßnahmen und Erfahrungswerten erkundigen und Defizite umgehend ansprechen.
9. Ausfälle nutzen: Störungen oder Beinaheunfälle als spontane Chancen für Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen ergreifen.
10. Vollständige Belegschaft: An spontan stattfindenden und Blockunterweisungen können nicht alle teilnehmen. An einer separaten Veranstaltung lässt sich dies nachholen.

Wie Unternehmen den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen sicherstellen

Die Pflicht zur Unterweisung über Gefahrstoffe am Arbeitsplatz spielt eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie ist ein wichtiger Faktor für einen störungsfreien Betriebsablauf und effizientes Arbeiten nach dem Stand der Technik. Einsatzfertige Unterweisungen sowie Vorlagen und Checklisten zu den gesetzlichen Vorgaben erleichtern Verantwortlichen diese Pflichterfüllung.

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Genau diese Unterstützung bietet die Software „Unterweisung direkt“. Sie enthält Filme und Präsentationen, die bei der Gefahrstoffschulung unterstützen und gleichzeitig die aktuellen gesetzlichen Vorgaben beachten. Zudem bietet die integrierte Mitarbeiter-Datenbank eine hilfreiche Erinnerungsfunktion. Damit erfüllen Verantwortliche ihre Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung!

Quellen: „Unterweisung direkt“, „Die Gefahrstoffverordnung“, BAuA

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