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Baustellenüberwachung: Videoüberwachung oder Sicherheitsdienst als Schutz vor Diebstahl?

© Goodpics – stock.adobe.com

Seit Jahren ist die Zahl begangener Straftaten auf Baustellen in Deutschland immens hoch. Dagegen können sich Bauunternehmen mit einer entsprechenden Baustellenüberwachung schützen, die Diebstahl, Sachbeschädigung und Ähnliches verhindern soll. Aber welche Sicherheitsmaßnahmen eignen sich für welche Baustelle? Welche datenschutzrechtlichen Auflagen gelten bei der Nutzung von Überwachungskameras und welche Leistungen bietet ein Sicherheitsdienst für die Baustellensicherheit?

Inhaltsverzeichnis

  1. Baustellenüberwachung einfach erklärt
  2. Sicherheitsmaßnahmen anhand Risikoanalyse festlegen
  3. Baustellenüberwachung: Das ist zu beachten
  4. Datenschutz bei Baustellenüberwachung befolgen
  5. Baustellenbewachung: Sicherheitsdienst statt Kameras

Baustellenüberwachung einfach erklärt

Die Baustellenüberwachung ist ein Sicherheitskonzept am Bau. Mithilfe digitaler Überwachungssysteme wie z. B. Videokameras wird die Baustelle vor Straftaten wie Sachbeschädigung oder Einbrüchen geschützt. Damit ist die Baustellenüberwachung eine Alternative zum klassischen Wachdienst, also dem Sicherheitspersonal vor Ort, welches das Bauvorhaben schützt.

Vor allem in den Abend- und Nachtstunden ist eine Baustellenüberwachung wichtig, da Diebstähle und Vandalismus auf Baustellen vermehrt in der Dunkelheit vorkommen. Insbesondere Bauunternehmen mit großen Bauvorhaben setzen Baustellenüberwachungen ein, da die Arbeitskräfte hier oft auf großen, nicht leicht ersichtlichen Bauflächen tätig sind und ggf. hochpreisige Materialien und Geräte nutzen.

Vorteile von Baustellenüberwachung

Seit längerem ist eine steigende Nachfrage nach Sicherheitsmaßnahmen für Baustellen als Schutz vor Straftaten erkennbar. Das Sicherheitskonzept der Baustellenüberwachung kommt dieser Nachfrage entgegen und kann Geräte, Maschinen und Rohstoffe vor z. B. folgenden Straftaten schützen:

  • Diebstahl durch Beschäftigte auf der Baustelle oder Kleinkriminelle
  • Vandalismus
  • Verschmutzungen
  • Graffiti
  • Sabotage
  • Sachbeschädigung

Setzen Bauunternehmen Baustellenüberwachung erfolgreich um, haben sie i. d. R. geringere Kosten zur Wiederbeschaffung oder Reparatur der durch Straftäter beschädigten Anlagen oder Gegenstände. Außerdem sparen sich Verantwortliche eine Menge Zeit, da z. B. bei Diebstahl die Bauunternehmen die gestohlenen Güter erst neu bestellen oder anders organisieren müssen. Das kann den Zeitrahmen des Bauprojekts verlängern und das rechtzeitige Fertigstellen des Bauvorhabens gefährden. Außerdem erhöht sich durch den stärkeren Zeitdruck die Gefahr von unsauberer Arbeit, was ebenfalls Schäden für die Bauunternehmen bewirken kann, weil Mängelansprüche im Raum stehen.

Für die zeit- und ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten ist die Bauleitung zuständig. Dadurch ergeben sich verschiedenste Tätigkeitsfelder, die die Bauleitung wahrnehmen muss sowie unterschiedliche Themenbereiche, in denen sie sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren hat. Der Infodienst „Der Bauleiter“ bietet speziell für die Bauleitung aufbereitete Informationen zu Recht, Technik und Management im Bauwesen und liefert sofort nutzbare Arbeitshilfen, die die Bauleitung als verantwortliche Instanz auf der Baustelle benötigt.

Sicherheitsmaßnahmen anhand Risikoanalyse festlegen

Um Verbrechen auf Baustellen erfolgreich vorbeugen zu können, müssen Verantwortliche erst einmal passende Sicherheitsmaßnahmen definieren, die im Rahmen der Baustellenüberwachung umzusetzen sind. Um beurteilen zu können, welche Sicherheitsmaßnahmen dafür infrage kommen, empfiehlt es sich, zu Beginn eine Risikoanalyse der Baustelle durchzuführen. Diese besteht aus einem Fragenkatalog, der die jeweiligen Rahmenbedingungen der Baustelle bewertet und in verschiedene Gefährdungsgrade unterteilt. An der Analyse erkennen Verantwortliche, wie hoch das Risiko ist, dass die Baustelle Opfer einer Straftat oder sonstigem wird und welche empfohlenen Maßnahmen es gibt. Daraus ergibt sich folgende Unterteilung:

Gefährdungsgrad

Umfang der Maßnahmen

Beispiele für Sicherheitsmaßnahmen

Gefährdungsgrad 1 einfache Sicherheitsmaßnahmen
  • Eigene Bauarbeiter: Die eigenen Mitarbeiter auf der Baustelle dienen tagsüber bzw. während ihrer Arbeitszeiten als natürliche Sicherheitsmaßnahme, da die Baustelle in dieser Zeit besetzt und beaufsichtigt ist, was bereits potenzielle Straftäter abschrecken kann.
  • Baugelände einzäunen: Ein Zaun um das Baugelände fungiert als Barriere und erschwert den Zugang zur Baustelle für mögliche Einbrüche oder andere Straftaten. Eine Einzäunung ist bereits vor Beginn des eigentlichen Bauvorhabens ratsam, um Straftaten schon bei der Bauvorbereitung zu verhindern und ein reibungsloses Bauvorhaben zu gewährleisten. Der Zaun sollte mit einem (Zahlen)Schloss abschließbar sein.
  • Ausreichende Beleuchtung: Eine den Ansprüchen genügende Ausleuchtung des Baugeländes schreckt nachts ungebetene Besucher ab. Sollten dennoch Straftäter auf die Baustelle gelangen, sind diese wesentlich leichter von außen erkennbar, sodass die Polizei gerufen oder sonstige Maßnahmen ergriffen werden können.
  • Baugeräte abschließen: Gerätschaften und Werkzeuge sollten nach dem täglichen Baubetrieb nicht frei zugänglich auf dem Baugelände liegen bleiben, sondern abgeschlossen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
  • Warnschilder: Schilder, die an der Einzäunung des Baugeländes befestigt sind und mitteilen, dass das Gelände  z. B. videoüberwacht wird, können Straftaten vorbeugen.
Gefährdungsgrad 2 erweiterte Sicherheitsmaßnahmen
  • Betretungsbefugnisse dokumentieren: Die schriftliche Dokumentation von auf dem Baugelände zulässigem Personal und erlaubten Fahrzeugen kann Straftaten verhindern. Allerdings sind keine persönlichen Daten aufzunehmen, sondern der Zutritt von Personen auf der Baustelle und die Kennzeichen der Fahrzeuge. So ist später leichter nachvollziehbar, ob ein unbefugter Zutritt von anderen Personen oder Fahrzeugen vorgelegen hat.
  • Personenkontrollen: Unangekündigte, regelmäßige Personenkontrollen können ebenfalls das Sicherheitsrisiko auf der Baustelle verringern.
  • Punktuelle Videoüberwachung: Videoüberwachung mit Kameras in bestimmten, besonders sensiblen und gefährdeten Baustellenbereichen. Die Kameras liefern Bilder zur Baustelle in Echtzeit, müssen allerdings datenschutzkonform arbeiten.
Gefährdungsgrad 3 fortgeschrittene Sicherheitsmaßnahmen
  • Permanente Videoüberwachung: Bei hoher Gefährdung der Baustelle kann eine allumfassende Videoüberwachung in festgelegten, aneinander anschließenden Zeiträumen sinnvoll sein, um eine ständige Überwachung des Baugeländes zu ermöglichen. Außerdem ist je nach Anbieter die direkte Live-Ansprache unbefugter Personen auf der Baustelle über in den Kameras integrierte Lautsprecher möglich. Auch hier ist der Datenschutz zu beachten.
  • Überwachungskonzept: Ein Überwachungskonzept ergänzt die Baustellenüberwachung. Hierfür entwerfen Verantwortliche z. B. einen an die Gegebenheiten der Baustelle angepassten Alarmplan. Zusätzlich ist eine ständige Zutrittskontrolle durch ein Schleusensystem auf der Baustelle empfehlenswert.

Je höher der Gefährdungsgrad, desto mehr und verstärkte Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um die Baustelle und das Bauvorhaben zu schützen. Daher sollten Verantwortliche die erweiterten bzw. fortgeschrittenen Maßnahmen zusätzlich und nicht an Stelle der einfachen Schutzmaßnahmen nutzen. Sollte z. B. eine Baustelle nach der Risikoanalyse den Gefährdungsgrad 3 aufweisen, sollten nicht nur die empfohlenen fortgeschrittenen Maßnahmen aus dieser Stufe genutzt werden, sondern auch die einfachen und erweiterten Maßnahmen der beiden vorangegangenen Gefährdungsgrade.

Baustellenüberwachung: Das ist zu beachten

Neben der richtigen Auswahl wirkungsvoller Sicherheitsmaßnahmen haben Verantwortliche am Bau noch weitere Aspekte bei der Baustellenüberwachung zu berücksichtigen:

  • Kalkulieren bei der Baustelleneinrichtung

Bauherren sollten die Baustellenüberwachung bereits bei der Baustelleneinrichtung berücksichtigen und nicht erst, wenn die Bauarbeiten laufen oder es gar schon zu einer Straftat auf dem Baugelände gekommen ist. So können Verantwortliche vermeidbaren Schäden vorbeugen.

  • Sicherheitsmaßnahmen an Baustelle anpassen

Nach der Entscheidung, welche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden, ist es wichtig, das Maßnahmenkonzept und die darin verwendete Technik vor Benutzung an folgende Punkte anzupassen:

  • individueller Arbeitsalltag auf der Baustelle
  • Infrastruktur vor Ort
  • örtliche Gegebenheiten wie
    • unterschiedliche Geländetypen,
    • Vegetation,
    • Flächengröße der Baustelle,
    • Übersichtlichkeit und
    • Lage der Baustelle.

Je nach Voraussetzungen, die die verschiedenen Baustellen mit sich bringen, sind andere Sicherheitsmaßnahmen für die Baustellenüberwachung notwendig. Demnach eignet sich nicht jede Maßnahme für alle Baustellen oder ist auf jeder erforderlich. Ein Beispiel: Bei Straßenbauten auf einer Autobahn ist keine Einzäunung des Baubereichs zum Schutz vor Straftaten notwendig, da ständig Autos am Rand der Baustelle vorbeifahren.

  • Dauer der Bauarbeiten

Auch wichtig bei der Entscheidung, ob und wie eine Bauüberwachung sinnvoll für ein Bauvorhaben ist, ist die Dauer des geplanten Vorhabens. Bei einem Bauprojekt, das gerade einmal eine Woche Zeit in Anspruch nimmt, ist eine Baustellenüberwachung nicht so notwendig wie bei einer Baustelle, auf der ein halbes Jahr lang Bauarbeiten geplant sind.

  • Größe des Baugeländes

Neben der Dauer der Bauarbeiten ist die Größe des Geländes wichtig, auf dem das Bauunternehmen das Bauvorhaben umsetzt. Bei kleineren Baustellen gibt es eine bessere Übersicht, sodass unbefugtes Betreten oder andere Straftaten schneller auffallen als bei großflächigen Bauvorhaben.

  • Wert der Baugüter

Je nachdem, welche und wie viele Baugüter die Beschäftigten auf einer Baustelle für ihre Arbeit nutzen, ist der materielle Wert der verwendeten Rohstoffe, Materialien und Geräte bei der Entscheidung über eine Baustellenüberwachung relevant. Arbeiten die Bauarbeiter mit den neuesten, modernen Baugräten oder verwenden hochpreisige Materialien, ist die Gefahr größer, dass Straftäter einen Diebstahl dieser Güter in Betracht ziehen.

  • Videoüberwachung

Bei der Videoüberwachung ist es wichtig zu berücksichtigen, dass schwenkenden oder rotierenden Kamerasysteme blinde Flecken verursachen können, in welchen die Kameras für kurze Zeit bestimmte Orte der Baustelle nicht überwachen. Außerdem benötigen montierte Überwachungssysteme vorhandene Gebäude oder andere feste Unterlagen, was auf Baustellen häufig nicht gegeben ist.

Desweiteren müssen Verantwortliche den Datenschutz bei der Nutzung von Videokameras oder anderen Überwachungsgeräten erfüllen. Hier gelten strenge gesetzliche Auflagen, denen Verantwortliche nachkommen müssen.

Datenschutz bei Baustellenüberwachung befolgen

Die Baustellenüberwachung kann z. B. bei der Nutzung von Videokameras zu Problemen im Datenschutz führen. Nachts ist das Filmen des Baugeländes datenschutzrechtlich kein Problem, solange dort keine Mitarbeiter zu dieser Zeit beschäftigt sind. Für eine Videoüberwachung tagsüber müssen Verantwortliche nachweisen können, dass es sich nicht um eine Verhaltensüberwachung der Mitarbeiter auf dem Bau handelt. Außerdem muss der Datenschutz der einzelnen Mitarbeiter gewährleisten sein.

Um Beschäftigtendatenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu wahren sowie den Missbrauch durch die Baustellenüberwachung mit Kameras vorzubeugen, stellt der Gesetzesgeber strenge Bedingungen auf, unter denen eine Videoüberwachung der Baustelle zugelassen ist. Demnach ist das Filmen der Baustelle als Sicherheitsmaßnahme nur unter Beachtung folgender Rechte und Gesetze zulässig:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG)
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (v. a. §§ 6b BDSG)
  • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
  • Landesdatenschutzgesetze (z. B. Art. 21a BayDSG, § 29 DSG NRW, § 33 SächsDSG)
  • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Baustellenbewachung: Sicherheitsdienst statt Kameras

Im Gegensatz zur Baustellenüberwachung, die die Baustelle vorrangig mit bestimmten Vorrichtungen wie Zäunen und Warnschildern oder Videotechnik schützt, kommt bei der Baustellenbewachung die Platzierung von Sicherheitspersonal vor Ort durch einen Sicherheitsdienst zum Einsatz. Dies soll ebenfalls die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten.

Ein Sicherheitsdienst kann folgende Maßnahmen für die Sicherheit einer Baustelle ergreifen:

  • Sicherheitspersonal beschäftigen

Hauptbestandteil des Sicherheitsdienstes ist das Sicherheitspersonal. Es ist möglich, Sicherheitspersonal während und/oder nach den Arbeitszeiten der Bauarbeiter zu beschäftigen. So übernehmen sie die aufmerksame Rolle der Videokameras aus der Bauüberwachung.

  • Revierfahrer zur Verfügung stellen

Neben dem Sicherheitspersonal bieten einige Sicherheitsdienste auch Revierfahrer an. Diese führen regelmäßige Kontrollfahrten zur Baustelle durch und können damit ebenfalls die aktuelle Lage der Baustelle erfassen sowie potenzielle Straftäter abschrecken.

  • Alarmaufschaltung anbieten

Eine Alarmaufschaltung ist ein Überwachungssystem eines Sicherheitsdienstleisters, dass mit dessen Sicherheitszentrale verbunden ist und Meldung gibt, wenn jemand einen Alarm auf der Baustelle ausgelöst hat. Dazu nutzen die Dienste z. B. Lichtschranken oder Kameras mit Bewegungssensor. Nach einer Alarmmeldung schickt der Sicherheitsdienst dann einen Revierfahrer oder Sicherheitsmitarbeiter zur Begutachtung auf die Baustelle.

Sicherheitsdienst für die Baustelle – ja oder nein?

Ob und wann ein Sicherheitsdienst für eine Baustelle infrage kommt, ist u. a. abhängig von der Größe des Bauprojekts, der Projektdauer und der Art des Baus. Außerdem müssen Verantwortliche berücksichtigen, dass durch das Einstellen eines Sicherheitsdienstes zusätzliche Kosten zur Beschäftigung des Sicherheitspersonals entstehen.

Hat sich ein Bauunternehmen dazu entschieden, mit einem Sicherheitsdienst zusammenzuarbeiten, stellt sich die Frage, welche der vielen Anbieter für das Bauvorhaben sinnvoll sind. Als Anhaltspunkt dienen Verantwortlichen vorhandene Zertifizierungen der Sicherheitsdienste, wie z. B.:

  • EN ISO 9001 (nachweisliches Qualitätsmanagement)
  • DIN 77200 (Anforderungen an Organisation, Personalführung und Arbeitsweise speziell für Sicherheitsdienstleistungen)

Mit diesen Angaben können Verantwortliche filtern, welche Anbieter von Sicherheitsdiensten seriös sind, um mit diesen für den Schutz der Baustelle zusammenzuarbeiten.

Quelle: „Der Bauleiter“, Ausgabe 07/2020

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