Es geht im Wesentlichen um die Eindeutigkeit der Angaben. Das Lösen, Laden und Transportieren soll durch die Bildung von Homogenbereichen eindeutig greifbar und definierbar werden.
Eindeutige Kennwerte für die Boden- und Felsbeschaffenheit
Die VOB-bezogenen Ausschreibungen werden künftig noch unzweifelhaftere und eindeutigere Kennwerte für die Boden- oder Felsbeschaffenheit in ihren Leistungsbeschreibungen zu berücksichtigen haben. Auch umweltgefährdende Inhaltsstoffe sind transparent zu machen. Das Baugrundrisiko soll nicht den ausführenden Firmen aufgebürdet werden. Eine genaue und gründliche Baugrunderkundung wird künftig der Maßstab für einen ordnungsgemäßen und vor allen Dingen streitfreien Bauablauf sein. Dabei ergibt sich durch die neue DIN 18300 eine genaue Vorgabe für die Benennung der erforderlichen Kennwerte.
Durch Homogenbereiche mehr Transparenz auf den Baustellen
Eine erfolgreiche Umsetzung ist nur im Zusammenspiel von Auftraggebern, Bodengutachtern und Auftragnehmern möglich. Dabei ist eine einheitliche Lesart nach den Vorgaben der neuen DIN 18300 wichtigste Grundvoraussetzung. Die alten Bodenklassen von „leicht bis schwer lösbar“ waren über Jahrzehnte in ihrer Beschreibung der Bodenbeschaffenheit maßgebend. Die jetzt zu bildenden Homogenbereiche können jedoch gewerkübergreifend für mehr Transparenz auf den Baustellen sorgen.
Praxishilfe
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