Inhaltsverzeichnis
- Müssen alle Bauwerke einer Brandverhütungsschau unterzogen werden?
- Was wird bei einer Brandverhütungsschau überprüft?
- Wann und in welchen Abständen muss eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden?
- Was sind häufig auftretende Mängel?
- Wer muss die bei der Brandverhütungsschau erkannten Mängel beseitigen?
- Fazit
Müssen alle Bauwerke einer Brandverhütungsschau unterzogen werden?
Diese Frage lässt sich nicht mit einem schlichten Ja oder Nein beantworten. Denn welche Objekte überprüft werden müssen, hängt grundsätzlich vom geltenden Landesrecht ab. In der Regel sind es jedoch sog. Sonderbauten, die durch die Musterbauordnung (MBO) festgelegt werden. Solche Gebäude weisen folgende Charakteristika auf:
- Erhöhte Brandgefahr
- Besondere Umweltgefährdung bei Brand, Explosion oder anderen Schadensereignissen
- Gefahr für Leben und Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen
- Erhebliche Sachschäden
Nach dieser Definition könnten demnach die Mehrzahl an Bauwerken unter die Sonderbauten fallen. Denn sowohl bei Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden, Fabrikanlagen etc. ließe sich eine oder mehrere dieser Eigenschaften finden. Ein Schlagwort, das im Zusammenhang mit der Brandverhütungsschau immer wieder fällt, ist: kritische Infrastruktur – wonach Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Einkaufszentren ganz oben auf der Liste der Sonderbauten stehen.
Was wird bei einer Brandverhütungsschau überprüft?
Generell leiten die Brandverhütungsschau zwei Prüfschwerpunkte:
- Liegen Mängel vor, die zu einer Brandgefahr führen können?
- Gibt es Mängel, die die Rettung von Menschen gefährden oder wirksame Löscharbeiten behindern?
Die Verantwortung für eine Brandverhütungsschau liegt grundsätzlich bei der örtlichen Gemeinde, in der das Prüfobjekt liegt. Sind die Gemeinden Teil eines Landkreises, können sie Zuständigkeit der Brandverhütungsschauen auch dem Kreis übertragen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Gemeinden einen vereidigten Gutachter bestellen, der in Vertretung die Prüfung durchführt.
Da die brandschaupflichtigen Gebäude meist aber auch bauordnungs- und umweltrechtliche Anforderungen stellen, sind bei einer Brandverhütungsschau oft die Bauaufsichten und Umweltämter vertreten. Zwar sollten auch die Gebäudebetreiber als Verantwortliche an der Brandverhütungsschau teilnehmen, oft sind es jedoch stellvertretend die verantwortlichen Brandschutzbeauftragten.
Beim Ablauf einer Brandverhütungsschau wird sich stark an den Schutzzielen des vorbeugenden Brandschutzes orientiert:
- Vorbeugung der Entstehung eines Brandes
- Vorbeugung der Ausbreitung eines Feuers
- Vorbeugung der Ausbreitung von Rauch
- Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren
- Ermöglichung von wirksamen Löscharbeiten
Zusätzlich kontrolliert speziell die Feuerwehr während der Begehung alle für einen erfolgreichen Einsatz notwendigen Begebenheiten (Auswahl):
Zuwegungen und Zugänge zum Objekt |
Stell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehren am/im Objekt |
Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung |
Angriffswegsituation |
Organisatorische Maßnahmen (Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungswegeplan, Evakuierungsplan, Brandschutzordnung) |
Bauliche Maßnahmen (Brandwände, Brandschutztüren, Abstände) |
Anlagentechnische Maßnahmen (Löschanlagen, Brandmeldeanlagen) |
Für die Feuerwehren ist aber auch die allgemeine Sauberkeit und Ordnung des Objekts ein Bewertungsmerkmal. Dabei wird genauestens darauf geachtet, ob brandschutzrelevante Bereiche unnötig verschmutzt sind oder Hindernisse in Räumen, vor Türen oder auf Gängen vorkommen.
Zusätzlich dienen Brandschutzkonzeptionen nach vfdb-Richtlinie 01/01 "Brandschutzkonzepte“ der Feuerwehr bei der Brandverhütungsschau als Orientierungshilfe zur Feststellung von brandschutztechnischen Mängeln.
Wann und in welchen Abständen muss eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden?
Die erste Prüfung muss vor der Inbetriebnahme des Objekts stattfinden. Im Anschluss richtet sich die Häufigkeit der kommenden Brandverhütungsschauen nach dem jeweiligen Gefährdungsgrad. Bei einem entsprechend niedrigen Gefährdungsgrad beträgt die maximale Zeitspanne zwischen zwei Schauen sechs Jahre, bei hoch frequentierter und kritischer Infrastruktur in der Regel drei Jahre.
Wichtig: Eine Änderung im/am Objekt kann je nach Gestaltung eine Neuinbetriebnahme bedeuten, wodurch eine erneute Brandverhütungsschau fällig wird.
Zeitpunkt der Durchführung
Die Gemeinde oder der Kreis kündigt dem Betreiber des Prüfobjekts den Zeitpunkt für eine Brandverhütungsschau mit einer Vorlaufzeit von 10 bis 14 Tagen schriftlich an.
Die Begehung und Prüfung eines Objekts findet im normalen Betriebsmodus statt. Das bedeutet beispielsweise für Fertigungsanlagen oder Einkaufszentrenten eine Brandverhütungsschau Werktags und bei alltäglichem Betrieb. Letzterer sollte aber keinesfalls durch die Feuerschau gestört werden. Anwesende Kunden, Besucher oder Angestellte dürfen weiterhin zugegen sein, die Prüfung jedoch nicht durch sie beeinflusst werden, da dies die Sorgfältigkeit der Dokumentation verschlechtern könnte.
Einbindung des Brandschutzbeauftragten
Zwar ist eine Teilnahme des Brandschutzbeauftragten nicht gesetzlich vorgeschrieben, da die Verantwortlichkeit für das Brandschutzkonzept und die Brandschutzunterweisungen bei ihm liegt, sollte er aber dennoch stets aktiver Teilnehmer der Brandverhütungsschau sein. Nicht nur das, er sollte die Brandverhütungsschau bestenfalls sogar vorbereiten, indem er die Schutzziele im Vorfeld bereits überprüft und zusätzlich dafür sorgt, dass während der Prüfung für jeden Brandabschnitt ein kundiger Ansprechpartner zugegen ist. Darüber hinaus kann der Brandschutzbeauftragte auch die Route der Schau entsprechend der Lärm- und Arbeitsbelastung im Betrieb festlegen und somit für einen reibungslosen Ablauf des Ganzen sorgen.
Praxistipp: Während der Feuerschau kann der Brandschutzbeauftragte bewusst für Fragen zur Verfügung stehen und sollte neben der offiziellen Dokumentation Notizen, z. B. eine eigene Mängelliste, anfertigen. Das erleichtert nicht nur die anschließende Mängelbeseitigung, sondern lässt den Betrieb in den Augen der Prüfer professionell und engagiert herüberkommen.
„Der Brandschutzbeauftragte“ informiert Sie regelmäßig über Neuheiten und gesetzliche Änderungen im Brandschutz. Dabei liefert er gleichzeitig wichtige Praxisbeispiele und Handlungsanweisungen, um die Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb immer auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten.
Was sind häufig auftretende Mängel?
Häufig bei der Brandverhütungsschau erkannte Mängel treten meisten in Zusammenhang mit folgenden Brandschutzeinheiten auf:
- Feuerwehrschlüsseldepot
- Flucht- und Rettungswege
- Beschilderungen
- Feuerlöscheinrichtungen
- Alarmsysteme und Schutzeinrichtungen
- Gefahrstofflager
- Leitungsschächte
Wer muss die bei der Brandverhütungsschau erkannten Mängel beseitigen?
Die bei der Brandverhütungsschau ermittelten Mängel müssen umgehend an den Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigten übermittelt werden. Diese sind entsprechend für die Mängelbeseitigung verantwortlich, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss und durch eine sog. Nachschau überprüft werden kann.
Bereits im Vorfeld sollten die Betreiber der Objekte gut vorbereitet sein: Gutachten, Baupläne, frühere Mängellisten, Baugenehmigungen und Protokolle der internen Brandschutzbegehungen sollten den Brandschutzprüfern vor Beginn der Feuerschau vorliegen. Für den weiteren Ablauf der Prüfung sollten Zahlen und Fakten über den Betrieb/Gebäude zur Verfügung stehen, um Fragen wie "Welche besonderen Gefährdungen bestehen?" oder "Wie hoch sind die üblichen Personenzahlen?" vorwegnehmen zu können. Auch die Position der ausgehängten Rettungspläne sollte bereits im Vorfeld angesprochen werden. Das alles führt schließlich dazu, dass die Brandverhütungsschau schnell, professionell und sicher durchgeführt werden kann.
Werden im Rahmen der Prüfung schwerwiegende Baumängel oder technische Mängel erkannt, können im Anschluss an die Begehung eine detaillierte Untersuchung via externen Sachkundigen stattfinden. Dieser bestimmt dann das Ausmaß und schlägt Instandsetzungsmaßnahmen vor, die innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden müssen.
Fazit
Das Ergebnis einer Brandverhütungsschau sollte sein, dass das Objekt im Sinne der Nutzer von möglichen Gefahren befreit wird und Rettungskräfte bei einem Einsatz effektiv und sicher vorgehen können. Dazu müssen alle anzuwendenden Schutzrichtlinien erfüllt sein. Das lässt sich bislang nur durch eine umfassende Brandverhütungsschau bewerkstelligen, die alle potenziellen Mängel und Risiken zusammengenommen betrachtet und im Anschluss beseitigt.
Gleichzeitig können die Betreiber bei derartigen Feuerschauen auch die eigenen Brandschutzkonzepte optimieren und sich diesbezüglich fachkundiges Feedback einholen – es kommt zu einem Brandschutz-Expertenaustausch. Dieselben Experten sehen in der Brandverhütungsschau auch ein wichtiges Mittel des Bevölkerungsschutzes. So ginge es vordergründig um die Sicherheit der Gesellschaft, die durch derartige Begehungen, Mängelbeseitigungen und ausgefeilte Brandschutzkonzepte geschützt werde.
Quellen: "Feuerwehr" 10/2020, "Der Brandschutzbeauftragte"