Inhaltsverzeichnis
- Warum ist es notwendig Pflegekräfte aus dem Ausland zu rekrutieren?
- Was müssen Einrichtungen vor der Rekrutierung von ausländischen Pflegekräften beachten?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland?
- Pflegekräfte aus dem Ausland rekrutieren: Mit welchen Problemen müssen Einrichtungen rechnen?
- Wie erleichtert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Rekrutierung ausländischer Pflegefachkräfte?
- Wie unterstützt die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa)?
- Welche Erfahrungen wurden mit ausländischen Pflegekräften gemacht?
Warum ist es notwendig Pflegekräfte aus dem Ausland zu rekrutieren?
Deutschland braucht Pflegekräfte. Gerade angesichts des demografischen Wandels nimmt die Nachfrage nach qualifizierten Altenpflegefachkräften stetig zu. Immerhin hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen beschlossen, um den Pflegeberuf und die Pflegeausbildung attraktiver zu machen: Im Ausbildungsjahr 2020 haben die ersten Auszubildenden die neue generalistische Pflegeausbildung begonnen. Das Personalproblem in der Pflege wird das allein jedoch nicht lösen können, weshalb immer mehr Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ausländische Pflegekräfte rekrutieren wollen.
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn sagt: „Den hohen Pflegebedarf können wir ohne Pflegekräfte aus dem Ausland nicht decken.“ Es soll deshalb einfacher werden, Pflegefachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Zum einen hat das Saarland die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) ins Leben gerufen, zum anderen wurden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit dem 01.03.2020 in Kraft ist, Erleichterungen geschaffen. Die Rekrutierung ausländischer Pflegefachkräfte bleibt aber weiterhin ein schwieriger und langwieriger Prozess.
Vorteile und Nachteile von Pflegekräften aus dem Ausland
Einige Einrichtungen haben bereits Erfahrungen mit der Einstellung ausländischer Pflegekräfte gemacht und berichten von Vor- und Nachteilen, die Pflegekräfte aus dem Ausland mitbringen:
Vorteile ausländischer Pflegekräfte | Nachteile ausländischer Pflegekräfte |
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Was müssen Einrichtungen vor der Rekrutierung von ausländischen Pflegekräften beachten?
Pflegeeinrichtung, die eine Pflegekraft aus dem Ausland rekrutieren wollen, müssen sich vorab ausführlich über den oft aufwändigen Prozess informieren und abwägen, ob sich der Aufwand für ihre Einrichtung lohnt. In erster Linie sollten sie prüfen, ob die internen Strukturen ausreichend dafür ausgelegt sind, ausländische Fachkräfte zu integrieren. Gibt es einen Integrationsbeauftragten, der die ausländischen Pflegekräfte begleiten kann? Wie viele Beschäftigte werden benötigt, um die ausländische Pflegekraft erfolgreich in die bestehenden Strukturen zu integrieren? Und kann der Prozess von Anwerbung bis zur Beschäftigung überhaupt unternehmensintern bewältigt werden oder wird externe Unterstützung benötigt?
Bei der Integration in den Arbeitsablauf können Pflegeeinrichtungen insbesondere ihre Praxisanleiter stark einbeziehen. Diese können ausländischen Pflegekräften nicht nur die Art und Weise vermitteln, wie Pflegebedürftige in Deutschland gepflegt werden, sondern auch welche kulturellen Besonderheiten zu beachten sind. Sie sind geübt in der Vermittlung von Wissen, denn in der Regel sind Praxisanleiter für die Betreuung von Pflegeschülern zuständig.
Welche Voraussetzungen gelten für die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland?
Personen, die in Deutschland dauerhaft als Pflegefachkraft arbeiten wollen, benötigen eine staatliche Zulassung und müssen sprachlich und fachlich ausreichend qualifiziert für die Berufsausübung sein. Wenn Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser also eine ausländische Pflegekraft rekrutieren wollen, sollten sie prüfen, ob die Bewerberin oder der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Der im Heimatland erworbene Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. Wird die Anerkennung abgelehnt, müssen Arbeitgeber damit rechnen, dass die Pflegekraft noch Anpassungsqualifizierungen machen muss.
- Die ausländische Pflegekraft muss ausreichend Deutschkenntnisse mitbringen. In der Regel wird ein Sprachniveau von B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen verlangt.
- Ein Arzt in Deutschland muss bescheinigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber körperlich und geistig gesund und in der Lage ist, den Pflegeberuf auszuüben.
- Die Pflegekraft aus dem Ausland muss ein Führungszeugnis aus der Heimat oder ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um ihre Straffreiheit zu belegen.
Laut Gesetz ist es für die Anerkennung des Berufsabschlusses entscheidend, in welchem Land der Abschluss als Pflegefachkraft gemacht wurde – handelt es sich dabei um den Abschluss aus einem EU-Land oder einem Drittstaat? Auf gesetzlicher Ebene ergeben sich folgende unterschiedliche Anforderungen:
EU-Land:
Wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber über die geforderten sprachlichen Kenntnisse verfügt, wird die Berufsqualifikation aus dem EU-Ausland oder einem Mitgliedstaat aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Deutschland automatisch anerkannt.
Nicht-EU-Land:
Bei Pflegekräften aus Nicht-EU-Land müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser deutlich mehr beachten:
Wird der Abschluss als gleichwertig zur Pflegeausbildung in Deutschlamd eingestuft, wird die Berufsqualifikation als Pflegefachkraft voll anerkannt. Dann geht es noch darum eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten: Sobald ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, muss die ausländische Pflegekraft
Eine Blaue Karte kommt bei Pflegeberufen nicht infrage, weil die Ausbildung zur Pflegefachkraft in Deutschland schulisch und nicht akademisch erfolgt. | Wird der Berufsabschluss dagegen nicht voll anerkannt, weil theoretische oder praktische Qualifikationen fehlen, kann die ausländische Pflegekraft
Wird der Berufsabschluss nach den erfolgreich absolvierten Anpassungsqualifizierungen anerkannt und hat die Pflegekraft noch kein Arbeitsplatzangebot, hat die ausländische Pflegekraft ein Jahr Zeit, um eine Festeinstellung als Pflegefachkraft zu finden. |
Pflegekräfte aus dem Ausland rekrutieren: Mit welchen Problemen müssen Einrichtungen rechnen?
Die Rekrutierung von ausländischen Pflegekräften ist leider immer noch mit einigen Herausforderungen und Frustration verbunden. Die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege, Isabell Halletz, nennt im Magazin „Wirksam“ Probleme, die in der Praxis oft auftreten:
- Schon bei der Prüfung, ob der Abschluss aus dem Ausland mit dem Berufsabschluss in Deutschland gleichwertig ist, treten die ersten Probleme auf. Denn die deutsche duale Pflegeausbildung ist international einmalig. Der Vergleich ist also nur schwer zu ziehen, weshalb die Anerkennung oft negativ ausfällt oder nur eine Teilanerkennung erfolgt.
- Erfolgt nur eine teilweise Anerkennung des Berufsabschlusses, müssen ausländische Pflegefachkräfte Anpassungsqualifizierungen machen. Doch die Plätze dafür sind rar, was mit langen Wartezeiten bis zu sechs Monaten verbunden ist. Wird die Mitarbeit der Pflegefachkraft in der Einrichtung dringend benötigt, kann dies bei Einrichtung und der betroffenen Person zu Frustration führen.
- Ein weiteres Problem ist, dass die Anerkennungsstellen häufig personell unterbesetzt sind, was dazu führt, dass Anträge auf Anerkennung nicht in der gesetzlichen Frist bearbeitet werden. Das hat zum einen Auswirkungen auf Visa-Termine, zum anderen kann der Arbeitgeber die ausländische Pflegekraft nicht beschäftigen, solange das Anerkennungsverfahren noch läuft.
- Die Tatsache, dass Pflegekräfte aus dem Ausland als Pflegehelfer arbeiten können, solange ihr Abschluss nicht endgültig anerkannt wurde, stößt bei diesen häufig auf Missverständnis, was wiederum zu Frustration führt.
- Mit der Finanzierung der Maßnahmen, die die Rekrutierung von ausländischen Pflegekräften mit sich bringt (z. B. Beauftragung eines Integrationsbeauftragten oder interkulturelle Schulung der Beschäftigten) werden die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser allein gelassen.
Wie erleichtert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Rekrutierung ausländischer Pflegefachkräfte?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) soll qualifizierten Personen aus Drittstaaten die Zuwanderung und den Einstieg in einen Beruf in Deutschland erleichtern. Doch kommen wirklich alle Regelungen der Pflege bzw. der Rekrutierung von ausländischen Pflegekräften zugute?
Positiv am FEG | Negativ am FEG |
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Wie unterstützt die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa)?
Um lange Wartezeiten sowohl für die ausländischen Pflegekräfte als auch die Pflegeeinrichtungen zu reduzieren, hat das Saarland eine bundesweit tätige Agentur geschaffen: Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) unterstützt Einrichtungen, die ihren Bedarf an ausländischen Pflegekräften an die Agentur melden.
Mithilfe der Fachkräfteagentur werden Antragsverfahren beschleunigt. So kann es ohne das Mitwirken der DeFa bis zu zwei Jahre dauern, bis eine Pflegekraft alle Papiere beisammen hat, um in Deutschland zu arbeiten. Mit Unterstützung der DeFa sollen die Pflegekräfte aus Drittstaaten bereits nach sechs Monate einreisen können. Nach weiteren drei Monaten kann dann die vollständige berufliche Anerkennung vorliegen.
Die DeFa hat ihre Arbeit am 04.10.2019 aufgenommen. Finanziert wird die Agentur aus Mittel des Bundesamts für Gesundheit (BMG), auch wenn das Saarland alleinige Gesellschafterin ist.
Gesundheitsminister Jens Spahn und Ministerpräsident des Saarlands Tobias Hans geben im folgenden Video gemeinsam eine Pressekonferenz zur Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland:
Quelle: phoenix – YouTube
Welche Erfahrungen wurden mit ausländischen Pflegekräften gemacht?
Immer mehr soziale Einrichtungen sammeln ihre Erfahrungen mit Pflegekräften aus dem Ausland. Die Caritas oder der Bonner Pflegeverein verweisen z. B. auf ihre positiven Erfahrungen mit Männern und Frauen, die ihre Heimat aus unterschiedlichen Gründen verlassen mussten und ihre Zukunft jetzt in der Pflege in Deutschland sehen.
Die St. Augustinus Gruppe resümiert aus ihrem Projekt „Asylbewerber und Geflüchtete als Potentialträger in Deutschland – ein Modellprojekt im Gesundheitswesen“, dass ausländische Pflegekräfte Kompetenzen mitbringen würden, die für einen holistischen Pflegeprozess unabdingbar sind und in der Pflegeausbildung erlernt werden müssen. Das Projekt wurde im Zeitraum 2017 bis 2019 am Beispiel von Alltagsbegleitern für Menschen mit Demenz in Neuss durchgeführt.
Produktempfehlung
Das Magazin „Die PraxisAnleitung“ stellt das Projekt in der Ausgabe Februar 2020 mit den Stimmen der ausländischen Pflegekräfte genau vor. Außerdem liefert es in jeder Ausgabe Lernmaterialien und Dokumentationsbögen sowie Tipps zur Umsetzung situationsgerechter Pflege.
Quellen: Die Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium, Arbeitgeberverband Pflege, „Die PraxisAnleitung“