Lohnerhöhung für Gebäudereiniger erfolgt in vier Schritten
Rund 600.000 Reinigungskräfte werden in Deutschland gewerblich beschäftigt. 100.000 davon im Osten. Und die können sich ab 2018 auf mehr Lohn freuen: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks haben sich am 10. November 2017 in der sechsten Verhandlungsrunde darauf geeinigt, die Löhne zwischen Ost und West in allen acht Lohngruppen anzugleichen.
Die Angleichung soll in vier Schritten durch entsprechende Lohnerhöhungen im Zeitraum zwischen 1. Januar 2018 und 1. Dezember 2020 erfolgen. Für die Lohngruppe 1, die gleichzeitig der tarifliche Mindestlohn ist, sind folgende Lohnerhöhungen vorgesehen:
Aktuell | 1. Januar 2018 | 1. Januar 2019 | 1. Januar 2020 | 1. Dezember 2020 | |
West | 10 Euro | 10,30 Euro | 10,56 Euro | 10,80 Euro | – – – |
Ost | 9,05 Euro | 9,55 Euro | 10,05 Euro | 10,55 Euro | 10,80 Euro |
Erhöhung des Tariflohns für Reinigungskräfte ist genehmigt
Das gefundene Ergebnis musste allerdings noch von den zuständigen Gremien der Tarifpartner (IG BAU, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks) endgültig genehmigt werden. Das ist Ende Februar 2018 geschehen: Die „Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung“ ist im Bundesanzeiger erschienen und tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Wie wird der Lohn in der Gebäudereinigung kalkuliert?
Die Preiskalkulation in der Gebäudereinigung erfolgt auf der Grundlage einer Zuschlagskalkulation. Der Lohn pro Stunde bildet die Basis dafür. Für den überwiegenden Teil der Aufträge werden mit dem Kunden entweder Preise auf m2-Basis vereinbart oder es wird auf Stundenbasis abgerechnet.
In der Praxis wird in beiden Fällen für die Ermittlung von unternehmens- oder auftragsbezogenen Zuschlagssätzen die sog. einfache Zuschlagskalkulation verwendet.
Kommunale Gebäudereinigung
In öffentlichen Gebäuden müssen bei der Planung, Ausschreibung und Kontrolle von Reinigungsdienstleistungen einige Gesetze und Verordnungen beachtet werden. Öffentliche Auftraggeber, aber auch Reinigungsunternehmen, müssen u. a. die geltenden Hygienevorschriften kennen und gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes einhalten.
Diese umfangreichen Pflichten erfüllen Auftraggeber und Reinigungsfirmen ganz einfach mit dem "Handbuch Gebäudereinigung". Zahlreiche Leitfäden und Tipps für die Umsetzungen unterstützen sie dabei.
Quelle: Forum Verlag Herkert GmbH