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"Fördern und Fordern – Integrationsgesetz in Kraft"


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Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Damit sollen für diejenigen Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, klare Regeln geschaffen und damit die Integration der Flüchtlinge erleichtert werden. Neben den Pflichten der Asylsuchenden, wird es auch ein Mehrangebot an Integrationskursen sowie Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geben.

Kern des Integrationsgesetzes

Der Kern des Integrationsgesetzes ist der Grundsatz des Förderns und Forderns. Dieser zielt darauf ab, die Integration der Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt anhand staatlicher Maßnahmen zu fördern und gleichzeitig die Eigenbemühungen im Integrationsprozess einzufordern.

Ziel der Integrationspolitik ist das Verständnis aller von einem freiheitlichen und friedlichen Leben in einer offenen und toleranten Gesellschaft – das ist sicherlich keine leichte Aufgabe, denn sie fordert nicht nur die Asylsuchenden, sondern auch die Gesellschaft.

Regelungen des Integrationsgesetzes

  • Die Frist für Neuankömmlinge für deren Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs wurde von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
  • Beziehen Flüchtlinge Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, erweitern sich die Möglichkeiten zur verpflichtenden Teilnahme an einem Integrationskurs.
  • Werden Integrationsmaßnahmen und verpflichtende Integrationskurse ohne wichtigen Grund abgelehnt oder abgebrochen, so können zukünftig die Leistungen eingeschränkt werden.
  • Künftig entsteht die Aufenthaltsgestattung grundsätzlich mit der Ausstellung des Ankunftsnachweises und somit wird Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Beteiligten Behörden geschaffen.
  • Verschiedene Änderungen des Asylgesetzes dienen der effizienten Gestaltung von Prozessen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie durch Verzicht auf die förmliche Zustellung positiver Bescheide.
  • Teilnehmerzahlen in Integrationskursen werden erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen, damit mehr Flüchtlinge diese frühzeitig besuchen.
  • Auszubildende bekommen eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung und wenn diese im Betrieb bleiben, wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre gewährt.
  • Da Flüchtlinge bereits während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen sollen, legt der Bund das Programm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 100.000 Asylbewerber auf.
  • Damit Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive leichter eine Arbeit aufnehmen können, verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage - für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.
  • Die Ausbildungsförderung wird erweitert werden, für junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und anderen Schutzsuchenden, damit sie eine möglichst qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren können.

Quelle: Bundesministerium des Innern 

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