Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen wird betont
In der Veröffentlichung werden u. a. die Pflichten der Bundesregierung erläutert. Betont wird jedoch auch die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen. Denn: Die Verantwortung für die Gesetzgebung und Verwaltung für die Vorsorge und Bewältigung von Katastrophen liegt in erster Instanz bei den Ländern. In der Folgearbeit zur Konzeption sollen daher, neben der Schaffung diverser Rechtsgrundlagen und der Anpassung bestehender rechtlicher Vorgaben, weitere Teilkonzepte in Zusammenarbeit mit den Ländern entworfen werden.
Einführung eines standardisierten Abfrageverfahrens
Zudem soll ein standardisiertes Abfrageverfahren zu den Landes- und Kommunalfähigkeiten sowie zu zivilschutzrelevanten Gefahrenpotenzialen eingeführt werden. Damit sollen die Ressourcen für den Notfall und die potenziellen Gefährdungen in den einzelnen Bundesländer besser überblickt und durch die Bunderegierung verstärkt werden können. Zudem können so Gefahrenpotenziale deutschlandweit lokalisiert werden.
Für die Kommunen wird es also unerlässlich, spätestens mit Einführung des standardisierten Abfrageverfahrens, die individuelle Gefährdungsanalysen und Notfallplanungen fortlaufend auf neuestem Stand zu halten, um die notwendigen Daten an die Bundesregierung übermitteln zu können.
Quelle: http://www.bmi.bund.de/