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"Pferdesteuer kommt!"


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Vor gut einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, „dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandssteuer (Pferdesteuer) zu erheben“.

Beschäftigen musste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Thema, weil ein Reitverein und mehrere Einzelkläger gegen die Pferdesteuersatzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf geklagt hatten.

Seit dieser Zeit betreibt v. a. die „Deutsche Reiterliche Vereinigung – Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht“ vermehrt Aufklärung in Kommunen, um auch auf mögliche Nachteile einer Pferdesteuer hinzuweisen.

Scheinbar mit Erfolg. Denn obwohl über 240 Kommunen über die Einführung nachgedacht haben, haben nur drei hessische Gemeinden tatsächlich eine entsprechende Satzung erlassen. Neben Bad Sooden-Allendorf gibt es die Pferdesteuer auch in Kirchheim und Schlangenbad.

Gemeinde Tangstedt hat Einführung der Pferdesteuer beschlossen

Am 28.9.2016 hat nun der Finanzausschuss von Tangstedt in Schleswig-Holstein mit knapper Mehrheit ebenfalls die Einführung der neuen Abgabe empfohlen. Die Höhe soll bei 150 Euro pro Pferd liegen. Endgültig wird die Gemeindevertretung in einer Sitzung im Dezember 2016 über die Pferdesteuer abstimmen.

Vor dem Sitzungsgebäude hatten sich rund 500 Gegner der Pferdesteuer versammelt, um ihren Unmut kundzutun.
Im nordhessischen Weißenborn hingegen hat man die Pferdesteuer wieder abgeschafft.

Quelle: http://www.pferd-aktuell.de/pferdesteuer

Bildtext: Mit diesem Logo unterstützt die Deutsche Reiterliche Vereinigung Gegner der Pferdesteuer

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Pferdesteuer

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