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"Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): Zeitplan für die Einführung in den Bundesländern"


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Die UVgO wurde für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt und soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung VOL/A Abschnitt 1 ersetzen. Obwohl die UVgO bereits am 7. Februar 2017 veröffentlicht wurde, wird sie noch nicht in allen Bundesländern angewendet. Ein aktueller Überblick.

Zeitplan der einzelnen Länder für das Inkrafttreten der UVgO 

Bei der UVgO handelt es sich um eine Verfahrensordnung, weshalb sie nicht (wie üblicherweise bei Gesetzen) mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft tritt, sondern erst durch eine sog. Anwendungsvorschrift des Bundes oder der Länder.

Weil dafür die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen oder Landesvergabegesetze angepasst werden müssen, wird die Verordnung in Bund und den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt. 

Inkrafttreten der UVgO in den einzelnen Bundesländern

Einführungsstand der UVgO in   Einführung (voraussichtlich) 
 Bund   zum 2. September 2017
   
 Baden-Württemberg   zum 1. Oktober 2018 mit Ausnahmen 
 Bayern   zum 1. Januar 2018  
 Berlin  zum 1. April 2020 in der Fassung vom 2. Februar 2017 mit Ausnahmen
 Brandenburg   zum 1. Januar 2019 
 Bremen   zum 19. Dezember 2017 mit Ausnahmen 
 Hamburg   zum 1. Oktober 2017 mit Ausnahmen
 Hessen   unbekannt
 Mecklenburg-Vorpommern   zum 1. Januar 2019
 Niedersachsen   zum 1. Januar 2020
 Nordrhein-Westfalen   zum 9. Juni 2018 
 Rheinland-Pfalz   voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020
 Saarland   zum 1. März 2018
 Sachsen   Umsetzung frühestens 2020 
 Sachsen-Anhalt   voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020
 Schleswig-Holstein   zum 01. April 2019 
 Thüringen   zum 1. Dezember 2019

(Letzter Stand: 06.02.2019; Tabelle wird regelmäßig aktualisiert)

UVgO enthält mehr Regelungen als die VOL/A 1. Abschnitt

Mit 54 Normen umfasst die UVgO mehr als das Doppelte an Regelungen als die VOL/A 1. Abschnitt. Die Einzelregelungen der UVgO kurz zusammengefasst, können Sie im Beitrag „Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll zum Jahreswechsel auch in den Ländern in Kraft treten“ nachlesen. Die vollständige Darstellung der UVgO sowie aller für die Vergabe relevanten Vorschriften, enthält das Handbuch „Das neue Vergaberecht“

Quelle: „Das neue Vergaberecht“

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