Auch wenn ein Terroranschlag niemals planbar sein wird, so können sich Veranstalter darauf konzentrieren, im Ernstfall die Situation zügig in Griff zu bekommen, um Opfern schnell zu helfen und weitere Verletzungen zu vermeiden.
Veranstaltungsort bedacht wählen, um Sicherheit zu gewähren
Gerade in kleinen Gemeinden ist die Auswahl an Lokationen meist begrenzt. Die Wahl eines passenden Veranstaltungsortes ist aber enorm wichtig. Diese Punkte sollten bedacht werden.
- Reicht die Fläche für die geplante Besucherzahl?
- Sind Notausgänge ausreichend vorhanden und nicht zu schmal?
- Findet die Veranstaltung auf einer Wiese statt, sollten Veranstalter Notbeleuchtung, Lautsprecher- und Alarmierungssysteme anbringen.
Veranstalter müssen Publikum definieren und informieren
Wie eine Veranstaltung abläuft, hängt auch vom Publikum ab. Veranstalter sollten realistisch planen.
- Die Anzahl der Besucher ist eine wichtige Planungsgröße. Einen Richtwert können Veranstalter in der Bemessungsgrundlage nach der Sonderbauverordnung (SBauVO) nachschlagen. Hier gilt 1 Sitzplatz pro Quadratmeter bzw. 2 Stehplätze pro Quadratmeter.
- Die Besucherzahl sollte in Relation zur Infrastruktur gesetzt werden (Einsatzmittel und Verfügbarkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst, Gemeindegröße, Verkehrsanbindung)
- Veranstalter müssen wichtige Bereiche, Punkte und Wege deutlich sichtbar kennzeichnen. Ein Besucher, der sich selbst orientieren kann, wird sich in einer Notsituation meist vernünftiger und ruhiger verhalten, als jemand, der nicht weiß, wo er sich befindet, wie er von dort wegkommt und was er zu tun hat.
Sicherheitsdienst bedacht bestellen und koordinieren
Veranstalter sollten es vermeiden, bei der Suche nach einem Sicherheitsdienst nur auf das günstigste Angebot zu achten. Sicherheitskräfte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
- Grundsätzlich gilt die Formel: 1 Sicherheitskraft auf 100 Besucher. Dabei sollten immer auch weibliche Sicherheitskräfte anwesend sein, um eine Personenkontrolle bei Frauen durchführen zu können.
- Das Sicherheitspersonal muss die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen gemäß DIN 77200 "Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen", Bewachererlaubnis gemäß §34a GewO sowie Sachkundeprüfung gemäß §34a Satz 3 Nr. 1 und 3 GewO. Aber Vorsicht: Die Sachkundeprüfung qualifiziert nicht für die Lenkung von Personenströmen.
- Veranstalter sollten auf die kommunikativen Fähigkeiten der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes achten, damit diese auch deeskalierend auftreten und im Notfall die Besucher führen können.
Bei der Gefahranalyse sollte auch das einsatztaktische Vorgehen von Sicherheitskräften geprüft werden. So sollten diese in geschlossenen Räumen nicht auf den Einsatz von Reizgas angewiesen sein. Dies könnte wiederum Panik bei den Besuchern auslösen.
Medizinische Sicherheit und Einsatzkoordination
Ist der Notfall eingetreten, muss alles koordiniert ablaufen, um möglichen Opfern schnell helfen zu können. Deshalb sollte vorher Folgendes geklärt werden:
- Beteiligte Behörden, Organisationen etc. über die Sicherheitsplanung informieren und Strukturen sowie Abläufe schriftlich festhalten.
- Mit Rettungsdienst klar vereinbaren, inwiefern die bei der Veranstaltung örtlich vorgehaltenen Rettungsmittel zum Transport von Patienten in die umliegenden Krankenhäuser eingesetzt werden.
- Einsatzleitung benötigt eine umfassende Einsatzstrategie. In der Praxis hat sich das Einsatz-Führungs-System (EFS) bewährt.
Damit Ihre Besucher die Veranstaltung genießen und unversehrt wieder verlassen können, hilft Ihnen "Das digitale Handbuch zum Veranstaltungsrecht" bei der rechtssicheren Planung, Genehmigung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.