Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) – aktuelle Vorgaben und Reform des SGB VIII
01.09.2026 | T. Reddel / S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Seit 10. Juni 2021 gilt das KJSG, mit dem sich insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinderschutz verbessern sollen. Hierfür sieht das Gesetz Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor. Doch wer ist vom KJSG betroffen? Was sind die wichtigsten Änderungen des KJSG und welche Vorhaben des Gesetzes werden kritisiert?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das KJSG?
- Wer ist vom KJSG betroffen?
- Wann trat das KJSG in Kraft?
- Was sind die wichtigsten Änderungen des KJSG?
- Fazit
Was ist das KJSG?
Das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ist ein Artikelgesetz, das vor allem die Kinder- und Jugendhilfe aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) reformiert. Mithilfe des KJSG will der Gesetzgeber denjenigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen helfen, die besonderen Unterstützungsbedarf benötigen.
So beinhaltet das KJSG unter anderem Verbesserungen des Kinderschutzes und der Lebenssituation von Pflegekindern. Aber auch der Schutz von Flüchtlingsunterkünften gehört zu den Inhalten, ebenso wie das Sicherstellen von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen.
Was sind die Ziele des KJSG?
Zu den wichtigsten Inhalten des KJSG gehören folgende Punkte:
- Junge Menschen mit Behinderung sollen stärker einbezogen werden.
- Jugendämter sollen ab dem Jahr 2028 für die Eingliederungshilfe junger Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zuständig sein.
- Das Gesetz will den Kinderschutz unter anderem durch folgende Maßnahmen verbessern:
- Änderungen im Betriebserlaubnisrecht von Leistungserbringern der Kinder- und Jugendhilfe.
- Vorschriften zur Verbesserung der Kooperation von Jugendämtern und anderen Akteuren (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Staatsanwaltschaft).
- Klarere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte, wann sie Ausnahmen bei der Schweigepflicht machen dürfen.
- Stärkung der Interessen von Pflegekindern.
- Mehr Prävention und Unterstützung in Familien mit besonderen Belastungen durch Erziehungsberatungsstellen.
- Ausbau der Beteiligung junger Menschen und ihrer Angehörigen.
Ein wichtiger Aspekt beim Kinder- und Jugendschutz gemäß KJSG ist das Kindeswohl. Potenzielle Gefährdungen müssen Verantwortliche frühzeitig erkennen und behandeln können. Darüber hinaus gewinnt auch der Bereich der Schulsozialarbeit durch das KJSG stärker an Bedeutung: Sie erhält eine noch wichtigere Rolle bei der Unterstützung belasteter Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Um dieser Rolle gerecht zu werden, müssen Schulen ihre Schulsozialarbeit kontinuierlich ausbauen.
KJSG Gesetzestext
Den gesamten Gesetzestext des KJSG finden Interessierte im Bundesgesetzblatt vom 9. Juni 2021, in welchem das Gesetz offiziell verkündet wurde.
Wer ist vom KJSG betroffen?
Inhaltlich wendet sich das KJSG insbesondere an folgende junge Menschen:
- Personen, die benachteiligt werden.
- Personen, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen.
- Personen, die gefährdet sind, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.
Gleichzeitig müssen sich vor allem folgende Personengruppen mit den Vorgaben des neuen KJSG auseinandersetzen:
| Wer ist betroffen? | Was sollten Betroffene jetzt tun? |
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Außerdem sind Familiengerichte, Staatsanwaltschaften und die Jugendgerichtshilfe von den Regelungen des KJSG betroffen, ebenso wie Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung inklusive deren Angehörigen.
Wann trat das KJSG in Kraft?
Das KJSG ist bereits am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Dies wurde im Bundesgesetzblatt vom 9. Juni 2021 verkündet. Hierfür stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 final dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundestags zu. Ausgenommen waren Regelungen zum Verfahrenslotsen sowie zur Gesamtzuständigkeit von Kinder- und Jugendhilfen.
Zuvor hatte das Bundeskabinett im April 2017 den vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) vorgelegten Gesetzentwurf zum KJSG beschlossen. Allerdings erfolgte die anschließende Abstimmung im Bundesrat nicht mehr in der damaligen Legislaturperiode. Dadurch zog sich der finale Beschluss bis zum Mai 2021.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens hat das BMJSFJ auf der Website „mitreden-mitgestalten.de“ veröffentlicht.
Was sind die wichtigsten Änderungen des KJSG?
Ein grundlegender Aspekt des KJSG ist eine Reform des SGB VIII zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII-Reform 2021). Beim KJSG handelt es sich um ein Artikelgesetz, das kein eigenes neues Stammgesetz enthält.
Welche genauen Änderungen das KJSG im SGB VIII vorsieht, beschreibt die folgende Übersicht:
Neben diesen Änderungen beschreibt das KJSG noch weitere, weniger umfangreiche Änderungen in anderen Gesetzen. Davon betroffen sind insbesondere folgende Gesetze:
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- SGB V, SGB IX und SGB X
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Fazit
Das KJSG verfolgt das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige – insbesondere bei Behinderung, belastenden Lebenslagen oder drohender sozialer Ausgrenzung – früher, verbindlicher und stärker partizipativ zu unterstützen. Zentrale Hebel sind ein verbesserter Kinderschutz, verbindlichere Qualitäts- und Beschwerdestrukturen in Einrichtungen, die Stärkung von Pflegekindern und Care Leavern sowie der Ausbau inklusiver Angebote.
Für die Praxis bedeutet das Gesetz jedoch erhebliche Umsetzungsanforderungen: Jugendämter, Schulen, Kitas, Leistungserbringer, Beratungsstellen und medizinische Fachkräfte müssen Prozesse, Kooperationen, Schutzkonzepte und personelle Ressourcen anpassen. Besonders anspruchsvoll bleibt die schrittweise Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit Behinderungen.
Ob das KJSG seine Wirkung vollständig entfaltet, hängt maßgeblich von ausreichender Finanzierung, qualifiziertem Personal, funktionierenden interdisziplinären Netzwerken und einer konsequenten Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien ab.
Quellen: VORSCHRIFTENMONITOR, bmfsfj.de, dip.bundestag.de
