Was bedeutet Schutzmaßnahmen?
Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz sind Verfahren oder Mittel, die Beschäftigte vor gesundheitlichen Risiken und Unfällen am Arbeitsplatz bewahren. Gleichzeitig sollen sie die betriebliche Produktivität aufrechterhalten, Ausfallzeiten minimieren und ein positives Arbeitsumfeld fördern.
Vorgaben wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten Unternehmen dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Was gibt es für Schutzmaßnahmen?
Es gibt persönliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Typische Beispiele für solche Arbeitsschutzmaßnahmen sind:
Sicherheitsmaßnahmen | Beispiele |
Technische Schutzmaßnahmen |
|
Organisatorische Schutzmaßnahmen | |
Persönliche Schutzmaßnahmen |
|
Wie lautet die Rangfolge der Schutzmaßnahmen?
Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen gilt das sog. STOP-Prinzip. Demnach sollten die Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge zum Einsatz kommen:
- Substitution
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzmaßnahmen
Die Rangfolge dieser Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgebende z. B. im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung beachten.
Ergebnisse für Kategorie "Schutzmassnahmen"
Leider gibt es aktuell keine Beiträge in dieser Kategoriee
zurück
Die neue Arbeitsstättenverordnung
Das Praxishandbuch unterstützt bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten mit konkreten Hilfestellungen in Textform sowie direkt einsetzbaren Arbeitshilfen. So sind die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) im Nu umgesetzt.
Arbeitsschutzgrundlagen für Geschäftsführung und Führungskräfte
„Arbeitsschutz? Darum kümmern sich doch die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).“ Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne SiFa, immer der Geschäftsführer. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt Geschäftsführer und Führungskräfte aber nicht der gesetzlichen Verantwortung.
Ihr Fach-Newsletter
✓ aktuelle Informationen
✓ wertvolle Praxishilfen
✓ kostenlos und unverbindlich