Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste der ECHA
Stoffe, die in der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt sind, wurden entweder von einem EU-Mitgliedsstaat oder der ECHA für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung vorgeschlagen. Diese Stoffe weisen folgende Eigenschaften auf:
- krebserzeugende, keimzellenmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe)
- persistende, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe)
Bevor ein Stoff jedoch in die Kandidatenliste der ECHA aufgenommen wird, gibt es ein aufwendiges Verfahren:
- Vor der Aufnahme in das Konsultationsverfahren muss ein Mitgliedstaat oder die ECHA (auf Ersuchen der Europäischen Kommission) ein Anhang-XV-Dossier erstellen, um die Aufnahme des Stoffes begründen zu können.
- Anschließend wird in der sog. ROI-Liste (Verzeichnis der Absichtserklärungen) bekannt gegeben, dass beabsichtigt wird, den Stoff für die Identifizierung als SVHC, also als besonders besorgniserregend vorzuschlagen. Der Vorschlag wird gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung erstellt. Nach seiner Veröffentlichung steht der Vorschlag öffentlich zur Diskussion frei und kann kommentiert werden (Kommentierungsverfahren).
- Danach entscheidet der Ausschuss der Mitgliedsstaaten, ob der Stoff als SVHC eingestuft wird. Nach der Bestätigung des Ausschusses nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Damit gilt der Stoff als besonders besorgniserregend.
Die Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste löst eine Informationspflicht aus, wenn der Stoff mit mehr als 0,1 Gew.-% in einem Teilerzeugnis enthalten ist.
Die aktuellen Stoffvorschläge zur Aufnahme in die Kandidatenliste
Stoffname | Verwendung (Beispiele) |
1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachlorpentacyclo | Dechloran Plus wird in einer Vielzahl von Polymeren verwendet. |
Bisphenol A | Wird zur industriellen Herstellung von Kunststoffprodukten, Chemikalien, Maschinen und Fahrzeugen genutzt. |
Benz[a]anthracen | Verwendung in Coatings, Straßenbau und Konstruktion, in Bindemitteln oder Reinigungsmitteln. |
Kadmiumnitrat | Wird bei der Herstellung von Solarzellen, Farbfernsehern, UV-Detektoren, Telefonen etc. genutzt. |
Kadmiumcarbonat | Findet sich in Fahrzeugen, Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Handys, elektrischen Batterien etc. wieder – ohne beabsichtigte Freisetzung in die Umwelt. |
Kadmiumhydroxid | Ist wie oben in Spielzeug, Fahrzeugen, elektrischen Batterien etc. enthalten. Freisetzungen in die Umwelt sind wahrscheinlich. |
Chrysen | Verwendung in Coatings, Straßenbau und Konstruktion, in Bindemitteln oder Reinigungsmitteln. |
Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) | Wird als Additiv in Schmierstoffen und Fetten für Fahrzeuge oder Maschinen verwendet. |
Tricobalt Tetraoxide mit mehr als 0,1 Gew.-% Nickeloxid | Kommt als organisches Pigment in Kunststoffen, Fritten, Keramik, Glas, Tinten, Lacken und Beschichtungen vor. |
Stand: 5. September 2017
Registrierungspflicht gemäß REACH
Nach der Veröffentlichung eines Stoffes in der Kandidatenliste, ergeben sich für Hersteller und Importeure weitere Verpflichtungen: Wenn ihr Unternehmen mehr als eine Tonne an chemischen Stoffen in einem Jahr herstellt, müssen sie in den sechs Monaten nach Veröffentlichung in der Kandidatenliste die ECHA darüber unterrichten, in welchen Erzeugnissen dieser als besonders besorgniserregend identifizierte Stoff mit einem Anteil von mehr als 0,1 Gew.-% enthalten ist; vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur produziert oder importiert insgesamt 1 t/a.
Aktuelle Kandidatenliste ist im Juli 2017 erschienen
Am 10. Juli 2017 wurden der aktuellen Kandidatenliste neue Stoffe hinzugefügt und fünf Eigenschaften aktualisiert. Die komplette Liste inkl. typischer Verwendung finden Sie im „REACH-Handbuch“. Es unterstützt Hersteller, Importeure und Händler von chemischen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen dabei, ihre Pflichten gemäß REACH-Verordnung zu erfüllen.
Quelle: „REACH-Handbuch“