Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen
Im November 2015 hat die Bundesregierung das nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen als eine weitere Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen. Heizkessel, die Baujahr 1986 und älter sind, immerhin ca. 13 Mio., werden nun den bereits bekannten Effizienzklassen zugeordnet.
Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge werden über 70 % der alten Heizgeräte in Deutschland „nur“ die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Verbraucher sollen durch diese Kennzeichnung sensibilisiert werden und daraufhin ihre ineffizienten Geräte austauschen. Hersteller und Heizungsinstallateure können dank des Effizienzlabels wohl mit vielen neuen Aufträgen rechnen. Der Bund erwartet, dass mit dem Heizungslabel die Austauschrate um ca. 20 % gesteigert wird.
Grundsätzlich zählen Heizungsinstallateure neben Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberatern des Handwerks und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte nach § 21 Absatz 1 der EnEV zu den Ausstellungsberichtigten. Ab 01.01.2017 sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Geräte ohne Effizienzlabel zu etikettieren.
Betroffene Heizkessel
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG, § 1 Anwendungsbereich
(2) Dieses Gesetz ist für gebrauchte Produkte anzuwenden, soweit
1. es sich um Heizgeräte im Sinne von Artikel 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (ABl. L 239 vom 6.9.2013, S. 1), die zuletzt durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 518/2014 (ABl. L 147 vom 17.5.2014, S. 1) geändert worden ist, handelt,
2. es sich um Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe handelt und
3. diese eine Nennleistung von bis zu 400 Kilowatt besitzen.
ab dem Jahr | Etikettierung auf Heizgeräten der Baujahre |
2016 | bis einschließlich 1986 |
2017 | bis einschließlich 1991 |
2018 | bis einschließlich 1993 |
2019 | bis einschließlich 1995 |
2020 | bis einschließlich 1997 |
2021 | bis einschließlich 2001 |
2022 | bis einschließlich 2005 |
2023 | bis einschließlich 2008 |
2024 | ab 2009, sofern sie mindestens 15 Jahre alt sind |
Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung, Quelle: Anlage 3 EnVKG (zu § 16 Absatz 2)