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"Kontamination vermeiden und Überblick behalten"


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Bereits 13 Jahre ist er in Deutschland als Baustoff verboten und dennoch bleibt Asbest auch in den nächsten Jahren ein Problem, so das saarländische Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz. Kaum ein anderer Baustoff wurde so häufig und in so großen Mengen in Betriebs- und Wohngebäuden verbaut.

Sanierungs-, Instandhaltungs- und Abbrucharbeiten in älteren Gebäuden bergen damit große Gefahren und es treten immer noch gravierende Fehler durch unsachgemäßes Arbeiten auf. Arbeitsschutzverantwortliche tragen hohe Verantwortung, wenn der stark krebserzeigende Stoff zum Vorschein kommt.

Formal muss sichergestellt werden, dass die Asbestsanierungs-/demontagearbeiten im Vorwege termingerecht beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft von sachkundigen Firmen angezeigt und freigegeben wurden.

Beschäftigte des zu sanierenden Unternehmens müssen über die bevorstehenden Maßnahmen im Vorwege ausreichend informiert werden. In Abhängigkeit von der jeweiligen Sanierungs-Modernisierungsmaßnahme, müssen folgende Informationen weitergegeben werden:

  • Welche Firma führt die Arbeiten durch?
  • In welchen Bereichen finden Arbeiten mit Gefahrstoffen (Asbest), begründet durch ein Gebäudeschadstoffkataster, statt?
  • Für welchen Zeitraum sind die Arbeiten vorgesehen?

Beschäftigte des sanierenden Unternehmens müssen umfangreich unterwiesen sein und folgende Punkte bei der Arbeit beachten:

  • Die Arbeiten müssen koordiniert und abschnittsweise durchgeführt werden.
  • Die jeweiligen Arbeitsbereiche sind eindeutig entsprechend dem Regelwerk zu kennzeichnen.
  • Der Zugang muss vor Unbefugten abgesichert werden.
  • Die Mitarbeiter müssen entsprechende persönliche Schutzausrüstung tragen.
  • Das Material ist unter Minimierung einer Staubentwicklung direkt an den jeweiligen Demontageorten (Entstehungsstellen) in dafür vorgesehene, innerhalb der abgesperrten und gekennzeichneten Baustelle befindliche, ausgewiesene Big-Bags zu legen und diese sind zeitnah zu verschließen.
  • Eine Freimessung betroffener Räume wird im Anschluss an die Arbeiten durchgeführt, bevor Beschäftigte ihre Arbeit in diesen wieder aufnehmen.

Es muss für die gesamte Zeit der Baumaßnahme durch eine koordinierte Überwachung und Wahrnehmung der Arbeitsschutzpflichten sichergestellt sein, dass die gesamte Baustelle (Treppenhaus, Loggien, Aufzüge, Keller, Gerüste, Außengelände, Büroräume etc.) während der Zeit gesichert und regelmäßig und vor allem gründlich, grob- und feingereinigt wird.

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