Einschätzung des Schimmelschadens: Gefahr für Raumnutzer und Sanierer beurteilen
Sachverständige und Sanierer sind kein medizinisch ausgebildetes Personal, dennoch müssen sie erkennen können, ob bei den vom Schimmelbefall betroffenen Raumnutzern gesundheitliche Besonderheiten vorliegen, um ggf. die Dringlichkeit der Schimmelsanierung zu erhöhen.
Dabei müssen sie nicht nur die Gefahr für den Nutzer der Wohnung oder des Hauses einschätzen, sondern auch die für sich selbst bzw. den Mitarbeiter, der die Beseitigung des Schimmelschadens durchführen wird.
Mikroorganismen anhand von Art und Alter des Schimmelschadens erkennen
Im ersten Schritt muss er bewerten, welche Mikroorganismen sich gebildet haben. Das hängt von der Art und Alter des Schadens ab:
Frischer Leitungswasserschaden
Hier können Sachverständige von einer erhöhten Bakterienkonzentration ausgehen. Schimmelpilze können sich noch nicht gebildet haben, denn die Wasseraktivität der Baustoffe aw ist in diesem Fall noch zu hoch. Je weiter die Wasseraktivität absinkt, desto mehr wird die Besiedlung durch Schimmelpilze begünstigt. Der Bakterienbefall nimmt ab.
Bauphysikalisch bedingter Schimmelschaden
In diesem Fall steigt der aw-Wert durch Kondensat und erhöhte Luftfeuchten – ideale Lebensbedingungen für xerophile Schimmelpilze und Actinomyceten (eine Bakteriengattung).
Fäkalschäden und Hochwassereintritt
Sachverständige müssen mit coliformen Keimen und Parasiten im Bauwerk rechnen.
Alte Schimmelpilzbefälle
Auf altem Schimmelpilzbefall ist von Milben auszugehen, die die betroffene Stelle abweiden. Auch Bakterien, die den Befall durch Actinomyceten resorbieren, sind möglich.
Welche gesundheitlichen Reaktionen können Schimmelpilze auslösen?
Schimmelpilze können ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Ausgelöst werden diese nach Kontakt mit Bioaerosolen (luftgetragene Luftgemische).
Als wesentliche Gesundheitsbeeinträchtigungen gelten:
- Sensibilisierungen und Allergien
- Infektionen
- Mykotoxikosen (Vergiftung)
- Befindlichkeitsstörungen
Wie sich die einzelnen Gesundheitsbeeinträchtigungen äußern und wie die Erkrankungen verlaufen, beschreibt ein Beitrag der Schimmel-Expertin Dr. Constanze Messal, der im Fachmagazin „der bauschaden“ (Ausgabe August/September) erschienen ist. Als Premium-Abonnent haben Sie Zugriff auf das komplette Archiv dieser Zeitschrift.
Bewertung des Gesundheitsrisikos in schimmelbelasteten Innenräumen
Wie kann nun der Sachverständige oder hinzugerufene Sanierer auf Grundlage dieses Wissens die potenzielle Gefährdung für Raumnutzer und sich selbst bewerten?
Sensibilisierung und Allergien
Die Wahrscheinlichkeit einer Sensibilisierung gegenüber Schimmelpilzen ist in Wohnungen mit sichtbarem Schimmelpilzbefall nachweislich erhöht. Deshalb sollten Sachverständige diese Wirkung bei ihrer Bewertung an erste Stelle stellen.
→ In der Bewertung reicht laut Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts die Feststellung eines sanierungsbedürftigen Schadens aus.
Infektionen
Infektionen durch Schimmelpilze treten nur sehr selten auf und betreffen nur eine sehr kleine Personengruppe. Bei diesen Personen ist das Immunsystem aufgrund von Vorerkrankungen so geschwächt, dass die Abwehrmechanismen des Körpers fehlen, oder es fehlt komplett. Weil Infektionen durch Schimmelpilze in 40 % der Fälle tödlich verlaufen, muss der Sachverständige schnell handeln.
→ Bereits bei kleinen Schäden muss der Sachverständige Maßnahmen ergreifen und die Sanierungsdringlichkeit als sehr hoch einschätzen. Der Raumnutzer sollte den Schadensbereich sofort verlassen und einen Arzt aufsuchen.
Nicht gefährdet durch eine Infektion sind:
- normalgesunde Durchschnittsbürger
- Schwangere
- Neugeborene und Kleinkinder (ausgenommen sind diejenigen mit Mukoviszidose)
Mykotoxikosen
Die Erkenntnisse sind umstritten, dennoch gelten Vergiftungen als Folge einer Baustoffbesiedlung durch Schimmelpilze als sehr unwahrscheinlich. Mykotoxikosen entstehen über den Kontakt mit Schleimhäuten, der Haut oder über die Nahrung. In der Luft sind Mykotoxine in Innenräumen nur dann zu erwarten, wenn die Schimmelpilzsanierung nicht sachgerecht durchgeführt wurde.
Als Grundlage für die Bewertung des Gesundheitsrisikos durch Schimmelpilzbefall können Sachverständige, Sanierer und Planer auch den neuen Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes zurate ziehen. (juse)
Quelle: „der bauschaden“