Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Änderungen der VOB/C 2015"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich bin einverstanden, dass die Forum Verlag Herkert GmbH die von mir mitgeteilten Daten speichert und mich regelmäßig über ihre aktuellen, themenbezogenen, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post informiert. Meine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, indem ich den in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink nutze, eine E-Mail an [email protected] oder einen Brief an Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) sende. Ausführliche Informationen dazu und allgemein zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finde ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Im September 2015 wurde ein Ergänzungsband zur VOB/B 2012 veröffentlicht. Aus dem Hochbaubereich wurden darin erneut 16 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fachtechnisch überarbeitet, aus dem Bereich Tiefbau 10. Weitere 14 ATV wurden redaktionell überarbeitet. Zusätzlich wurde eine neue DIN 18324 „Horizontalspülbohrverfahren“ in das Regelwerk aufgenommen.

Einer fachtechnischen Überarbeitung wurden die nachfolgenden ATV unterzogen:

  • DIN 18300 Erdarbeiten
  • DIN 18301 Bohrarbeiten
  • DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
  • DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden
  • DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
  • DIN 18312 Untertagebauarbeiten
  • DIN 18314 Spritzbetonarbeiten
  • DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
  • DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten
  • DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
  • DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
  • DIN 18330 Mauerarbeiten
  • DIN 18331 Betonarbeiten
  • DIN 18335 Stahlbauarbeiten
  • DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
  • DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
  • DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
  • DIN 18353 Estricharbeiten
  • DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
  • DIN 18361 Verglasungsarbeiten
  • DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
  • DIN 18386 Gebäudeautomation
  • DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten

Größere Änderungen ergaben sich z.B. in den Bereichen

Zaunbauarbeiten

Umfassend überarbeitet wurde die ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“. In Abschnitt 3.7 wurden für Sportplatzbauarbeiten nunmehr ausführliche Regelungen zu den Anforderungen an Tragschichten aufgenommen. In die Landschaftsbauarbeiten integriert sind jetzt auch Zaunbauarbeiten. In der Leistungsbeschreibung für Landschaftsbauarbeiten sind nach Abschnitt 0.2.17  nach den Erfordernissen des Einzelfalles insbesondere Anzahl, Lage, Maße, Ausbildung und Beschaffenheit von Zäunen und Bauteilen anzugeben. Der Normenverweis für Stoffe und Bauteile von Zäunen findet sich in Abschnitt 2.5., in Bezug auf die Ausführung finden sich die Regelungen in Abschnitt 3.11. Sicherheitsrelevante Vorgaben sind in Unterabschnitt 3.11.5 vermerkt. Demnach dürfen Pfosten, Bespannung und Belattung keine scharfkantigen oder spitzen Überstände aufweisen. 

Hierauf ist also bei einer Abnahmebegehung ein besonderes Augenmerk zu richten. An Zaunanlagen, die öffentlich zugänglich sind, darf bis zu einer Standhöhe von 180 cm kein Übersteigschutz verwendet werden (Unterabschnitt 3.11.5). Der Katalog für Nebenleistungen und Besondere Leistungen in Abschnitt 4 der ATV DIN 18320 wurde für spezifische Leistungen bei Zaunbauarbeiten ergänzt. Nebenleistung in danach das Herstellen von Höhenabsätzen ≤ 10 cm je Pfosten im Zaunverlauf, Besondere Leistung Höhenabsätze > 10 cm, ferner die Anbringung zusätzlicher Pfosten aufgrund von Unterbrechungen, Richtungsänderungen im Zaunverlauf oder bedingt durch topographische Gegebenheiten.

Erdarbeiten

In der bisherigen ATV DIN 18300 wurde der Baugrund in insgesamt 7 Bodenklassen eingeteilt. Mit der neuen ATV DIN 18300 erfolgte eine Umstellung der Baugrundbeschreibung auf so genannte „Homogenbereiche“. Unter Homogenbereich wird ein begrenzter Bereich (der aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten bestehen kann) bezeichnet, der für einsetzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweist. Bei der Ausschreibung können deshalb nunmehr immer diejenigen Boden- und Felsschichten zusammengefasst werden, die für die Bearbeitung mit einem Gerät oder einer Arbeitsweise vergleichbare Eigenschaften haben.

Die Beschreibung und Einteilung des Baugrunds in „Homogenbereiche“ findet sich nunmehr auch in den Tiefbaunormen der ATV DIN 18301, 18311, 18312, 18319 und 18321. Abgelöst wurden damit auch dort die bislang gebräuchlichen Bodenklassen.

In der ATV DIN 18300 werden nunmehr nur noch Erdbauarbeiten behandelt. Aus Abschnitt 3 wurden die Leistungen gestrichen, die in andere Tiefbaunormen aufgenommen wurden, so beispielsweise die Oberboden- und Rodungsarbeiten in die ATV DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten). 

Nach § 4 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich Mitteilung zu machen, wenn er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat. In der üblicherweise vom Auftraggeber zu erstellenden Leistungsbeschreibung ist nach Abschnitt 0.2.8 auch eine Beschreibung von Boden und Fels (Abschnitt 2.2 der ATV DIN 18300) sowie dessen Einteilung in Homogenbereiche (Abschnitt 2.3 der ATV DIN 18300) vorzunehmen. Insoweit konsequent wurde in Abschnitt 3.1.2 der ATV DIN 18300 aufgenommen, dass als Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B insbesondere Abweichungen der Boden-, Fels- und Wasserverhältnisse oder Abweichung des Bestandes gegenüber den Vorgaben in Betracht kommen können. In Abschnitt 3.6.2 ist festgelegt, dass bei Baugruben die Gründungssohle vor der Überbauung vom Auftraggeber freizugeben ist.

Trockenbauarbeiten

Die ATV DIN 18340 gilt nach deren Abschnitt 1.2 auch für Trockenbauarbeiten in Verbindung mit dem Einbau von Flächenheiz- und Kühlsystemen. Der Verweis auf die Korrosionsschutznorm (Abschnitt 2.7 der bisherigen ATV DIN 18340) wurde gestrichen. In den Ausführungshinweisen in Abschnitt 3 werden jetzt ausdrücklich auch Vorsatzschalen angesprochen (Unterabschnitt 3.7.4), ebenso im Katalog der Nebenleistungen (Unterabschnitt 4.1.5). Für Verspachtelungen wurden Qualitätsstufen neu eingeführt. In die Ausschreibung sind demnach auch Angaben zur Qualitätsstufe der Oberflächenverspachtelung aufzunehmen (Unterabschnitt 0.2.37). Neu formuliert wurde im Abschnitt „Nebenleistungen“ die Regelung zu Gerüsten, die für die eigene Leistung benötigt werden (Unterabschnitt 4.1.1 und 4.1.2). Während in der bisherigen ATV DIN 18340 in Abschnitt 5.2 festgelegt wurde, welche Aussparungen oder Unterbrechungen bei der Abrechnung in Abzug zu bringen sind ist nunmehr im neuen Abschnitt 5.3 festgelegt, was zu übermessen ist. Für die Abrechnung ergibt sich dadurch keine Änderung. Diese Umstellung wurde, wie einleitend ausgeführt, auch bei den weiteren fachtechnisch überarbeiteten ATV vorgenommen.

Diese und andere Änderungen durch die VOB/C 2015 wurden bereits in die betroffenen „Baustellenhandbücher“ eingearbeitet. Weiter Informationen dazu finden Sie unter dem jeweiligen Produkt.

 

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Bau und Immobilien erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

Architektenrecht

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.