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Neue DIN VDE 1000-10: Geänderte Vorgaben für Elektrofachkraft, VEFK und EuP

© auremar – stock.adobe.com

Im Juni 2021 wurde eine aktualisierte Fassung der Norm „DIN VDE 1000-10“ veröffentlicht. Sie definiert Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. Dazu gehört u. a. die Elektrofachkraft, die VEFK und die EuP. Was hat sich mit der Neufassung der Norm geändert und welche aktuellen Vorgaben gelten für Beschäftigte im Bereich Elektrotechnik?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist VDE 1000-10?
  2. Änderungen von 2021
  3. Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 (Abschnitt 3.1)
  4. Vorgaben zur VEFK (Abschnitt 3.2)
  5. EuP gemäß DIN VDE 1000-10
  6. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben

Was ist VDE 1000-10?

Die DIN VDE 1000-10 enthält Vorgaben zur fachlichen Qualifikation von Personen, die im Bereich der Elektrotechnik arbeiten. Ihre Tätigkeiten müssen von Bedeutung für die elektrische Sicherheit im Betrieb sein, um unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000-10 zu fallen. Hierzu zählen insbesondere Elektrofachkräfte (EFK), die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).

Zu den Tätigkeiten in der Elektrotechnik gehören laut Geltungsbereich der Norm v. a. folgende Punkte:

  • Planen, Projektieren und Konstruieren,
  • Errichten,
  • Prüfen (Besichtigen, Erproben und Messen),
  • Betreiben (Inbetriebnahme, Bedienen, Arbeiten und Instandhalten) sowie
  • Ändern von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln.

In der Praxis ist eine einzelne Elektrofachkraft meist nicht für all diese Aufgaben gleichermaßen qualifiziert. Daher erfolgt häufig eine Aufgabenverteilung in Betrieben mit elektrotechnischen Arbeiten. Die folgende Übersicht zeigt eine beispielhafte Verteilung:

Aufgaben häufige Zuständigkeiten
  • Planen
  • Projektieren
  • Konstruieren

Elektrofachkräfte mit einer der folgenden Qualifikationen:

  • Meister
  • Techniker
  • Ingenieur
  • Bachelor/Master
  • Errichten
  • Betreiben
  • Ändern
Elektrofachkräfte mit Berufsausbildung im Handwerk oder in der Industrie

Darüber hinaus besagt die DIN VDE 1000-10, dass elektrotechnische Arbeiten grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Alternativ darf auch eine EuP beauftragt werden, jedoch nur unter Leitung und Aufsicht einer ausgebildeten EFK.

Seit Juni 2021 gibt es eine geänderte Version dieser Norm. Doch welche Neuerungen enthält die angepasste Fassung?

Änderungen von 2021

Die „DIN VDE 1000-10 2021-06“ beinhaltet gegenüber der vorherigen Fassung „DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2009-01“ folgende Änderungen:

  • Es gibt ein ausführlicher beschriebenes Vorwort.
  • Der Abschnitt „Kurzbeschreibung“ wurde gestrichen.
  • In den Definitionen der Zuständigkeiten sind nun auch die gängigen Abkürzungen enthalten:
    • Elektrofachkraft (EFK)
    • elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
    • verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
  • Der Abschnitt 5 „Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften“ wurde umbenannt, neu formuliert und enthält weitere Klarstellungen. Er basiert auf dem ehemaligen Abschnitt 6 „Einhaltung der Sicherheitsfestlegungen“. Dieser wurde gestrichen.
  • Der Abschnitt „Anforderungen“ wurde angepasst.
  • Anhang A (Erläuterungen) wurde überarbeitet und enthält jetzt mehr Beispiele sowie Erklärungen.

Für die Anwendung der geänderten DIN VDE 1000-10 gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.11.2021.

Durch die Neufassung von 2021 werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen deutlicher als bisher voneinander abgegrenzt. Welche Regelungen aus der Norm für welche Beschäftigten in der Elektrotechnik gelten, zeigt der nächste Abschnitt.

Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 (Abschnitt 3.1)

In der DIN VDE 1000-10 wird zwischen Elektrofachkraft (EFK) und verantwortlicher Elektrofachkraft (VEFK) unterschieden. Die Abschnitte 3.1 und 3.2 der Norm gehen genauer auf die jeweiligen Aufgaben und Qualifikationen ein.

So gilt als Elektrofachkraft, wer durch seine fachliche Ausbildung und Erfahrung Gefährdungen sowie damit verbundene Gefahren beurteilen kann, die bei der eigenen Arbeit entstehen. Zu diesen Gefährdungen zählen folgende Punkte:

  • Elektrische,
  • mechanische,
  • thermische und
  • sonstige Gefahren und Gefährdungen.

Allerdings muss eine Elektrofachkraft diese Aufgaben nicht selbst erledigen oder die Gefahren selbst beseitigen können. Vielmehr muss sie entsprechende Maßnahmen treffen, insbesondere zur Gefahrenbeseitigung.

Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung ist i. d. R. eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erforderlich. Alternativ kann der Arbeitgeber prüfen, ob die Person bereits mehrere Jahre auf dem betreffenden Arbeitsgebiet tätig ist. In jedem Fall muss die EFK die einschlägigen Normen kennen. Dazu zählen alle technischen Regelwerke, die für das fachgerechte und sicherheitsgerichtete Agieren auf dem betreffenden Arbeitsgebiet notwendig sind. Hier nennt die DIN VDE 1000-10 folgende Werke:

  • VDE-Vorschriftenwerk
  • VDE-Anwendungsregeln
  • Regelwerke der Berufsgenossenschaften

Bei der Begriffsdefinition zur EFK verweist die Norm auch auf Festlegungen aus § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und 4. Die neue DIN VDE 1000-10 von 2021 macht außerdem deutlich, dass jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. So kann es für bestimmte Teilaufgaben, z. B. die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, zuständige Elektrofachkräfte geben, die allerdings nicht die Anforderungen an eine VEFK erfüllen müssen. Diese Regelung zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass der Arbeitgeber alle Aufgaben und Befugnisse der Beschäftigten in der Elektrotechnik klar voneinander abgrenzt.

Gleichzeitig darf eine Nicht-Elektrofachkraft keinerlei (elektro-)fachliche Weisungen an eine Elektrofachkraft erteilen. Dies gilt insbesondere, wenn die Nicht-Elektrofachkraft eine Führungskraft ist, ihr die Elektrofachkraft jedoch hierarchisch unterstellt ist.

Ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft?

Die DIN VDE 1000-10 betont, dass neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch Abschlüsse als Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister sowie die akademischen Grade Diplom-Ingenieur, Master und Bachelor geeignet sind, um als Elektrofachkraft zu arbeiten.

Vorgaben zur VEFK (Abschnitt 3.2)

Eine VEFK übernimmt nach neuer DIN VDE 1000-10 Fach- und Führungsverantwortung im Betrieb. Wie weit sich die Übernahme der fachlichen Verantwortung erstreckt, lässt die Norm offen. Allerdings unterliegt jede VEFK zusätzlich Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen.

Zu diesen Unternehmerpflichten gehören u. a. folgende Aspekte:

  • Organisationspflicht
  • Fürsorgepflicht
  • Auswahlpflicht
  • Kontrollpflicht

Diese Pflichten muss die VEFK zusammen mit dem Unternehmer sowie dessen Führungskräften beachten und umsetzen. Weitere Aufgaben und Weisungsbefugnisse der VEFK muss der Unternehmer explizit beschreiben. Auch alle Beteiligten muss er bekannt geben. Allerdings reicht hierbei das bloße Beauftragen einer verantwortlichen Elektrofachkraft nicht aus. Dafür sollte nicht nur die Weisungsbefugnis der Kraft geregelt sein, sondern auch deren Aufgaben wie die Abnahme von Arbeiten oder fachliche Fortbildungen.

Hinsichtlich der beruflichen Qualifikation muss die VEFK nach DIN VDE 1000-10 eine Ausbildung als Meister, Techniker, Ingenieur oder einen Abschluss mit Master/Bachelor absolviert haben. Danach kann der Unternehmer die Person anhand folgender Kriterien beauftragen:

  • für bestimmte räumliche Regionen
  • für festgelegte Unternehmensbereiche
  • thematische Zuordnung

Eine VEFK ist erforderlich, um einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil eigenständig zu führen. In jedem Fall muss die VEFK vom Unternehmer explizit bestellt werden.

Wann muss eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellt werden?

Die Erläuterungen der DIN VDE 1000-10 in Anhang A definieren: Eine VEFK sollte bestellt werden, wenn der Unternehmer bzw. seine Führungskräfte keine vergleichbare Qualifikation aufweisen und daher diesen Teil ihrer Unternehmerverantwortung nicht selbst übernehmen können.

Bei der Bestellung muss die Pflicht des Unternehmers schriftlich auf die VEFK übertragen werden. Sowohl der Unternehmer als auch die verpflichtete Person muss die Bestellung unterschreiben (DIN VDE 1000-10, § 13 DGUV Vorschrift 1). Je nach Größe, Organisation und Komplexität eines Unternehmens sind ggf. mehrere VEFK notwendig.

→ Nähere Informationen zu den Unternehmerpflichten hinsichtlich einer VEFK finden Verantwortliche im Beitrag „Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) – Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen“.

EuP gemäß DIN VDE 1000-10

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist nach DIN VDE 1000-10 eine Person, die durch die Elektrofachkraft geschult ist und zu deren Unterstützung arbeitet. Die EuP kennt die an sie übergebenen Aufgaben und weiß, welche Gefährdungen mit diesen Aufgaben einhergehen. Falls notwendig, muss die Elektrofachkraft die EuP für die von ihr auszuführenden Tätigkeiten anlernen. Außerdem darf eine EuP die erforderlichen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen nutzen.

Grundsätzlich steht die EuP unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Im elektrotechnischen Tätigkeitsfeld darf sie nur die Aufgaben übernehmen, die sie zuvor übertragen bekommen hat und in denen sie unterwiesen wurde. Hier muss sie jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen an die betreuende Elektrofachkraft stellen zu können.

Arbeitet eine EuP nicht unter Aufsicht einer Elektrofachkraft, trägt sie die eigene Verantwortung für ihr Handeln (DIN VDE 1000-10, Abschnitt 4.2). Daher sollte der Unternehmer bereits im Vorfeld dokumentieren, welche Tätigkeiten eine EuP wie ausführen soll. Mögliche Dokumente hierfür sind:

  • Bestellungsurkunden
  • Unterweisungsnachweise
  • Arbeitsanweisungen

→ Weitere Informationen zum Aufgabenbereich und den Kompetenzen einer EuP beschreibt der Beitrag „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Typische Tätigkeiten und Zusammenarbeit mit der Elektrofachkraft“.

Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben

Neben der DIN VDE 1000-10 gibt es noch weitere Rechtsvorschriften für die Qualifikationsstufen der Elektrotechnik. Die folgende Übersicht zeigt einige der wichtigsten Regelwerke:

Rechtsvorschrift Inhalt
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Beschaffung, Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
  • Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Grundsätze und Durchführungsanweisungen für die Prüfung sowie Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 
  • Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person je nach Arbeitsmittel
  • Allgemeine Festlegungen zum Betrieb elektrischer Anlagen

Wie Unternehmer diese gesetzlichen Anforderungen zur Betriebsorganisation in der Elektrotechnik erfüllen, zeigt das „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“. Es beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen und einsatzfertige Nachweise zur Dokumentation. Für weitere praktische Tipps bei der Elektroprüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Arbeitsmitteln gibt es „Das Prüfpaket Elektrische Geräte und Anlagen“. Das Paket erläutert alle wichtigen Prüfabläufe sowie die dazugehörigen Grenz- und Richtwerte gemäß der aktuellen DIN-Vorgaben.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, „Handbuch Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte“

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Elektrofachkräfte

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