Auf die neuen Regelungen müssen sich aber nicht nur Autofahrer einstellen. Auch Fahrradfahrer werden bei Verstößen ab Oktober mit höheren Beträgen zur Kasse gebeten. So müssen Radfahrer z. B. beim Missachten des Rotlichts einer Ampel statt wie bisher 45,00 EUR nunmehr 60,00 EUR bezahlen.
Den neuen Tatbestandkatalog machten zahlreiche Gesetzesänderungen notwendig, die seit der letzten Novellierung des Tatbestandkatalogs im Mai 2014 in Kraft getreten sind, wie z. B. die 49. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2014 usw..
Quelle: bka.de