Isocyanate: Das gilt für Gefahrstoffe nach der neuen TRGS 430
25.08.2026 | L. Gschnitzer – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Seit Dezember 2025 gilt für Diisocyanate am Arbeitsplatz ein neuer Grenzwert, der die zulässige Gesamtbelastung durch Isocyanate am Arbeitsplatz einheitlich regelt. Dieser wurde in der TRGS 900 festgelegt und durch die TRGS 430 konkretisiert. Lesen Sie hier, warum Isocyanate so gefährlich sind und was die TRGS 430 in ihrer aktuellen Fassung sonst noch festlegt.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Isocyanate?
- Warum sind Isocyanate so gefährlich?
- Was regelt die TRGS 430?
- TRGS 430: Änderungen 2025
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen nach TRGS 430
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Welche Unterweisung ist für Isocyanate erforderlich?
- FAQ: häufige Fragen zu Isocyanaten und der TRGS 430
Was sind Isocyanate?
Isocyanate sind hochreaktive organische Verbindungen mit einem gemeinsamen strukturellen Merkmal: der Isocyanat-Gruppe (-N=C=O).
Es wird zwischen folgenden Isocyanaten unterschieden:
- Aromatische Isocyanate wie TDI, MDI und NDI
- (Cyclo)aliphatische Isocyanate wie IPDI, H12MDI oder HDI
Je nachdem, wie viele NCO-Gruppen ein Molekül trägt, ist die Rede von Mono-, Di-, Tri- oder Polyisocyanaten.
Die organischen Verbindungen sind der zentrale Ausgangsstoff für die Herstellung von Polyurethan-Kunststoffen (PU beziehungsweise PUR). Dazu gehören zum Beispiel:
- Lacke
- Klebstoffe
- Schäume
- Beschichtungen
Warum sind Isocyanate so gefährlich?
Aufgrund ihrer hohen Reaktivität wirken Isocyanate reizend auf Haut, Schleimhaut, Augen und Atemwege.
Sie können über zwei Wege in den Körper gelangen:
- Über die Atemwege: Sobald Isocyanate als Dampf, Aerosol oder Staub in der Luft vorliegen, können sie leicht eingeatmet werden. Dies gilt als der gesundheitlich bedeutendste Aufnahmeweg.
- Über die Haut: Direkter Hautkontakt mit isocyanathaltigen Produkten stellt ebenfalls eine Gesundheitsgefährdung dar.
Dabei können folgende Wirkungen auftreten:
- Akute Wirkungen: Husten, Atemnot, Schnupfen und Augenreizungen
- Chronische Wirkungen: obstruktive Atemwegserkrankungen, spezifische Veränderungen am Immunsystem unter Ausbildung eines Isocyanat-Asthmas, allergisches Kontaktekzem (seltener)
Solche Effekte treten vor allem dann auf, wenn die Exposition am Arbeitsplatz regelmäßig über den Arbeitsplatzgrenzwerten liegt oder es einmalig bzw. wiederholt zu hohen Expositionen kommt.
→ Eine Sensibilisierung als Vorstufe einer Allergie kann sich auch entwickeln, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Bei einigen aromatischen Isocyanaten besteht zudem der Verdacht auf krebserzeugende und mutagene Wirkungen.
Was regelt die TRGS 430?
Die TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung für Arbeitsplätze, an denen Beschäftigte mit Isocyanaten umgehen. Als Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) legt sie Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung fest und beschreibt die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen.
TRGS 430: Änderungen 2025
Die TRGS 430 wurde im Juli 2024 neu veröffentlicht und ersetzte damit die bisherige Fassung von 2009. Im Dezember 2025 folgte eine erneute Überarbeitung.
Anlass dafür war, dass in der TRGS 900 ein neuer Arbeitsplatzgrenzwert für Diisocyanate eingeführt wurde. Dies machte auch eine Anpassung der Stoffliste im Anhang 1 der TRGS 430 notwendig.
Neuer Arbeitsplatzgrenzwert für Diisocyanate
Der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) bezieht sich nicht mehr auf einzelne Isocyanate, sondern auf die Gesamtbelastung, die TRIG (Total Concentration of Reactive Isocyanate Groups). Dabei werden alle reaktiven Isocyanat-Gruppen als Summe gemessen.
Für Diisocyanate gilt nun folgender AGW:
- bis 31. Dezember 2028: 0,010 mg NCO/m3 (Übergangswert)
- ab 1. Januar 2029: 0,006 mg NCO/m3
Für beide Fälle gilt jeweils ein Überschreitungsfaktor von 2 für die Kurzzeitexposition (15-Minuten-Wert).
Expositionsleitwert bleibt ergänzend bestehen
Der Expositionsleitwert (ELW) bleibt ebenfalls ein Beurteilungsmaßstab für die TRIG. Er entspricht in seiner Höhe dem Grenzwert für Diisocyanate, hat aber einen erweiterten Anwendungsbereich:
- Er gilt für Isocyanate unklarer Identität, und
- für alle Isocyanate ohne eigenen AGW.
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen nach TRGS 430
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung für die Isocyanat-Exposition am Arbeitsplatz unterscheidet zwischen drei Gefährdungsstufen: gering, mittel und hoch. Diese werden getrennt für die beiden Aufnahmewege (Einatmen und Hautkontakt) ermittelt.
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Gefährdungsstufe |
Gefahr durch Einatmen (Beispiele) |
Gefahr durch Hautkontakt (Beispiele) |
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gering |
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mittel |
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hoch |
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Schutzmaßnahmen
Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Gefährdungsstufe ab.
Bei geringer Gefährdung sind folgende Maßnahmen verpflichtend:
- Sicherheitsunterweisung der Beschäftigten
- wiederkehrende Prüfungen und Wartungen, um die Funktion technischer Einrichtungen sicherzustellen
- vereinfachte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Bei mittlerer und hoher Gefährdung sind zusätzlich folgende weitere Maßnahmen erforderlich:
- technische Maßnahmen – zum Beispiel Absaugungen an der Entstehungsquelle, Spritzschutzeinrichtungen
- organisatorische Maßnahmen – zum Beispiel Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, Festlegung von Notfallverhalten
- persönliche Schutzmaßnahmen – zum Beispiel Chemikalienschutzbrillen, geeignete Schutzhandschuhe und Schutzanzüge
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- Schulungen der Beschäftigten
- arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei hoher Gefährdung kommen darüber hinaus weitere technische und organisatorische Maßnahmen hinzu. Außerdem muss geprüft werden, ob ein Atemschutz erforderlich ist.
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Welche Unterweisung ist für Isocyanate erforderlich?
Beim Umgang mit Isocyanaten sind zwei Anforderungen zu unterscheiden, die parallel gelten: die Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung und die Schulungspflicht nach der REACH-Verordnung.
Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung
Der Arbeitgeber muss nach § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung erstellen. Auf dieser Grundlage sind die Beschäftigten mündlich über Gefährdungen und die vorhandenen Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Dazu gehört auch eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 GefStoffV. Hier werden die Beschäftigten über die Gesundheitsgefahren durch Isocyanate, die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Maßnahmen zur Allergieprävention informiert.
Wichtig: Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen.
Schulungspflicht nach REACH-Verordnung
Seit dem 24. August 2023 gilt zusätzlich eine gesonderte Schulungspflicht nach der REACH-Verordnung. Demnach dürfen Stoffe oder Gemische mit einem Diisocyanatgehalt von ≥ 0,1 Gewichtsprozent nur mehr dann verwendet werden, wenn die Anwender erfolgreich eine Schulung absolviert haben.
Das bedeutet konkret:
- Hersteller und Lieferanten müssen die notwendigen Schulungsunterlagen zur Verfügung stellen.
- Die Schulungen müssen mindestens alle 5 Jahre wiederholt werden.
- Entsprechende Nachweise sind der zuständigen Behörde auf Nachfrage vorzulegen.
FAQ: häufige Fragen zu Isocyanaten und der TRGS 430
Was bewirken Isocyanate im Körper?
Isocyanate wirken reizend auf Haut, Schleimhaut, Augen und Atemwege. Akut können sie Reizhusten, Atemnot, Schnupfen oder Augenreizungen auslösen. Bei wiederholter oder hoher Exposition können sich chronische Wirkungen entwickeln, etwa obstruktive Atemwegserkrankungen oder eine Sensibilisierung des Immunsystems mit Ausbildung eines Isocyanat-Asthmas.
Welche Auswirkungen haben Isocyanate auf die Haut?
Isocyanate gelten als reizend für die Haut und können bei Kontakt eine Sensibilisierung auslösen. In seltenen Fällen kann sich auch ein allergisches Kontaktekzem bilden.
Welche Produkte enthalten Isocyanate?
Isocyanate sind der zentrale Ausgangsstoff für die Herstellung von Polyurethan-Kunststoffen (PU bzw. PUR). Sie kommen zum Beispiel in folgenden Produkten vor:
- Lacke
- Klebstoffe
- Schäume (zum Beispiel Bauschäume)
- Fugendichtmassen
- Beschichtungen
Was ist der Grenzwert für Diisocyanate am Arbeitsplatz?
Seit der Überarbeitung der TRGS 430 im Dezember 2025 gilt für Diisocyanate ein Arbeitsplatzgrenzwert, der sich auf die Summenkonzentration aller reaktiven Isocyanat-Gruppen bezieht:
- bis 31. Dezember 2028: 0,010 mg NCO/m3 (Übergangswert)
- ab 1. Januar 2029: 0,006 mg NCO/m3
Ist Isocyanat eine Berufskrankheit?
Erkrankungen durch Isocyanate sind als eigene Berufskrankheit anerkannt (Nr. 1315 „Erkrankungen durch Isocyanate“). Dazu zählen vor allem Atemwegserkrankungen.
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Wie Sie alle Vorgaben der Gefahrstoffverordnung zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Co. umsetzen, zeigt das Praxishandbuch „Die Gefahrstoffverordnung“.
Quellen: BAuA; BG Bau; Berufsgenossenschaft Holz und Metall;
