Kommunales

Die Fachbeiträge aus dem Bereich Kommunales unterstützen Fach- und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung bei vielfältigen Aufgaben: Für Mitarbeiter und Mandatsträger im Rathaus, Bauhof oder in öffentlichen Einrichtungen bietet die FORUM VERLAG HERKERT GMBH Arbeitshilfen zu Meldepflichten, Asylrecht, Vergaberecht sowie zu Verkehrssicherungspflichten. Zudem werden Themen wie Grünanlagenpflege, Feuerwehr, Verkehrsrecht und Veranstaltungsrecht abgedeckt.

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Hecken zu schneiden ist nicht immer erlaubt. Maßgeblich gilt das Verbot zum Heckenschneiden für den Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz sind regionale Vorschriften zu berücksichtigen. Wann darf man Hecken schneiden, wann greift das Verbot? In welchen Ausnahmefällen darf man im Sommer Hecken schneiden?

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Für ehrenamtliche Tätigkeiten gab es während der Corona-Pandemie einige Änderungen am Einkommenssteuerrecht. Diese betreffen etwa den Übungsleiterfreibetrag zur steuerlichen Absetzung. Doch was ändert sich für die pauschalen Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt genau? Welche Kriterien muss eine Tätigkeit für einen Anspruch auf die Übungsleiterpauschale erfüllen und wie sollten Steuerberater bei der Absetzung vorgehen?

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Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Kommunen sowie Auftraggeber zahlreiche Gesetze und Richtlinien beachten. Auch Nachhaltigkeitskriterien sind wichtiger Bestandteil des Vergaberechts, die auf unterschiedliche Weise in die strategische Beschaffung einfließen. Doch was bedeutet nachhaltige Beschaffung für die öffentliche Hand? Welchen Einfluss haben Nachhaltigkeitskriterien auf das Vergabeverfahren?

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Im Mai 2021 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den neu verfassten DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ veröffentlicht. Die Inhalte wurden seit der letzten Fassung von 2013 komplett überarbeitet und beschreiben jetzt explizit auch die Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen. Welche genauen Änderungen beinhaltet die Neufassung und worauf müssen Feuerwehren sowie Prüfer künftig achten?

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Stadtgrün ist wichtig für das Stadtklima und das Wohlbefinden der Anwohner. Doch Stadtgrün bietet noch weitere Vorteile: So kann es z. B. als Marketinginstrument dienen, um die eigene Stadt attraktiver für umliegende Kommunen und Gewerbetreibende zu machen. Welche Maßnahmen sind für ein gelungenes Stadtgrün notwendig und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

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Betreiber von Spielplätzen müssen anhand der DIN EN 1177 den Fallschutz und die stoßdämpfende Wirkung ihrer Spielplatzböden prüfen. Die DIN-Norm enthält zwei Prüfverfahren und stellt unterschiedliche Anforderungen an Bodenmaterialien wie Sand, Kies oder Hackschnitzel. Worauf müssen Spielplatzbetreiber bei der Prüfung nach DIN EN 1177 achten?

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Die DIN 18035-2 „Sportplätze – Bewässerung“ wurde aktualisiert und ist seit September 2020 in der neuen Fassung anzuwenden. Die Norm wurde an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst, weshalb sich folgende Änderungen ergeben haben.

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Egal ob Schulträger, Kommune oder eine andere Einrichtung. Wer eine Sportstätte betreibt, trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Der Betreiber ist demnach dafür verantwortlich, dass während der Nutzung von Sportstätten und Sportgeräten keine Gefahr für den Nutzer besteht. Um keine strafrechtlichen Folgen zu fürchten, ist es wichtig, ein entsprechendes Sicherheitsmanagement zu etablieren.

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Im September 2020 ist Teil 7 der DIN 18032 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung“ neu erschienen. Dieser Teil regelt die Anforderungen sowie Prüfverfahren hinsichtlich Prallschutzwandsystemen.

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Die europaweit geltende Normenreihe DIN EN 1176 regelt (sicherheits-)technische Anforderungen an Spielplatzgeräte bzw. deren sicherheitstechnische Prüfung, Inspektion und Wartung. Seit Dezember 2017 müssen Spielplatzbetreiber eine Neufassung berücksichtigen, die teilweise in 2019 und 2020 überarbeitet wurde. Die wesentlichen Änderungen sowie der jeweilige Anwendungsbereich im Überblick.