Personalmanagement

Dieser Bereich informiert über das aktuelle Arbeitsrecht, die Organisation von Berufsausbildungen und das Betriebsverfassungsrecht. Das Fachwissen unterstützt Personalverantwortliche bei der Gestaltung eines effizienten und rechtssicheren Personalmanagements.

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Auch im Bereich HR macht die Digitalisierung nicht halt. Verantwortliche im Personalmanagement können sich mithilfe des digitalen Wandels die tägliche Arbeit erleichtern. Gleichzeitig bringt die Digitalisierung im HR neue Herausforderungen für Unternehmen mit sich, wie aktuelle Studien belegen. Welche Prozesse sollten Unternehmen im Rahmen der HR Digitalisierung optimieren und welche Kompetenzen müssen Personalverantwortliche jetzt mitbringen?

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Wie viel Geld muss der Arbeitgeber einem kranken Beschäftigten zahlen? Und gilt das auch für Feiertage oder andere Fehlzeiten? Diese Fragen beantwortet das Entgeltfortzahlungsgesetz. Aber für wen gilt das Gesetz, ab wann darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern und gibt es Besonderheiten für Angestellte im öffentlichen Dienst?

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Seit dem 21.07.2023 gilt das neue bundesweite Weiterbildungsgesetz. Es erleichtert den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende, indem z. B. die Regelungen zur Weiterbildungsförderung angepasst werden. Auch eine Ausbildungsgarantie sowie ein Qualifizierungsgeld sind geplant. Welche Änderungen ergeben sich für Beschäftigte und Unternehmen?

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Am ersten Ausbildungstag prasseln auf Auszubildende viele neue Eindrücke ein. Da ist es hilfreich, wenn von betrieblicher Seite Vorkehrungen getroffen werden, um den Ausbildungsbeginn so strukturiert wie möglich zu gestalten. Hinzu kommen gesetzlich vorgeschriebene Belehrungspflichten des Arbeitgebers. Diese Checkliste hilft Ausbildungsbetrieben bei der Vorbereitung des ersten Ausbildungstags.

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Was tun, wenn die eigenen Beschäftigten immer häufiger oder länger fehlen? Diese Frage können Unternehmen im Rahmen eines Fehlzeitenmanagements beantworten. Hier ermitteln sie geeignete Maßnahmen, um die Anzahl und Dauer anfallender Fehlzeiten so gering wie möglich zu halten. Aber welche Kennziffern sollten dabei berücksichtigt werden und welche Ursachen gibt es für übermäßige Fehl- und Krankheitszahlen?

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Ab dem 02.07.2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Nachdem das seit Dezember 2021 überfällige Vorhaben mehrmals neu verhandelt werden musste, wurde es nun am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie geht es jetzt weiter? Welche Neuerungen ergeben sich durch den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses und welche Änderungen kommen auf Unternehmen zu?

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Seit dem 24.12.2022 gelten neue Vorgaben zur Pflegezeit und Familienpflegezeit. Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Welche Voraussetzungen müssen Beschäftigte erfüllen, wie lange darf Pflegezeit genommen werden und muss der Arbeitgeber in dieser Zeit weiterhin das Gehalt zahlen?

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Die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) hilft dabei, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren und die Zufriedenheit der Beschäftigten zu steigern. Das zeigt nicht zuletzt der aktuelle Fehlzeiten-Report der AOK. Gleichzeitig kann ein Unternehmen damit seine Produktivität erhöhen und sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver platzieren. Aber welche Maßnahmen eignen sich für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und worauf müssen Unternehmen achten, wenn sie ein BGM erstmals einführen oder anpassen wollen?

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Auch im Recruiting kommt Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger zum Einsatz. Sie kann Unternehmen die Arbeit enorm erleichtern, jedoch u. U. auch für Diskriminierung sorgen. Gleichzeitig müssen Personaler besondere Vorgaben beachten, z. B. im Datenschutz und Arbeitsrecht. Wir haben uns angeschaut, welche Vor- und Nachteile eine KI im Recruiting mit sich bringt und wie viele Unternehmen diese Methoden bereits nutzen.

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Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Übermittlungsverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dadurch entfällt der bisher bekannte „gelben Schein“ als dreifache Ausführung, denn der Arbeitgeber muss künftig selbst bei der Krankenkasse seines Beschäftigten nach den Daten zur AU fragen. Wie funktioniert diese neue Methode, wann lässt sie sich noch nicht einsetzen und welche Probleme könnten entstehen?