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"DIN 1076 – was zählt zu Ingenieurbauwerken?"


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DIN 1076 – was zählt zu Ingenieurbauwerken?

© Pierre Antoine Laine – stock.adobe.com

Im Deutschen Fernverkehrsnetz existieren beinahe 40.000 Brücken und noch weit mehr Ingenieurbauwerke. Dabei sind speziell diese Nutzungsbauten starken Kräften ausgesetzt und müssen gleichzeitig konstant sicher und zuverlässig bleiben. Für diesen Zweck wurde vor etwa 90 Jahren der erste Vorläufer der heutigen DIN 1076 ins Leben gerufen. Welchen Inhalt hat die Norm? Was müssen Bauwerksbetreiber und Baulastträger beachten?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die DIN 1076?
  2. Was gilt in ÖPP-Modellen
  3. Instandsetzungszeitpunkt von Brücken nach DIN 1076
  4. Wer darf die Prüfungen nach DIN 1076 durchführen?
  5. Fazit

Was ist die DIN 1076?

Die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung" wurde in ihrer aktuellen Form bereits 1999 veröffentlicht. Sie bildet einen umfangreichen Anleitungskatalog zur Prüfung von Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Trog- und Tunnelbauwerken sowie Lärmschutz- und Stützbauwerken.
Darin auch berücksichtigt sind die Anforderungen an Ingenieure der Bauwerksprüfung, deren  Aus- und Fortbildung sowie die verwendeten Sicherheits-, Mess- und Prüfgeräte. Oder einfacher formuliert: die DIN 1076 beinhaltet, wer bei Ingenieurbauwerken im Straßen- und Wegebau was, wann, wie und mit was prüfen darf.

Um diese teilweise sehr komplexen Vorgänge praxisnah umsetzen zu können, veröffentlichte das BMDV 2013 zusätzlich die Dokumentations-Broschüre Bauwerksprüfung, die es Prüfingenieuren, Bauleitern und Architekten vereinfachen soll, die richtigen Maßnahmen in geeigneten Zeitabständen durchzuführen.

Prüfungsmaßnahmen und Prüfungsintervalle

Durch periodisch durchgeführten Bauwerksprüfungen können Gefahrenquellen früh erkannt und behoben werden. Dabei können rechtszeitig gefundene Mängel und Schäden mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand behoben werden. Dementsprechend beinhaltet die DIN 1076 einen Prüfungsfahrplan, anhand dessen eine bauwerksangemessene Instandhaltung bewerkstelligt werden soll.

Für bestimme Bauwerke gelten nach DIN 1076 bestimmte Prüfintervalle:

  • Sichtprüfung (jährlich)
  • Hauptprüfung (alle 6 Jahre)
  • Einfach Prüfung (3 Jahre nach der HP)
  • Sonderprüfungen nach Schadensfällen
  • Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und ggf. maschinellen Funktionen (Zugbrücke)

Bei der Hauptprüfung heißt es: Hand anlegen. Jedes Brückenelement muss dabei aus nächster Nähe (handnah) inspiziert werden. Das bedeutet, dass Leiter, Kräne oder Steigbügel als Hilfsmittel eingesetzt werden, um an die unzugänglichsten Stellen zu gelangen. Dabei stehen Personen und Material oft großen Herausforderungen gegenüber. Um dieses Gefahren zu minimieren und die Sicherheit der verwendeten Hilfsmittel zu garantieren, stellt die DIN 1076 auch die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung und Arbeitsmittel bei der Bauwerks- und Brückenprüfung.

Allgemeine Punkte der DIN 1076 zur Prüfungsdurchführung

In der Praxis sollte eine Bauwerksprüfung nach DIN 1076 folgende Punkte beinhalten:

  • Organisation der Bauwerksprüfung
  • Durchführung der Bauwerksprüfung
  • Anforderungsprofil des Ingenieurs der Bauwerksprüfung
  • Anforderungen an die Ausstattung der Bauwerke
  • Anforderungen an die technische Ausrüstung zur Bauwerksprüfung
  • Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Aufwand der Bauwerksprüfung

Eine regelmäßige Prüfung geht mit der gleichzeitigen Überwachung der einzelnen Bauwerke einher. Dadurch sollen Schäden und Mängel frühestmöglich registriert und behoben werden. Aufgrund der großen Belastungen durch Nutzung und Witterung können in Zweifelsfall hohe Sach- und Personenschäden entstehen.

Dabei ist die DIN 1076 jedoch „nur" die Richt- und Leitlinie – für die zuständigen Prüfingenieure gilt es zusätzlich, die bauwerksspezifischen Anforderungen im Blick zu behalten. Dabei ist eine Checkliste ein wichtiges Hilfsmittel, das wichtige Gefahrenquellen übersichtlich aufführt und eine einfache Bestandaufnahme und Abarbeitung gewährleistet.

Alle Schadensmerkmale auf einen Blick

Checkliste nach DIN 1076

✓ 

Außergewöhnliche Veränderungen am Bauwerk

✓ 

Erhebliche Mängel/Schäden und Verunreinigungen an Entwässerungseinrichtungen und Übergangskonstruktionen

Erhebliche Mängel/Schäden an Belägen

✓ 

Erhebliche Anprallschäden und Betonabplatzungen, auffallende Risse

✓ 

Augenscheinliche Verformungen und Verschiebungen des Bauwerks

✓ 

Mängel/Schäden an Böschungen

✓ 

Auskolkungen und Anlandungen in Gewässern

Was gilt in ÖPP-Modellen?

Bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften wurden der Bau, die Erhaltung und die Prüfungsdurchführung von der Straßenbaubehörde an Privatunternehmen weitergegeben – wobei die Erfüllungsverantwortung stets bei der behördlichen Stelle bleibt. Der Baulastträger hingegen muss basierend auf der DIN 1076 regelmäßig die erforderlichen Prüfungs- und Wartungsmaßnahmen ergreifen, um den Soll-Zustand des Bauwerks zu garantieren. Nach Werkvertragsrecht haftet somit das Privatunternehmen für mögliche Schäden aufgrund fehler- oder mangelhafter Bauwerksprüfung. Die Verkehrssicherheit zu garantieren, obliegt hingegen ausschließlich der Straßenbauverwaltungsbehörde.

Instandsetzungszeitpunkt von Brücken nach DIN 1076

Die Prüfung und Wartung nach DIN 1076 werden durch sog. Brückenmanagementsysteme (BMS) organisiert und strukturiert. Merkmale, nach denen geprüft wird, sind: Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Diese Ist-Werte werden in dem Programm gepflegt und mit den bauwerkspezifischen Soll-Werten abgeglichen – die allgemeine Straßeninformationsdatenbank (ASB) gibt dabei zusätzliche Informationen.

Bereits seit ihrer ersten Ausgabe in den 1930er Jahren leistet die DIN 1076 einen wichtigen vorbeugenden Beitrag für den dauerhaften Erhalt und die Nutzungsfähigkeit von Brücken. Durch die auf der Norm basierenden Prüfberichte können Betreiber bereits kleine Veränderungen oder Beschädigungen am Bauwerk registrieren und präventiv vor größeren Schäden schützen.

Bei Belastungsbauwerken wie Brücken herrschen oft große Spann- und Zerrkräfte, die dazu führen können, dass sich Schäden flächig und in der Tiefe weiter ausbreiten und so unbemerkt zur Destabilisierung des Bauwerks führen können. Derartige Beschädigungen zu beheben, kostet neben einem hohen Maß an Material vor allem Zeit und Geld – oft muss das entsprechende Ingenieurbauwerk vorübergehend gesperrt und umfahren werden.

Die verantwortlichen Baulastträger haben generell die Möglichkeit im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung staatlich-regionale Fördermittel zu beantragen. 

Sonderprüfungen im Brückenbau

Wenn eine Sonderprüfung notwendig wird, ereignete sich meist ein außerplanmäßiges Event oder besonderer Anlass. Darunter fallen Folgen extremer Naturereignisse oder Unfälle, aber auch das Erkennen einer bislang unbekannten großen Beschädigung. Bei Tragwerken muss folglich oft die Statik überprüft werden. Dazu wird ein sogenanntes Untersichtgerät eingesetzt, das aufgrund seines Schwenkarms den Bauwerksprüfern ermöglicht, das Widerlager und den Unterbau der Brücke zu begutachten.

Wer darf die Prüfungen durchführen?

Da es meist um Bauwerke mit großer infrastruktureller Bedeutung und regionaler Wichtigkeit geht, werden die nach DIN 1076 vorgeschriebenen Prüfungen ausschließlich durch Prüfungsingenieure durchgeführt. Diese Zusatzqualifikation erlangen Bauingenieur und Statiker z.B. durch die Zertifizierung des VFIB e.V. Anschließend muss ein Grundpensum an Fort- und Weiterbildungen aufrechterhalten werden, damit der Titel "Prüfingenieur der Bauwerksprüfung" weiterhin getragen werden darf.

Meistens findet die Prüfung durch externe Prüfer wie den TÜV oder spezialisierte Ingenieurbüros statt. Bei einer Bauwerks- oder Brückenprüfung nach DIN 1076 sollten stets folgende Dienstleistungen beinhaltet sein:

  • Bauwerkbuch
  • Prüfbericht
  • Datenüber in das Brückenmanagementsystem

Zwar beinhaltet die DIN 1076 ausschließlich die Prüfung und Wartung und nicht die Richtlinien zum Bau von Ingenieursbauwerken. Dennoch sollte bereits in der Planung berücksichtigt werden, auf welche Weise und in welchem Zeitraum die notwendigen Arbeiten mit dem geringsten Maß an Aufwand vonstattengehen können.

Produktempfehlung

Um das zu bewerkstelligen bietet es sich an, das "Planungshandbuch für Straßen- und Wegebau" zu Rate zu ziehen.

 

DIN1076-Forum-Verlag-Herkert-GmbH

An den Trägerelementen der Brücken lassen sich die verwendete Technik und Ausführungen der Statik erkennen.
© Dominic Vernier

Fazit

Jedes Bauwerk hat eine gewisse Nutzungs-  und Lebensdauer. Bestimmte Bauwerke, wie Ingenieurbauwerke im Straßenbau, weisen erhöhten Verschleiß auf und müssen gleichzeitig das höchste Maß an Sicherheit garantieren, damit keine Menschenleben in Gefahr geraten. Egal ob das entsprechende Bauwerk aus Beton, Holz oder anderen Baustoffen besteht, gibt die DIN 1076 die Maßnahmen und den zeitlichen Rahmen zur Wartung, Pflege und Instandhaltung vor. 

Die unterschiedlichen Bauwerkstypen wie Lärmschutzwände, Tunnel, Mauerwerksbrücken, Stahl- und Stahlverbundsbrücken, Holzbrücken etc. müssen stets durch einen explizit dafür geschulten Prüfingenieur begutachtet werden.

Die notwendigen Prüfintervalle und beauftragten Spezialisten machen den Unterhalt eines Ingenieurbauwerks auf den ersten Blick zu einem kostspieligen Unterfangen. Jedoch können Betreiber und Baulastträger durch die in der DIN 1076 vorgeschriebenen Maßnahmen größere Schäden und finanzielle Belastungen vermeiden.

Quellen: der bauschaden, Planungshandbuch für Straßen- und Wegebau, Bundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungBundesministerium für Digitales und VerkehrTU-Dresden, 

 

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