Datenschutzorganisation und Dokumentation
Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, die aktuellen Datenschutzvorgaben einzuhalten – egal ob sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder nicht. Denn im Ernstfall liegt es an ihnen, zu beweisen, dass sie gesetzeskonform gehandelt haben. Daher ist eine sorgfältige Dokumentation so wichtig. Die praxisbezogenen Arbeitshilfen unterstützen die Verantwortlichen dabei, eine gesetzeskonforme Datenschutzorganisation aufzubauen und die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.