Unternehmen mussten chemische Stoffe registrieren lassen
Unternehmen waren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH angehalten, bis zum 31. Mai 2018 alle chemischen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzumelden, die sie in einer Menge von bis zu 100 Tonnen pro Jahr auf dem europäischen Markt vertreiben. Stoffe, die bis dahin nicht registriert wurden, dürfen nicht mehr vermarktet werden. Insgesamt 21.500 Stoffe wurden so in der Datenbank der ECHA registriert.
Die Registrierung war jedoch erst der Anfang, wie schon die Kernelemente der EU-Verordnung aussagen:
Registrierung
Evaluierung (Bewertung)
Autorisierung und Beschränkung von
Chemischen Stoffen
Mit der Bewertung der registrierten Stoffe will die ECHA ab 2019 beginnen.
Ende der REACH-Registrierung: Unternehmen müssen Anfrage bei ECHA stellen
Unternehmen, die jetzt noch einen Stoff registrieren lassen wollen, weil sie planen, ihn erstmalig herzustellen oder zu importieren, müssen nun eine Anfrage bei der ECHA stellen. Entsprechend den Informationen zum Stoff wird entweder die Teilnahme an einem SIEF vorgesehen oder es findet eine individuelle Registrierung statt.
Warum war die REACH-Registrierung notwendig?
Über das System der Vorregistrierung wurde im Rahmen des Aufbaus des REACH-Systems zunächst ein Überblick über potenzielle Registranten und Stoffe geschaffen. Dies zielte darauf ab, Registranten in ein prä-SIEF zu bringen, sodass ein Informationsaustausch zwischen den Unternehmen stattfinden konnte.
REACH: Grundlagenwissen in einer Schulung erwerben
Die REACH-Verordnung betrifft nahezu alle gewerblichen Verkäufer jeglicher Produkte. Um Geld- oder gar Haftstrafen zu vermeiden, müssen Sie alle Vorgaben der Verordnung umsetzen. Fundiertes Grundlagenwissen erwerben Sie in der Online-Schulung „REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung“. (juse)
Quellen: „REACH-Handbuch“, Deutscher Naturschutzring