Unterscheidung von zwei Anwendungen
- Räume der Gruppe A Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen
Beispiele: Unterrichtsräume , Gruppenräume in KITAs, Konferenzräume, Gerichts- und Ratssäle, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume, Räume in Seniorentagesstätten, Sport- und Schwimmhallen.
- Räume der Gruppe B Hörsamkeit über besondere raumakustische Situationen
Beispiele: Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität, Speiseräume, Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen, Büros.
Sprachverständlichkeit als grundlegendes Kriterium für die Hörsamkeit
Ziel der Norm ist, dass Sprachkommunikation auch für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen mit Hilfe entsprechender raumakustischer Ausstattung und/oder technischen Hilfsmitteln (z. B. induktive Höranlagen, Infrarot- oder Funkübertragung) verständlich ist. Eine auditive Verständlichkeit wird erreicht, wenn möglichst viel direkt Schall und möglichst wenig Nachhall beim Hörer ankommt.
Wie dieses Ziel für unterschiedliche Raumsituationen sicher erreicht werden kann, regelt der Normentwurf DIN 18041 in seinen Anhängen A bis G u. a. durch
- den Nachweis der raumakustischen Anforderungen,
- schalltechnische Bedingungen für eine gute Raumakustik,
- raumakustische Empfehlungen und Planungshinweise für Räume mit Beschallungsanlagen oder
- die Planung und Inbetriebnahme elektroakustischer Beschallungsanlagen für die Sprachübertragung.
Im Werk „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte – Planungshilfen und Praxisbeispiele zu gesetzlichen, technischen und medizinischen Anforderungen“ erläutert Ihnen unser Experte ausführlich die Anforderungen der E DIN 18041. Mit diesen Informationen können Sie die Anforderungen der Norm einfach in die Praxis umsetzen und gutes Sprachverstehen für alle Personen garantieren!