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Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2019/1: Neufassung erschienen

© nmann77 – stock.adobe.com

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Neufassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Ausgabe 2019/1 mit Stand 15.01.2020 veröffentlicht. Die MVV TB wurde überarbeitet und kann nun von den Bundesländern in Landesrecht umgesetzt werden.

Veröffentlichung der MVV TB 2019/1 – Verfahren zur Veröffentlichung der Folgefassung ist angelaufen 

Nach Veröffentlichung der Neufassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2019/1 beginnen die Länder – wie schon bei der 2017er Fassung – länderspezifische Änderungen einzubauen. Das bedingt, dass Bauverantwortliche und Unternehmer landesspezifische Unterschiede sowie verschiedene Einführungsstände der MVV TB beachten müssen.

Parallel zur Veröffentlichung der Neufassung der MVV TB Fassung 2019/1 hat das Verfahren zur Veröffentlichung der Folgefassung MVV TB 2020/1 begonnen. Betroffene Kreise haben noch bis zum 7. Februar 2020 Zeit, Stellung zur MVV TB 2020/1 zu nehmen. 

Was regelt die MVV TB?

Im Jahr 2016 wurde die Musterbauordnung (MBO) novelliert. In diesem Zuge ist ein Dokument entstanden, dass die technischen Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte zusammenführt: Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Dieses Muster-Dokument dient wie die MBO den Bundesländern als Grundlage für die Ausarbeitung landesspezifischer Regelungen. Für Planung, Bemessung und Ausführung gelten grundsätzlich die Regeln des Landes. 

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen gliedert sich in 4 Teile: 

Teil A der MVV TB 

Technische Baubestimmungen hinsichtlich Grundanforderungen an Bauwerke 

  • mechanische Festigkeit und Standsicherheit 
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Sicherheit und Barrierefreiheit 
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz
Teil B der MVV TB 

Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen 

  • Allgemeines 
  • Technische Regelungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile 
  • Technische Gebäudeausrüstung und Teile von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
  • Bauprodukte und Bauarten, die Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften unterliegen 
Teil C der MVV TB 

Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten 

  • Allgemeines
  • Voraussetzungen zur Abgabe der Übereinstimmungserklärung für Bauprodukte
  • Bauprodukte, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfen
  • Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfen 
Teil D der MVV TB 

Bauprodukte, die keines Verwendungsnachweises bedürfen 

  • Allgemeines 
  • Liste nach MBO 
  • Technische Dokumentation nach MBO 

Zudem beinhaltet die MVV TB 14 Anhänge. Die amtliche Mitteilung zur Veröffentlichung der MVV TB Ausgabe 2019/1 finden Sie hier. Bei der Umsetzung der Regelungen unterstützt Sie das breitgefächerte Produktangebot der Forum Verlag Herkert GmbH. Für Grundanforderungen an Bauwerke bezüglich des Brandschutzes ist das „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ zu empfehlen.  

Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) 

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Baulicher Brandschutz

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