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Die neuen Muster-Anwendungshinweise zur aktuellen ImmoWertV 2021
Am 20.09.2023 wurden von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz nach langem
Warten endlich die Muster- Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) beschlossen.
Diese dienen der einheitlichen Anwendung der ImmoWertV vom 14.07.2021 und enthalten
ergänzende Hinweise für die Ermittlung des Verkehrswerts von unbebauten und bebauten Grundstücken
sowie von Rechten an Grundstücken und für die Ermittlung der für die Wertermittlung
erforderlichen Daten.
Bereits zum 01.01.2022 wurde die ImmoWertV 2010 durch die vollständig überarbeitete Immo-
WertV 2021und ergänzende Anwendungshinweise abgelöst. Die Aktualisierung und Veröffentlichung
der Muster-Anwendungshinweise erfolgte jedoch erst am 20.09.2023.
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