Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Datenschutz ist keine Eintagsfliege, sondern ein Prozess"


* Pflichtfeld Anmelden

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Nachdem das Thema Datenschutz 2018 durch die DSGVO viel Aufmerksamkeit erhalten hat, wurden in Unternehmen, Einrichtungen und Behörden Projekte angestoßen, die die Umsetzung der DSGVO zum Ziel hatten.

Doch Datenschutz sollte nicht als einmaliges Projekt betrachtet werden. Viel mehr gilt es, die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Stand anzupassen. Deutlich wird dies z. B. anhand dieses aktuellen Falls:

In Baden-Württemberg wurde gegen eine gesetzliche Krankenkasse ein Bußgeld in Millionenhöhe verhängt. Grund dafür war ein Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, der u. a. die zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten regelt.

Konkret ging es in dem Fall um personenbezogene Daten von Teilnehmern an Gewinnspielen, die die Krankenkasse 2015–2019 veranstaltete. Die Daten der Gewinnspielteilnehmer sollten auch für Werbezwecke genutzt werden, vorausgesetzt, eine wirksame Einwilligung lag vor. Die getroffenen TOM, die sicherstellen sollten, dass nur Daten der Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken verwendet werden, die darin eingewilligt hatten, genügten jedoch nicht. So kam es dazu, dass Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne Einwilligung zu Werbezwecken verwendet wurden.

Der zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink betonte: "Technische und organisatorische Maßnahmen sind regelmäßig den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, um auf Dauer ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.“ *

Damit Datenschutzverantwortliche bei den Entwicklungen im Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, bietet der Infodienst „Datenschutz für Praktiker“,der von der FORUM VERLAG HERKERT GMBH herausgegeben wird, in zehn Ausgaben im Jahr aktuelle Informationen rund um den Datenschutz.

Auf 16 Seiten finden Datenschutzbeauftragte neben den Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung Tipps zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften. To-do-Listen und Erfahrungsberichte aus dem Arbeitsalltag runden den Inhalt ab.

Cover zum Download

* Quelle: Pressemitteilung LfDI vom 30.06.2020

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Datenschutz ist keine Eintagsfliege, sondern ein Prozess erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.