Planung und Ausführung nach GEG
Energieberatung für nachhaltige Gebäude, rechnerischer Nachweis und praxisnahe Kommentierung










- Praxisbezogene Auslegung des GEG
- Leicht verständliche Rechenbeispiele
- Umfangreiches Fachwissen zur Energieberatung
Die 2. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde verabschiedet
Seit 01.01.2023 gilt bereits bei Neubauten das Effizienzhaus-55 als Mindeststandart. Erreicht werden soll dies v. a. durch die Senkung des Primärenergiebedarfs. Weitere Änderungen der 1. Novellierung des GEG betreffen u. a. das vereinfachte Nachweisverfahren für Wohngebäude, die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Primärenergiefaktoren.
Am 08.09.2023 wurde die 2. GEG-Novelle verabschiedet und fokussiert sich auf die Verschärfungen im Bereich der Anlagentechnik. Jede neu eingebaute Heizung muss daher ab 01.01.2024 mit 65%-Erneuerbaren-Energien betrieben werden. Diese Regelung ist nur für Neubauten in Neubaugebieten verpflichtend. Bei allen anderen Gebäuden ist auch der Einbau oder die Reparatur einer Gasheizung erlaubt. Bei einem sofortigen Umstieg auf eine Heizung mit 65% Erneuerbaren Energien gibt es mehrere technologische Möglichkeiten, wie der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine elektrische Wärmepumpe, und interessante Fördermöglichkeiten.
Architekten, Energieberater, Fachingenieure, Handwerker, Immobilienverwalter und Bauherren müssen sich an die vielen neuen Regelungen halten. Das Handbuch „Planung und Ausführung nach GEG“ liefert das notwendige Fachwissen, um die verschärften bzw. geänderten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes korrekt in die Praxis umzusetzen. Erfahrene Experten erklären praxisnah, wie GEG-konforme Details und Lösungen geplant und ausgeführt werden, um das Haftungsrisiko zu verringern.
Diese bietet folgende Vorteile:
- Erfahrene Experten legen die Anforderungen des GEG praxisbezogen aus und erleichtern damit die korrekte Umsetzung der neuen Vorgaben.
- Zahlreiche Planungshinweise helfen, Baukonstruktionen und Anlagentechnik GEG-konform und klimafreundlich zu planen und auszuführen.
- Umfangreiches Fachwissen und Rechenbeispiele für die Energieberatung
- Sofort einsetzbare Checklisten, Arbeitshilfen und Musterformulare stehen auf dem Onlineportal zum Download bereit
GEG 2024: Diese Neuerungen müssen ab 01.01.2024 bei Projekten beachtet werden!
Zum 01.01.2024 werden die Regelungen der 2. Novellierung des GEG in Kraft treten, um die Absicht zu verfolgen, die Klimaziele mit der Wärmewende zu erreichen. In diesem Zuge wurden die §§ 34 bis 45 und §§ 52 bis 56 zur Nutzung erneuerbarer Energien gestrichen. Dafür wurde der § 71 in „Anforderungen an eine Heizungsanlage“ umbenannt und um folgende neue Paragrafen erweitert:
- § 71a Gebäudeautomation
- § 71b Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber
- § 71c Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe
- § 71d Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung
- § 71e Anforderungen an eine solarthermische Anlage
- § 71f Anforderungen an Biomasse und Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- § 71g Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse
- § 71h Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung
- § 71i Allgemeine Übergangsfrist
- § 71j Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes
- § 71k Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz
- § 71l Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage
- § 71m Übergangsfrist bei einer Hallenheizung
- § 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
- § 71o Regelungen zum Schutz von Mietern
- § 71p Verordnungsermächtigung zu dem Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen
Prof. Dr. Werner Friedl hat die Änderungen des GEG in die Kommentierung zum Gesetzestext eingearbeitet. Damit bieten wir eine schnelle Orientierung, kompetente Auslegungskommentare und praktische Ausführungshinweise!
Die Phasen einer Lebenszyklusanalyse von Gebäuden
Ökologie, Ökonomie und Soziales – die drei Grundlagen von Nachhaltigkeit. Um beim Bau nachhaltig orientierte Ziele zu erreichen, ist eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz kreislauffähiger Baustoffe fundamental. In Kapitel 3.7 zeigt unserer Expertin die Grundlagen zum Dreisäulenmodell der Nachhaltigkeit und welche Rolle die Lebenszyklusanalyse von Gebäuden spielt, um als Unterstützung für individuelle und zukunftsorientierte Bauvorhaben zu dienen.
Inhalte (Auszug):
Band 1
Kommentierung des GEG
Die Kommentierung der Paragrafen und Anlagen bietet eine praxisnahe Auslegung der Anforderungen und zeigt, welche Änderungen, Verschärfungen, aber auch Vereinfachungen durch das aktuelle GEG zu beachten sind.
- Wärmebrücken und Luftdichtheit
- Sommerlicher und baulicher Wärmeschutz
- Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Berechnung des Transmissionswärmeverlustes
- Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Vereinfachtes Nachweis- und Berechnungsverfahren
- Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfes
- Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen …
Überblick GEG-Novelle 2024
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Band 2
Rechnerischer Nachweis
- Bauphysikalische Kenngrößen
- Bezugsmaße der wärmeübertragenden Umfassungsflächen
- Zonierung von Gebäuden
- Definition und Berechnung von Wärmebrücken ...
Entwurf und Konstruktion
- Wärmeschutz und Dämmstoffe
- Gesetzl. Anforderungen und Beispiele zur Luftdichtheit
- Thermografie und Blower-Door-Test ...
Haustechnik
- Grundlagen der Haustechnik
- Anlagensysteme und deren energetische Bewertung
- Lüftung von Wohngebäuden
- Klimatisierung von Nichtwohngebäuden
- Gebäudeautomation ...
Energieberatung
- Wer darf Energieausweise für Neubauten ausstellen?
- Verträge für Energieberaterleistungen
- Leistungsbeschreibung und Haftung
- Wann ist eine Ausnahme oder Befreiung vom GEG möglich? ...
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):
Arbeitshilfen – Allgemein und Bestandsaufnahme
- Bauabnahmeprotokoll
- Muster für Übereinstimmungserklärung Bauteileigenschaft und -einbau…
- Checkliste: Raumbuch
- Checkliste zur Beurteilung einzelner Bauteile
Arbeitshilfen – Energieberatung
- Checkliste der dena zur Vertragsgestaltung von Energieberater-Verträgen
- Ausführung von Brandriegel von WDVS mit EPS Dämmstoffen
Arbeitshilfen – Formulare
- Formular "Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs“
- Bedenkenanmeldung bei lüftungstechnischer Maßnahme
- Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokoll für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung…
Arbeitshilfen – Unterlagen der KfW
- KfW Effizienzhaus-Check zur Online-Bestätigung
- Technische Mindestanforderungen für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses
Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (08.10.2020)
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand (08.10.2020)…
- Gesetze und Verordnungen – Lesefassungen und Volltexte
- GEG
- Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung…
- § 13 Dichtheit
- Luftdichtheit – gesetzliche Anforderungen
- § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- Wie kann der Energieberater seine Vergütung absichern?
Prof. Dr. Werner Friedl
Prof. Dr. Werner Friedl lehrt Baukonstruktion an der Hochschule Darmstadt. Der Architekt ist verantwortlicher Sachverständiger nach ZVEnEV, BAFA-„Vor-Ort-Berater“, eingetragen als Energieeffizienz-Experte und DENA-Energieberater. Zugleich ist Friedl zertifizierter Passivhausplaner und Brandschutzexperte, sowie Autor und Referent an verschiedenen Einrichtungen.
Seine Architekturbüros befinden sich in Adelzhausen (Bayern) und in Darmstadt (Hessen). Die Spezialisierung auf die energieoptimierte Bauweise im Neu- und Altbaubereich bzw. für Wohn- und Nichtwohngebäude erfolgte bereits Ende der 1990er Jahre.
Im Jahr 2006 erhielt er den Umweltpreis des Landkreises Aichach-Friedberg und 2009 den Zukunftspreis des Stadt Augsburg über realisierte Passivhäuser.
Web: www.architekt-friedl.de
AUTOREN:
M. Eng. Alexander Erdmann
Alexander Erdmann ist Master des Bauingenieurwesens und arbeitet seit 2017 in einem Büro für Bauphysik im Bereich des Wärmeschutzes. Er plant Effizienzhäuser und ist zertifizierter Passivhausberater.
Dipl.-Ing. (FH) Petra Goschenhofer
Energieberaterin, Sachverständige für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), Planung von Heizung, Lüftung, Sanitär, Klimatechnik
Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann
Geschäftsführer am ITG - Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH
Architekt MSc. Ing. Arch. Dr. Holger Hasenritter
Architekt, Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV, zertifizierter Passivhausplaner, Architekturbüro Hasenritter Architekten
Alexander Hilckmann
Master of Science, Energieeffizienzexperte der Dena
Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki
Jan Karwatzki ist Architekt und Prokurist beim Öko-Zentrum NRW in Hamm.
Dominik Krause
Rechtsanwalt
Dipl.-Ing. Stefanie Leitenstern
Architektin und Sachverständige nach ZVEnEV
Maria Litke
Bachelor KlimaEngineering, Master Energie Effizienz Design
Dipl. -Ing. (FH) Steffen Riedel
Passivhauszertifizierer, dena-Fachprüfer zur Qualitätssicherung für KfW-geförderte Wohngebäude und Auditor für die Durchführung von Energieaudits nach dem EDL-G. Er ist seit über zehn Jahren Lehrbeauftragter für Gebäudeenergietechnik an der Hochschule Kempten und unterrichtet an der Berufsschule/Techniker Schule Immenstadt Hausenergietechnik. Bis im Herbst 2020 engagierte sich Riedel als Klimaschutzmanager für den Klimaschutz im Landkreis Lindau.
Dipl.-Ing. (FH) Josef Schmid
www.bauschmiede.com
Josef Schmid ist Architekt, BAFA und DENA-anerkannter „Vor-Ort-Energieberater “, Mitglied der IG-Passivhaus sowie des Bayern-Energie e. V. und des Bundes Deutscher Baumeister (BDB).
Thomas Wahlbuhl
Planungsbüro PBW für Gebäudetechnik
Prof. Friedemann Zeitler
Dipl.-Ing Architekt, Energieberater (HWK), Gesellschafter der Plan-Bee GmbH, Professor an der Hochschule Coburg mit dem Lehrgebiet „energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden“
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