Wohnraumlüftung nach DIN 1946: Das sind die wesentlichen Neuerungen in Teil 6
Um den Beitrag der Infiltration zum für den Bautenschutz und die Gesundheit erforderlichen Luftwechsel zu erhöhen sowie Erleichterungen für Planer und Ausführer zu schaffen, hat der DIN Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) die DIN 1946-6 neu gefasst. Im Gegensatz zur bisherigen Fassung aus dem Jahr 2009 ergeben sich in der Neufassung von 2019 folgende wichtige Änderungen. Die neu gefasste Norm soll noch im Dezember 2019 erscheinen.
- Die Anforderungen an das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 wurden in der neu gefassten Norm vereinfacht, aktualisiert und teils verschärft. So wurden z. B. die Anforderungen an die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (LtM) verschärft, während die Berücksichtigung der Kellerlüftung vereinfacht wurde.
- Die neue DIN 1946-6 berücksichtigt bei der Auslegung der Zu- und Abluftsysteme die Infiltration nicht mehr, da bei diesen Systemen keine Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) eingesetzt werden.
- Angaben der Außenvolumenströme werden für alle Wohnungsgrößen reduziert.
- Gleichzeitig wird der Rechenalgorithmus für sehr große Wohnungen mit einer Fläche > 300 m2 angepasst.
- Die Festlegung der für Ablufträume erforderlichen Abluftvolumenströme werden in der neuen DIN 1946-6 herabgesetzt.
- Hinsichtlich der erforderlichen Wärmedämmung der Luftleitung wurden die Angaben in der Neufassung komplett überarbeitet. Die Vorgaben zur Dämmdicke wurden zum einen auf die heute übliche Wärmeleitfähigkeit bezogen, zum anderen können Planer künftig bei der Festlegung der Wärmedämmung zwischen drei Kategorien unterscheiden.
- Die neue DIN 1946-6 strukturiert die Anforderungen an die Raumluftqualität neu, die künftig ebenfalls anhand drei Kategorien differenziert werden.
- Die Neufassung wurde genutzt, um die Filterklassifizierung an die DIN EN ISO 16890 „Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik - Teil 1: Technische Bestimmungen, Anforderungen und Effizienzklassifizierungssystem, basierend auf dem Feinstaubabscheidegrad (ePM)“ anzupassen.
- Der Neufassung der DIN 1946-6 können Planer nun auch Anforderungen an die Kombination von Lüftungssystemen entnehmen.
- Im informativen Anhang der neu gefassten Lüftungsnorm werden Anforderungen an die Kellerlüftung beschrieben.
Was diese Änderungen in der DIN 1946-6 im Einzelnen bedeuten und wie sich die Neufassung auf die Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude auswirken, erklärt der Ratgeber „EnEV 2014/2016 im Gebäudebestand“ detailliert.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wozu wird dieses Konzept benötigt?
Planer erstellen ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, um festzustellen, ob lüftungstechnische Maßnahmen für ein Gebäude benötigt werden. Dies geschieht unter Beachtung von bauphysikalischen, lüftungs- und gebäudetechnischen sowie hygienischen/gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Definition „lüftungstechnische Maßnahmen"
Als lüftungstechnische Maßnahmen werden Einrichtungen zur freien oder ventilatorgestützten Lüftung von Wohngebäuden bezeichnet. Diese Einrichtungen stellen den Luftaustausch sicher, ohne dass ein Nutzer diese bedienen muss. Die Maßnahmen sind erforderlich, um Schimmelpilzbefall und Feuchteschäden zu vermeiden. Lüftungstechnische Maßnahmen werden benötigt, wenn gilt:
Volumenstrom durch Infiltration < Volumenstrom zum Feuchteschutz
Stellt der Planer oder Architekt fest, dass in einem undichten Gebäude nach DIN 1946-6 keine lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig sind, kann der Nutzer des Gebäudes dennoch eine ausreichende Wohnungsbelüftung realisieren, indem er Infiltrationslüftung und Fensterlüftung kombiniert.
Hinweis: Die Fensterlüftung wird nicht als Lüftungssystem nach DIN 1946-6 berücksichtigt.
Auslegung des Lüftungssystems – die vier Lüftungsstufen
Für die Auslegung des Lüftungssystems ist es erforderlich, die Lüftungsstufen nach DIN 1946-6 zu verstehen. Die vier Stufen werden folgendermaßen definiert:
- Lüftung zum Feuchteschutz
- notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit
- entscheidend für Notwendigkeit von LtM (Lüftungskonzept)
- Reduzierte Lüftung
- notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, z. B. infolge zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer
- Auslegung für Systeme der freien Lüftung
- Nennlüftung
- notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)
- Auslegung für Systeme der ventilatorgestützten Lüftung
- Intensivlüftung
- zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb)
- Auslegung für Systeme der ventilatorgestützten Lüftung im Maximalbetrieb
Quelle: „EnEV 2014/2016 im Gebäudebestand“ (basierend auf dem Beitrag „Lüftung von Wohnungen“)