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Elektroprüfung: Was wird geprüft und wie oft kommt sie vor?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig einer Elektroprüfung unterzogen werden. Dies dient sowohl dem Schutz der Mitarbeiter als auch dem Erhalt der Geräte. Außerdem können Betreiber langfristig Kosten sparen, z. B. wenn sie durch die Elektroprüfung frühzeitig Mängel an einer Anlage erkennen. Bei der Prüfung sind strenge Vorgaben zu beachten, etwa bei der Qualifikation des Prüfers oder den Prüfintervallen. Grundlage hierfür sind verschiedenste Vorschriften und Normen wie die DGUV V3 oder die im Februar bzw. Juni 2021 getrennten VDE 0701 und 0702.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Elektroprüfung?
  2. Elektroprüfung: Wie oft?
  3. Wer darf Elektroprüfung durchführen?
  4. DGUV V3: Prüfung
  5. VDE Prüfung: DIN VDE 0701 und 0702

Was ist eine Elektroprüfung?

Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unterliegen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Pflicht zur Elektroprüfung. Im Rahmen dieser Prüfung kontrolliert der Prüfer, i. d. R. eine Elektrofachkraft, alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen im Betrieb.

Zur Elektroprüfung gehört sowohl das Prüfen von ortsfesten Anlagen als auch von ortsveränderlichen elektrischen Geräten. Nicht nur große Maschinen unterliegen somit der Elektroprüfung: Auch kleinere Betriebsmittel, wie Kaffeemaschinen oder andere private Elektrogeräte am Arbeitsplatz, sind im Rahmen der Elektroprüfung zu untersuchen.

Als erster Schritt zur Elektroprüfung dient häufig die sog. „Sichtprüfung“. Bei dieser visuellen Überprüfung untersucht der Prüfer mit allen geeigneten Sinnen die elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen auf äußere sicherheitsrelevante Schäden. Außerdem prüft er, ob die Geräte den geforderten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Durch die Sichtprüfung erkennen Betreiber i. d. R. bereits einen Großteil akuter Mängel an den Geräten.

Weitere Informationen zur Sichtprüfung finden Betreiber und Verantwortliche im Beitrag „Sichtprüfung – Die wichtigsten Aspekte der visuellen Prüfung elektrischer Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen“.

Ziele der Elektroprüfung

Die Elektroprüfung dient in erster Linie dazu, Arbeitsunfälle mit elektrischen Anlagen zu vermeiden. Kommt es zum Schadensfall, muss der Betreiber ein entsprechendes Prüfprotokoll bei der zuständigen Stelle vorlegen. Tauchen im Protokoll Mängel oder nicht eingehaltene Fristen zur Elektroprüfung auf, muss der Betreiber u. U. selbst Schadensersatz leisten.

Außerdem halten elektrische Maschinen im Betrieb ggf. länger, wenn ein Prüfer sie im Rahmen einer Elektroprüfung regelmäßig kontrolliert. So erkennt er eventuelle Mängel oder Schäden an den Geräten frühzeitig. Des Weiteren ist eine regelmäßige Elektroprüfung häufig Voraussetzung für Gewährleistungen und Garantien elektrischer Anlagen.

Elektroprüfung: Wie oft?

Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, zu folgenden Zeitpunkten eine Elektroprüfung durchzuführen:

  • vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung)
  • nach einer Instandsetzung oder Änderung
  • zusätzlich in bestimmten Prüfintervallen (wiederkehrende Prüfung)

Erstprüfung elektrischer Anlagen

Grundsätzlich muss der Betreiber vor jeder Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage eine erste Elektroprüfung vornehmen (lassen). Bei der Erstprüfung von Geräten und Maschinen ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

Wer prüft? Wie wird geprüft?
  • Benutzer der Anlage
  • Elektrofachkraft
  • Geräteprüfung anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers
  • Sichtprüfung auf äußere erkennbare Schäden oder Mängel (z. B. Transportschäden)
  • Elektrofachkraft
  • nach DIN VDE 0100-600 prüfen
  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrische Schläge kontrollieren
  • Erdungswiderstand prüfen
    • Richtwert bei TN-/TT-Netz: < 50 Ω
    • Richtwert bei IT-Netz: < 100 Ω

Die Erstprüfung elektrischer Anlagen ist ebenso entscheidend für eine vollständige Elektroprüfung wie regelmäßige Wiederholungsprüfungen.

Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen

Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen zu kontrollieren. Diese Form der Elektroprüfung erfordert geeignete Mess- sowie Prüfgeräte und ist durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. Auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen vornehmen, jedoch nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Bei der wiederkehrenden Prüfung sind mindestens folgende Punkte durchzuführen:

  • äußere und innere Sichtprüfung auf
    • äußere Beschädigungen, die die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen (z. B. tiefe Beulen, Löcher)
    • gelockerte Klemmverbindungen (z. B. Erwärmungsspuren an den Klemmstellen)
    • Beschädigungen an Steckvorrichtungen (etwa auf Abnutzungsspuren, Schmutz)
  • Funktionsprüfung der Schaltgeräte (Haupt- und Leitungsschutzschalter) bzgl. der Spannungsfreiheit aller abgehenden Leiter, sobald das Gerät ausgeschalten ist
  • Isolationsprüfung
  • Prüfen der FI-Schutzschaltung

Zusätzlich muss der Betreiber bei nichtstationären Anlagen einmal pro Monat prüfen lassen, wie wirksam die Schutzmaßnahmen der Anlagen sind. Hierfür ist ebenfalls eine Elektrofachkraft oder EuP erforderlich.

Wie oft wiederkehrende Prüfungen?

In welchen Intervallen die wiederkehrenden Prüfungen erfolgen sollen, ist gesetzlich nicht eindeutig vorgeschrieben. Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) empfiehlt, alle 12 bis 24 Monate eine neue Elektroprüfung zu organisieren.

Abhängig davon, wie stark die Anlagen und Betriebsmittel genutzt werden und in welcher Umgebung sich die Geräte befinden, sind verschiedene Zeitabstände für die Elektroprüfung sinnvoll. Den konkreten Rhythmus für einzelne Elektroprüfungen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.

Sowohl die Erstprüfung als auch die Wiederholungsprüfung sind in einem gesonderten Prüfprotokoll schriftlich zu dokumentieren.

Wer darf Elektroprüfung durchführen?

Nur ausreichend qualifizierte Personen dürfen die Elektroprüfung durchführen. So ist es grundsätzlich nur Elektrofachkräften erlaubt, alle elektrotechnischen Anlagen zu kontrollieren. Lediglich Funktions- und Sichtprüfungen dürfen auch die Benutzer elektrischer Anlagen durchführen. Allerdings gibt es noch weitere Positionen, die bei der Elektroprüfung in Frage kommen.

Welche Person die Elektroprüfung durchführen soll, muss der Arbeitgeber entscheiden. So muss er nach BetrSichV vor dem Bestellen eines Prüfers ermitteln, welche Voraussetzungen zum Ausführen der Elektroprüfung erforderlich sind. Nur so kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Qualifikation der Prüfer für die Elektroprüfung aufweisen muss.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Qualifikationen und Rollen für die Elektroprüfung relevant sind:

Rolle Definition typische Aufgaben Vorschrift
Elektrofachkraft
  • Qualifikation:
    • fachliche Ausbildung
    • einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Tätigkeitsgebiet
    • Kennt die relevanten normativen und rechtlichen Bestimmungen.
  • Muss selbstständig die ihr übertragenen Aufgaben beurteilen können und mögliche Gefahren erkennen.
  • Elektrische Arbeitsmittel und ggf. überwachungsbedürftige Anlagen prüfen.
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, ändern, betreiben und Instand halten.
  • EuP anlernen und über Gefahren unterweisen.
§ 2 Abs. 3 DGUV V3 und 4
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
  • Qualifikation:
    • Ausbildung zum Techniker, Meister oder Ingenieur
    • Bachelor oder Master im Bereich der Elektrotechnik
  • Ist zuständig für die angestellten Elektrofachkräfte.
  • Kann Fach- und Führungsfunktion des Arbeitgebers übernehmen, wenn dieser nicht über ausreichende Kompetenzen im elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil verfügt.
    → Übertragen der Funktion muss schriftlich erfolgen
  • Muss sich für den Erhalt der Fachkunde regelmäßig fortbilden.
  • Überwacht und verantwortet die Arbeit der Elektrofachkräfte, die ihr untergeordnet sind.
DIN VDE 1000-10
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
  • Hat i. d. R. keine Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf.
  • Muss sich erst durch eine gesonderte Ausbildung in Theorie und Praxis qualifizieren:
    • Ausbildung muss mindestens 80 Stunden beinhalten.
    • Eine Elektrofachkraft prüft am Ende der Ausbildung die Eignung der Person.
  • Kann keine Fach- und Führungsrolle gegenüber einer EuP einnehmen.
  • Darf nur gleichartige, sich wiederholende Aufgaben übernehmen, in denen sie vorher geschult wurde.
  • Der Arbeitgeber muss alle Tätigkeiten einer EFKffT in einer Arbeitsanweisung nach § 2 Abs. 3 DGUV V3 und 4 definieren. 
 
Zur Prüfung befähigte Person
  • Qualifikation:
    • für Elektroprüfung angemessene Berufsausbildung
    • mindestens ein Jahr Berufserfahrung beim Errichten, Zusammenbauen sowie Instandsetzen von elektrischen Arbeitsmitteln und Anlagen
  •  Die zur Prüfung befähigte Person muss die von ihr geforderten Tätigkeiten zeitnah ausgeübt haben.
  • Muss ihre elektrotechnischen Fachkenntnisse durch Schulungen stetig aktualisieren.
  • Überprüft die ordnungsgemäße Montage und Sicherheit der Arbeitsmittel
    • nach der Montage,
    • vor der Inbetriebnahme,
    • nach jeder Montage auf einem neuen Standort.
    • Kontrolliert Anlagen, die schädlichen Einflüssen unterliegen, z. B. Naturereignissen oder wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden.
  • Prüft Geräte und Maschinen, wenn diese geändert oder Instand gesetzt wurden.
§ 2 Abs. 6 BetrSichV,
TRBS 1203
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
  • Erhält Aufgaben von einer Elektrofachkraft und ist durch die Fachkraft aufgeklärt über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten.
  • Eine Elektrofachkraft muss die EuP ggf. anlernen und über die notwendigen Schutzeinrichtungen sowie Schutzmaßnahmen belehren.
  • Gilt nicht als zur Prüfung befähigte Person i. S. d. BetrSichV.
  • Darf die Elektroprüfung nur durchführen, wenn eine Elektrofachkraft o. Ä. als Leitung und Aufsicht dabei ist und wenn sie geeignete Messgeräte verwendet.
  • Sichtprüfungen vornehmen bei Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen, Schaltschränken und Unterverteilungen bei gegebenem Berührungsschutz.
  • Unterstützt eine zur Prüfung befähigte Person bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
 


Weiterführende Informationen über die einzelnen Zuständigkeiten bei der Elektroprüfung bietet der Beitrag „Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Wer darf was prüfen?“.

Zudem muss der Betreiber von elektrischen Anlagen rechtliche Anforderungen erfüllen, z. B. aus der DIN VDE 0105-100. Sie regelt insbesondere die Zuständigkeiten und Verantwortung bei elektrischen Anlagen. Näheres zur Norm erläutert der Beitrag „Neue Norm DIN VDE 0105-100 regelt Anforderungen an Betreiber von elektrischen Anlagen“.

Eine weitere grundlegende Regelung bei der Elektroprüfung ist die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

DGUV V3: Prüfung

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) (ehemals BGV A3) und V4 enthalten Vorgaben zur Elektroprüfung sowie Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln. Sie sind Pflicht für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Zur Elektroprüfung nach DGUV V3 und 4 zählen vorrangig folgende Aufgaben:

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß errichten, ändern und instandhalten
  • notwendige Sicherheitsmaßnahmen anordnen, durchführen und deren Wirksamkeit kontrollieren
  • Sicherheitseinrichtungen bereitstellen
  • EuP belehren
  • elektrotechnische Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten aufklären
  • alle Arbeitskräfte und deren Arbeiten überwachen sowie ggf. beaufsichtigen

Soll die Elektroprüfung auch den Anforderungen der BetrSichV entsprechen, muss der Betreiber neben der DGUV V3 die Regelungen der TRBS 1201 einhalten. Sie konkretisiert die Inhalte der BetrSichV und enthält schärfere Vorgaben als die DGUV V3 und 4, da die BetrSichV gesetzlich über der DGUV Vorschrift steht.

Weiter ist der Betreiber gesetzlich verpflichtet, bei der Erstprüfung und den Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die Prüfergebnisse in einem Prüfprotokoll schriftlich festzuhalten.

Prüfprotokoll

Die DGUV V3 fordert lediglich im Allgemeinen, dass der zuständige Prüfer bei der Elektroprüfung ein Prüfprotokoll führen soll. Konkrete Vorgaben zum Inhalt des Dokuments enthält die DGUV Vorschrift nicht, dafür folgende Normen:

  • DIN VDE 0100-600
  • DIN VDE 0105-100
  • DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702
  • TRBS 1201

Allerdings enthalten alle Regelwerke leicht unterschiedliche Angaben zu den erforderlichen Inhalten eines Prüfprotokolls für die Elektroprüfung. Der Beitrag „Prüfprotokolle für elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen – Mindestangaben“ erklärt, welche Mindestanforderungen an Prüfprotokolle gelten.

Neben der Forderung zum Führen eines Prüfprotokolls empfiehlt die DGUV V3 Zeitpunkte und Intervalle, bis wann für welche elektrische Anlage eine erneute Elektroprüfung erfolgen sollte.

Prüffristen und Intervalle

Bei den Prüffristen wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unterschieden. So ergeben sich folgende Vorgaben nach DGUV V3:

  Welche Anlage? Prüffrist Worauf wird geprüft? Wer prüft?
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
4 Jahre ordnungsgemäßer Zustand Elektrofachkraft
  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100: Gruppe 700)
1 Jahr ordnungsgemäßer Zustand Elektrofachkraft
  • Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen
1 Monat Wirksamkeit Elektrofachkraft oder EuP, wenn sie geeignete Messgeräte benutzt.
  • Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schalter in stationären sowie nicht stationären Anlagen
6 Monate, arbeitstäglich einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer
Ortsveränderliche elektrische Geräte
  • ortsveränderliche Betriebsmittel
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
  • Anschlussleitungen mit Stecker
  • bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
6 Monate (Baustelle: 3 Monate) ordnungsgemäßer Zustand Elektrofachkraft oder EuP unter Aufsicht einer Elektrofachkraft


Die Prüffristen der DGUV V3 sind Empfehlungen für Betreiber elektrischer Anlagen. Häufig können Faktoren wie die äußeren Bedingungen und die Art der Nutzung bereits früher eine erneute Elektroprüfung erfordern. Nähere Informationen zu den Intervallen sind ebenfalls im Beitrag „Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3“ enthalten.

VDE Prüfung: DIN VDE 0701 und 0702

Im Zuge der europäischen Harmonisierung ist die DIN VDE 0701-0702 wieder aufgeteilt worden. Seit dem 01.02.2021 gibt es eine separate Fassung der DIN VDE 0701 in Kraft. Sie regelt die Elektroprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach einer Reparatur. Außerdem gilt seit dem 01.06.2021 eine Neufassung der VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte. Somit sind die DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 künftig wieder als Einzelnormen zu bewerten.

Die gemeinsame DIN VDE 0701-0702 ist nur noch bis zum 16.12.2022 gültig (bzgl. der VDE 0701) bzw. bis zum 21.09.2023 (VDE 0702). Inwieweit Betreiber von solchen Übergangsregelungen bei DIN-Normen betroffen sind, zeigt der Text „Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen und Umgang mit Normen während der Übergangsfristen“. Welche weiteren Änderungen sich durch die getrennten DIN-Normen ergeben, schildert der Beitrag „DIN VDE 0701-0702 wird wieder zu DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702“.

Der folgende Abschnitt erläutert die Inhalte beider DIN-Normen zur Elektroprüfung.

Elektroprüfung nach VDE 0701

Größter Anwendungsbereich der VDE 0701 ist die Elektroprüfung von Betriebsmitteln, die über einen Stecker (TYPA) oder fest angeschlossen sind. Die Vorgaben gelten für Bemessungsspannungen > 25 V AC/60 V DC bis 1.000 V AC/1.500 V DC und Bemessungsströme bis höchstens 63 A.

Nicht relevant ist die VDE 0701 für folgende Prüfungen und Geräte:

  • Prüfungen, die in Produkt- und Sicherheitsnormen festgelegt sind
  • Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil einer festen elektrischen Installation sind
  • Ladestationen zur Elektromobilität
  • Geräte für EX-Bereiche oder Bergbauanwendungen
  • medizinische Geräte
  • Lichtbogenschweißgeräte
  • Antriebe
  • Netzteile
  • Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie -ausrüstung
  • programmierbare Logik-Controller (SPS) und unterbrechungsfreie Stromversorger (USV)

Außerdem schreibt die VDE 0701 vor, dass ausschließlich eine Elektrofachkraft die Elektroprüfung vornehmen darf. EuP sind in der neuen VDE 0701 von 2021 nicht mehr aufgeführt, da sie dort und in der BetrSichV keine Reparaturen durchführen dürfen.

VDE 0701: Ablauf der Elektroprüfung

Für die Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte schreibt die VDE 0701 folgenden Ablauf vor:

  1. Sichtprüfung
  2. Messtechnische Elektroprüfungen
    2.1 Messen des Schutzleiterwiderstands an Geräten aus Schutzklasse I
    2.2 Messen des Isolationswiderstands
    2.3 Prüfen des Schutzleiter- bzw. Berührungsstroms
    2.4 Kontrolle der Ausgangsspannung und sicheren Trennung (falls erforderlich)
  3. Prüfen auf Funktionstauglichkeit

Außerdem muss der Prüfer bei der Elektroprüfung geeignete Schutzmaßnahmen bestimmen, um sich und andere Personen zu schützen.

Durch die geänderte VDE 0701 vom 01.02.2021 müssen Prüfer künftig auch andere Grenzwerte berücksichtigen. So ändert sich u. a. das Berechnen des Schutzleiterwiderstands und das Messen von Schutzleiterstrom. Details zu den Änderungen beinhaltet der Beitrag „VDE 0701 seit 01.02.2021 als Norm für die Prüfung von elektrischen Geräten nach Reparaturen gültig“.

DIN VDE 0702

Die DIN VDE 0702 ist seit dem 01.06.2021 in einer Neufassung als Einzelnorm gültig. Sie enthält Anforderungen zu wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Geräte, bei der der Prüfer die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen kontrolliert. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass die CE-Kennzeichnung der Geräte vorhanden ist.

Der Geltungsbereich der DIN VDE 0702 umfasst die Elektroprüfung von ein- und mehrphasigen Geräten, die zum einen über Stecker oder dauerhaft an Endstromkreise angeschlossen sind und einen Bemessungsstrom > 25 V AC bzw. 60 V DC bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC aufweisen. Nicht von der VDE 0702 betroffen sind Anlagen, für deren Instandhaltung oder Überprüfung andere Vorschriften gelten. Dazu gehören z. B. Medizingeräte, Geräte zum Lichtbogenschweißen, zum EX- Schutz oder zur Maschinensicherheit.

Mit der geänderten Fassung der DIN VDE 0702 müssen sich Prüfer u. a. auf angepasste Begriffe in der Wiederholungsprüfung vorbereiten. Außerdem enthält die Norm neue grundlegende Anforderungen, etwa bei den Bedingungen zur Geräteprüfung. Eine ausführlichere Beschreibung der wichtigsten Neuerungen beschreibt der Beitrag „VDE 0702 seit 01.06.2021 als eigenständige Norm in Kraft: Wiederholungsprüfungen“.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, „Handbuch Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte“, „Handbuch Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

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