Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Baumkontrolle aktuell: Was hat sich durch die neuen FLL Baumkontrollrichtlinien geändert?"


* Pflichtfeld Anmelden

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen.

Mit der Überarbeitung der Baumkontrollrichtlinien 2020 wurden die Definitionen der Baum-, Regel- und Zusatzkontrollen klarer ausgearbeitet. Darüber hinaus hat der Artenschutz, der seit 2010 durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestärkt wurde, in den neuen Baumkontrollrichtlinien ein eigenes Kapitel erhalten. Hier wird insbesondere gezeigt, in welchem Verhältnis der Artenschutz zu den Verkehrssicherungspflichten steht.

Besonders alte Bäume werden nun unter neuen Aspekten betrachtet. So müssen z. B. Totäste kein Anzeichen für ein schnelles Absterben des Baumes sein. Hier erfolgt nun eine Einteilung der Bäume in drei Gruppen (je nach Lebenserwartung der jeweiligen Baumart): 

  • kurzlebige Bäume (ca. 80-100 Jahre)
  • mittelalte Bäume (ca. 150-300 Jahre)
  • langlebige Bäume (über 300 Jahre)

Um bei der Baumkontrolle vor Ort oder bei der Baumpflege stets korrekt handeln zu können, bietet das in der 3. überarbeiteten Auflage 2020 erscheinende Buch „Das 1 x 1 der Baumkontrolle“ Baumbesitzern und Kontrollverantwortlichen alles, was sie wissen sollten. Neben genauen Angaben zu den rechtlichen Aspekten enthält es Informationen und zahlreiche Abbildungen zu Krankheiten, Pilzen und Käfern.

Da die Dokumentation der Baumkontrolle von entscheidender Bedeutung ist - sie kann bei einem Streitfall als Beweis für die Sorgfaltspflicht des Verantwortlichen herangezogen werden - wurde dieses Kapitel entsprechend erweitert.

Cover zum Download

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Baumkontrolle aktuell: Was hat sich durch die neuen FLL Baumkontrollrichtlinien geändert? erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.