Ziel ist, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Dies gilt insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler. Diese haben jetzt mehr Rechte, die sie selbst oder ihre Eltern einfordern können.
Egal, ob bei der Speicherung von Noten, der Nutzung von Messenger-Diensten oder der Arbeit im digitalen Klassenzimmer: Kollegium und Mitarbeiter einer Schule müssen die neue Rechtslage kennen, um keine Datenschutzverstöße zu begehen. Personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sind laut Gesetzgeber dabei besonders schützenswert.
Mit dem „Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz an Schulen“ informiert die Schulleitung ihr Kollegium und andere Mitarbeiter über die wichtigsten aktuellen gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz an Schulen.
Das Merkblatt enthält die aktuellen Änderungen durch die neue Datenschutz-Grundverordnung und beantwortet alle relevanten Fragen aus dem Schulalltag zum Datenschutz. Darüber hinaus kann mit der heraustrennbaren Verpflichtungserklärung ein rechtssicherer Belehrungsnachweis geführt werden, der nach dem Unterschreiben einfach in der Personalakte abgeheftet wird.
Mehr Informationen finden Verantwortliche unter www.forum-verlag.com/datenschutz-schule